Moin
Ich habe ein P-Konto bei der Postbank.
Im Oktober hat Klarna bei einer Online Bestellung einen Betrag 2x abgebucht.
Laut Postbank würde mir dieser Betrag wieder gutgeschrieben meinem Freibetrag. Aber als das Geld von dem Händler zurück war, wurde es dem Freibetrag NICHT gutgeschrieben.
Und die Postbank wollte von ihrer ersten Auskunft nix mehr wissen.
Dazu meint der Rechtspfleger meines Amtsgerichts das wäre ein Fall für einen Anwalt.
Nix mit Freigabe von Amtswegen.
Nun bekomme ich von meinem Gasversorger auch noch eine Überweisung zurück.
Muss ich damit rechnen das auch dieser Betrag nicht mit meinem Freibetrag verrechnet wird?
Danke
P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag
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Re: P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag
Hi A.R.1969,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag" geschaut?
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Re: P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag
Befinden Sie sich in einem Insolvenzverfahren? In einem solchen Fall hat mir mein Insolvenzverwalter geholfen, indem er die Bank angeschrieben und die Rückerstattung freigegeben hat.
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Re: P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag
Moin
Das wird leider tatsächlich so sein, denn das Gericht kann diese Beträge nicht freigeben und die Postbank genauso wenig. Denn dem Grunde nach ist das ein Geldeingang.
Genauso wie die Erstattung des Energieversorgers.
Was du machen kannst ist: abwarten.. Du hast ja ab dem nächsten Monat wieder einen weiteren Freibetrag. Und eventuell kommst du nächsten Monat ja schon wieder dran.
Und falls nicht, dann übernächsten Monat. Denn es gilt das First-in-First-out Prinzip - es kann also rein theoretisch sein, dass du in den nächsten Monaten zwar nicht darüber verfügen kannst, aber es auch nicht ausgekehrt wird.
Ich glaube was anderes bleibt dir leider nicht übrig.
Das wird leider tatsächlich so sein, denn das Gericht kann diese Beträge nicht freigeben und die Postbank genauso wenig. Denn dem Grunde nach ist das ein Geldeingang.
Genauso wie die Erstattung des Energieversorgers.
Was du machen kannst ist: abwarten.. Du hast ja ab dem nächsten Monat wieder einen weiteren Freibetrag. Und eventuell kommst du nächsten Monat ja schon wieder dran.
Und falls nicht, dann übernächsten Monat. Denn es gilt das First-in-First-out Prinzip - es kann also rein theoretisch sein, dass du in den nächsten Monaten zwar nicht darüber verfügen kannst, aber es auch nicht ausgekehrt wird.
Ich glaube was anderes bleibt dir leider nicht übrig.
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Re: P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag
Oh, Bernd könnte auch recht haben - vielleicht klappt der Weg über den IV
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Re: P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag
Erfolgt durch eine Fehlbuchung eine doppelte Belastung des Pfändungsschutzkontos und wird der Betrag anschließend wieder gutgeschrieben, so handelt es sich bei der Gutschrift nicht um eine echte Einnahme. Die Buchung ist vielmehr als durchlaufender Posten zu betrachten und darf den Freibetrag nach § 850k ZPO nicht mindern.
AG Frankfurt (Oder), Entscheidung vom 20.11.2013 - 3 IK 187/13
AG Frankfurt (Oder), Entscheidung vom 20.11.2013 - 3 IK 187/13
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Re: P-Konto und Rückbuchungen Freibetrag
Damals musste die Schuldnerin zum Gericht - automatisch macht die "Bank" da nichts.
Denn der Beschluss ....
....
Mit Schreiben vom 01.11.2013 stellte die Schuldnerin einen Antrag auf Vollstreckungs-
schutz nach § 765 a ZPO. Zur Begründung trug sie vor, dass der ihr gewährte Sockelbe-
trag nicht ausreichen würde. Neben ihrem unpfändbaren Lohn erhalte sie Kindergeld und
Unterhaltsvorschuss.
...
Denn der Beschluss ....
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Mit Schreiben vom 01.11.2013 stellte die Schuldnerin einen Antrag auf Vollstreckungs-
schutz nach § 765 a ZPO. Zur Begründung trug sie vor, dass der ihr gewährte Sockelbe-
trag nicht ausreichen würde. Neben ihrem unpfändbaren Lohn erhalte sie Kindergeld und
Unterhaltsvorschuss.
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