Hallo..ein Bekannter durchläuft Verbraucherinsolvenz, Stand eröffnetes Verfahren, bei Eröffnung Wohnsitz Niedersachsen.
Verdiente 2000 Euro netto. Pfaendbar ca. 500 Euro.
Nun lebt er in EU Ausland. Gleiche Arbeit, Verdienst 1500 Euro,
Pfaendbar 0 Euro.
Ist das für einen Indolvenzgläubiger ein Antrag auf Versagung der Rsb,
Weil er hätte ja in Deutschland bleiben können...und mehr verdienen können...
MfG
El Torro
Auslandsarbeit
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Re: Auslandsarbeit
Könnte evt. schon passieren, s. z.B. InsO § 290 (4) :
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
Aber wenn z.B. die Lebenshaltungskosten im Ausland deutlich günstiger sind als in D,
dann hat Dein Bekannter ja evt. trotz geringerem Einkommen mehr Geld in der Tasche
und könnte die 500,- € auf freiwilliger Basis zahlen, um das Risiko der RSB-Versagung zu vermeiden ?
Vielleicht sollte man am besten so etwas vorab mit dem Insolvenzverwalter besprechen,
um 'auf der sicheren Seite' zu sein ?
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
Aber wenn z.B. die Lebenshaltungskosten im Ausland deutlich günstiger sind als in D,
dann hat Dein Bekannter ja evt. trotz geringerem Einkommen mehr Geld in der Tasche
und könnte die 500,- € auf freiwilliger Basis zahlen, um das Risiko der RSB-Versagung zu vermeiden ?
Vielleicht sollte man am besten so etwas vorab mit dem Insolvenzverwalter besprechen,
um 'auf der sicheren Seite' zu sein ?
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