Moin Moin.
Ich habe manchmal nichts zutun und dann klicke ich mich hier manchmal durchs Forum weil ich hier schon viel gelernt habe und man lernt nie aus. Ich finde das Thema Schulden und Insolvenz auch tatsächlich sehr interessant.
Nur leider werde ich manchmal auch nervös dabei.
Ich lese oft Sachen wie
- will nichts falsch machen
- hoffe auf RSB (wtf, muss man darauf hoffen??)
- werde zum Ende nervös, will deswegen nichts falsch machen
Eigentlich war für mich klar dass ich am Ende die RSB bekomme aber anscheinend ist das gar nicht so sicher, so zumindest mein Gefühl. Ich schreibe immer den Treuhänder an wenn ich zum Beispiel Kindkrank bin weil dann nicht genug gepfändet wird.
(Falls es jemand nicht weiß: bei Kindkrank bekommt man die Kranktage von der Krankenkasse bezahlt.) Der TH sagt mir dann was ich noch auf das Treuhandkonto überweisen muss. Und den Rest macht ja der Arbeitgeber.
Internetverkäufe hat mir der damals noch IV schon während des laufenden Verfahrens erlaubt genauso wie er mir gesagt hat dass ich Erstattungen von der Zahnersatzversicherung behalten darf.
Also wie sollte ich es hinbekommen dass mir die RSB versagt wird? Ich konnte heute Nacht schlecht schlafen weil ich darüber nachdenken musste ob ich wohl schon was falsch gemacht habe.
Werde nervös / will nichts falsch machen / etc.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Werde nervös / will nichts falsch machen / etc.
Hi planlos,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Werde nervös / will nichts falsch machen / etc." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Werde nervös / will nichts falsch machen / etc." geschaut?
0
Re: Werde nervös / will nichts falsch machen / etc.
Wenn du den Arbeitgeber wechselst oder umziehst ohne den TH zu informieren - das könnte nach hinten los gehen. Ansonsten.. nun, ich glaube es gibt sonst kaum Möglichkeiten - selbst wenn man es wollte - dass die RSB versagt wird.
1
1
Re: Werde nervös / will nichts falsch machen / etc.
Na ja ... wenn man das wollte, gäbe es schon Möglichkeiten ... siehe InsO § 290:
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
Ich glaube allerdings auch, dass es für einen "normalen", rechtschaffenen Schuldner schwierig sein dürfte, sich die RSB zu versemmeln.
Also: Don't Panic, planlos.
(der Plan mit der Inso war doch gut, oder? also falscher Nick ?)
Willst Du sagen, ob Dein einziger Gläubiger eine GKV oder PKV ist ?
Und auf welche Summe die demnächst verzichten dürfen ?
Bytheway: Bitte werde in der Inso/RSB-Zeit nicht sooo krank, dass Du im Krankengeldbezug landest,
denn dann dürfte Dein KK m.W. "aufrechnen", das wär nicht gut für Dich.
Hast Du erst die RSB, dürfen sie das nicht mehr.
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
Ich glaube allerdings auch, dass es für einen "normalen", rechtschaffenen Schuldner schwierig sein dürfte, sich die RSB zu versemmeln.
Also: Don't Panic, planlos.
(der Plan mit der Inso war doch gut, oder? also falscher Nick ?)
Willst Du sagen, ob Dein einziger Gläubiger eine GKV oder PKV ist ?
Und auf welche Summe die demnächst verzichten dürfen ?
Bytheway: Bitte werde in der Inso/RSB-Zeit nicht sooo krank, dass Du im Krankengeldbezug landest,
denn dann dürfte Dein KK m.W. "aufrechnen", das wär nicht gut für Dich.
Hast Du erst die RSB, dürfen sie das nicht mehr.
1
1
Re: Werde nervös / will nichts falsch machen / etc.
Danke, das beruhigt sehr. Wenn manche schreiben sie "hoffen" usw. kommt es einem doch manchmal so vor als das man aus Versehen was falsch machen kann.
Den Namen planlos habe ich gewählt weil ich im Gegensatz zu euch (noch) sehr wenig Ahnung davon habe, kam mir so in den Kopf beim registrieren. Der Plan mit der Inso war aber sehr gut, sonst wüsste ich nicht wie es mir jetzt ginge...robo hat geschrieben: ↑11. Dez 2023, 17:33 Na ja ... wenn man das wollte, gäbe es schon Möglichkeiten ... siehe InsO § 290:
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
Ich glaube allerdings auch, dass es für einen "normalen", rechtschaffenen Schuldner schwierig sein dürfte, sich die RSB zu versemmeln.
Also: Don't Panic, planlos.
(der Plan mit der Inso war doch gut, oder? also falscher Nick ?)
Willst Du sagen, ob Dein einziger Gläubiger eine GKV oder PKV ist ?
Und auf welche Summe die demnächst verzichten dürfen ?
Bytheway: Bitte werde in der Inso/RSB-Zeit nicht sooo krank, dass Du im Krankengeldbezug landest,
denn dann dürfte Dein KK m.W. "aufrechnen", das wär nicht gut für Dich.
Hast Du erst die RSB, dürfen sie das nicht mehr.
Mein einziger Gläubiger ist die Targobank, rund 30000€ habe ich dort an Schulden. Auf wieviel die verzichten müssen weiß ich nicht genau weil bei mir immer was gepfändet wird, ich glaube am Ende kommt ganz gut was zusammen. Was wäre denn bei GKV oder PKV gewesen dass du so explizit danach fragst?
Ich habe nicht vor krank zu werden, aber das wäre ja quasi eine Bestrafung dafür dass man krank ist oder?
0
Re: Werde nervös / will nichts falsch machen / etc.
Ich dachte, Du hättest irgendwo geschrieben, dass Du nur eine KK als Gläubiger hast.
Und das "Problem" mit KK ist eben, dass man da in die Situation kommen kann,
dass die ggf. aufrechnen können (wie zB auch das Finanzamt).
Ein anderer Inso-Gläubiger (eine Bank zB) wird dem Schuldner im Inso-Verfahren vermutlich keinen zweiten Kredit gewähren, so dass es zur Aufrechnung sowieso nicht kommt.
Ja, das ist quasi wie Bestrafung, ist m.W. aber geltende Rechtslage.
Spielt bei Dir ja aber keine Rolle.
Und das "Problem" mit KK ist eben, dass man da in die Situation kommen kann,
dass die ggf. aufrechnen können (wie zB auch das Finanzamt).
Ein anderer Inso-Gläubiger (eine Bank zB) wird dem Schuldner im Inso-Verfahren vermutlich keinen zweiten Kredit gewähren, so dass es zur Aufrechnung sowieso nicht kommt.
Ja, das ist quasi wie Bestrafung, ist m.W. aber geltende Rechtslage.
Spielt bei Dir ja aber keine Rolle.
0