P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

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Timmer
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P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von Timmer »

Moin!

Ich habe Pfändungen auf meinem Konto bei der Commerzbank liegen - schon seit geraumer Zeit.
Da ich mittlerweile Vollzeit arbeiten gehe hat sich ein erquickliches Sümmchen auf dem Auskehrkonto angesammelt um die Schulden zu begleichen.

Habe die Zahlung im Onlinebanking unter "Service" und "Kontopfändung begleichen" schon Mitte November veranlasst, wie im Threadtitel geschrieben ist kein Cent abgegangen.

Ich habe angerufen da wurde angeblich der Auftrag nicht gefunden und ich solle doch neu veranlassen. Gesagt, getan und heute wieder die Aussage es würde kein Auftrag vorliegen.

Was sind da jetzt meine Optionen?

Möchte die Schulden ja begleichen aber die Bank vermasselt es immer wieder...

Ratschläge sind erwünscht.
Ich suche hier auch keine anwaltliche Beratung sondern nur einen Weg wie ich das Problem gelöst bekomme bevor ich wirklich einen Anwalt suchen muss.

Viele Grüße
Timmer
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

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Hi Timmer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts" geschaut?
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habwiederwas
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von habwiederwas »

Hallo Timmer,

mit googlen diese Anleitung der Commerzbank gefunden.
Hast du das so gemacht?

Im Online Banking

Melden Sie sich an, um Ihre Kontopfändung begleichen zu können.Prüfen Sie im Formular Ihre Kundennummer und ob Sie eine Gesamt- oder Teilzahlung vornehmen möchten.Bestätigen Sie, dass die Commerzbank den Auftrag übernehmen soll und wählen Sie das Belastungskonto aus.Geben Sie Ihren Auftrag mit einer TAN (photoTAN / mobileTAN) frei. Die Bearbeitung nimmt einige Tage in Anspruch.
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Timmer
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von Timmer »

Genauso habe ich das gemacht. :)
Verstehe es nicht an was das hängt, das Geld ist ja da um endlich diese unsägliche pardon Kacke loszuwerden.
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Shopgirl
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von Shopgirl »

Ich stolpere hier über Auskehrkonto und Belastungskonto.
Konntest du das Auskehrkonto (hat das eine andere Kontonummer?) überhaupt bei deinem Auftrag online auswählen?

Eigentlich sind diese Onlinestrecken meist so aufgesetzt, dass du damit nur Zahlungen von deinem Girokonto veranlassen kannst. Ich kenne aber auch das System der Commerzbank dahinter nicht. Daher ist das gerade mal so ins Blaue geraten.
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Timmer
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von Timmer »

Guten Morgen,

ich habe das Auskehrkonto ausgewählt.
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Shopgirl
Allwissender
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von Shopgirl »

Und das hat auch eine andere Kontonummer? Falls ja, gehen mir leider die Ideen aus :(
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imker
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von imker »

shopgirl fragt doch, ob Du das Auskehrungskonto wirksam auswählen konntest
und hat doch erklärt, dass es einige Tage dauer, bis diese online veranlassten Überweisungen manuell von der Bank ausgeführt werden können

Tipp von mir: frag bei der Bank nach, was Du machen musst, damit das funktioniert oder ob das 2 Wochen dauert, bis das ausgeführt wird

das schlichte Wiederholen der Geschichte macht die Hilfe etwas trollartig
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von imker »

Wenn das bei Dir so funktioniert:

Vorgang der Verschiebung der Beträge vom P-Konto zum Auskehrungskonto: Beträge, die aus dem vorangegangenen Monat übernommen wurden und nun oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, werden von der Bank auf Anweisung zunächst auf das Auskehrungskonto verschoben. Im Folgemonat wird dieses Guthaben dann wieder auf das Pfändungsschutzkonto zurück überwiesen. >> Nur, wenn der Schuldner anschließend über das zurück überwiesene Geld vom Pfändungsschutzkonto nicht verfügt, wird es erneut ausgekehrt und unterliegt dann im dritten Monat voll der Pfändung. >> WICHTIG dabei: Alle Geldeingänge eines Monats werden aufsummiert und wenn Geld abgehoben und anschliessend wieder eingezahlt werden, werden diese zu allen anderen Zahlungseingängen hinzugerechnet und als Leistungsbezug gewertet.

dann kommst Du an das dort angezeigte Guthaben für Überweisungen nicht ran.

nach der Beschreibung kann darüber nur von Dir verfügt werden, wenn es wieder den P-Konto zugeführt wurde.


daher: frag bei der Bank, wie das dort funktioniert - ich vermute, dass das dort kein Telfon-Jolker wirklich weiß. Wäre ich betroffen, würde ich eine Mail schreiben und mich einen Monat später beim Ombudsmann online-artig mal beschweren.
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avalon
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Re: P-Konto Zahlung veranlasst, es geschieht nichts

Beitrag von avalon »

Ich kenne mich mit der Commerzbank nicht aus, aber meiner Meinung nach löst dieser Auftrag im Online Banking keine direkte Überweisung aus, sondern informiert nur die Pfändungsabteilung der Bank über den Wunsch der Zahlung der Pfändung. Das würde auch erklären, wieso andere Abteilungen in der Bank, diesen Überweisungsauftrag nicht einsehen können.

Von der Deutschen Bank weiß ich, dass die Pfändungsabteilung extrem unterbesetzt ist (ich vermute das wird bei allen Banken der Fall sein), zusätzlich sind November und Dezember immer sehr pfändungsreiche Monate.

Ich würde an deiner Stelle den Überweisungsauftrag (bei vollständiger Begleichung, auch die Aufhebung der Kontopfändung*) nochmal schriftlich (Fax oder Post), direkt an die Pfändungsabteilung der Bank adressiert, beauftragen/mitteilen.

*Eigentlich müsste die Konto-Pfändung bei vollständiger Begleichung automatisch aufgehoben werden... aber meine Erfahrung zeigt, dass man am besten nochmal darauf hin weißt.
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