Ich nenne es mal meinen Standpunkt
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Ich bin mal in mich gegangen und zu dem Schluss gekommen, dass ich es wohl übertrieben habe, mein Ärgernis hier Kund zutun,eine gewisse Penetranz lässt sich dabei nicht leugnen. Warum das so mit mir durchgegangen ist, weiß ich aber leider nicht.
Ich gebe caffery vollkommen Recht und in der Gesamtheit der PI, haben wohl die Gläubiger mehr Nachteile als die Schuldner.
Obwohl ich nur noch etwas über fünf Monate bis zum Ende meiner PI habe, besteht weiterhin Interesse an dem einen oder anderen Vorgang. Dies nicht um es in irgendeiner Form anzuwenden, sondern weil ich esfach gerne wissen möchte.
Ich gebe caffery vollkommen Recht und in der Gesamtheit der PI, haben wohl die Gläubiger mehr Nachteile als die Schuldner.
Obwohl ich nur noch etwas über fünf Monate bis zum Ende meiner PI habe, besteht weiterhin Interesse an dem einen oder anderen Vorgang. Dies nicht um es in irgendeiner Form anzuwenden, sondern weil ich esfach gerne wissen möchte.
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Es ist ja nicht so, dass die Justiz die Schuldner nicht informiert. In Sachsen zum Beispiel:
https://www.justiz.sachsen.de/agl/downl ... B_nach.pdf
https://www.justiz.sachsen.de/agl/downl ... B_nach.pdf
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Hallo arreis,
ich persönlich kann nur alle Betroffenen raten, sich im Vorfeld von einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle beraten zu lassen.
Die Wartezeiten sind oft lange, ja, aber man nimmt sich dort Zeit, mit Ihnen einen individuelle Lösung zu finden und Sie auf ein Verfahren gründlich vorzubereiten.
Die (vorgeschobene) Arroganz des Insolvenzverwalters kann, wie sie ja schon vermutet haben, auch nur ein Überspielen von Unsicherheit sein. Einiges ist in Ihrem Fall nicht gut gelaufen, aber seien Sie versöhnt, Ihre Frau hat es ja geschafft und Sie bald auch, trotz allem Frust war es dann ja doch noch ein Erfolg, oder?
Bleiben sie auf dieser Seite, Ihre Erfahrung können für andere nützlich sein.
Viel Erfolg und alles Gute
Dennis Götte
ich persönlich kann nur alle Betroffenen raten, sich im Vorfeld von einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle beraten zu lassen.
Die Wartezeiten sind oft lange, ja, aber man nimmt sich dort Zeit, mit Ihnen einen individuelle Lösung zu finden und Sie auf ein Verfahren gründlich vorzubereiten.
Die (vorgeschobene) Arroganz des Insolvenzverwalters kann, wie sie ja schon vermutet haben, auch nur ein Überspielen von Unsicherheit sein. Einiges ist in Ihrem Fall nicht gut gelaufen, aber seien Sie versöhnt, Ihre Frau hat es ja geschafft und Sie bald auch, trotz allem Frust war es dann ja doch noch ein Erfolg, oder?
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Viel Erfolg und alles Gute
Dennis Götte
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Moin Arreis,
Wie es schon geschrieben wurde, wird auf unserem Wunsch ein Verfahren eröffnet, als normal denkender Mensch informiere ich mich. Ich lese mich in die Materie ein. Bei mir war es so, das ich zu einer Karitativen Schuldnerberatung gegangen bin. Die Dame die mich betreut hat, hat mir gleich ca 10 Seiten an infomaterial in die Hand gedrückt, da waren auch meine Verpflichtungen mit abgedruckt. Von der Anmeldung bis zur Eröffnung des Verfahrens hat das 2 oder 3 Monate gedauert in meinem Fall. Beim Gespräch mit der Sekretärin vom IV hab ich auch diverse Zettel bekommen, sogar wurde mir ein Zettel mit einer Zeitleiste mitgegeben, wie lange im Schnitt die einzelnen Abschnitte dauern.
Ich kann dir nur den Tipp geben ohne dich zu ärgern, setz dich lieber aufs Sofa und lese was tolles, sitz dir Zeit noch ab und später freust du dich über das Ergebnis mit der RSB.
Lg PG
Wie es schon geschrieben wurde, wird auf unserem Wunsch ein Verfahren eröffnet, als normal denkender Mensch informiere ich mich. Ich lese mich in die Materie ein. Bei mir war es so, das ich zu einer Karitativen Schuldnerberatung gegangen bin. Die Dame die mich betreut hat, hat mir gleich ca 10 Seiten an infomaterial in die Hand gedrückt, da waren auch meine Verpflichtungen mit abgedruckt. Von der Anmeldung bis zur Eröffnung des Verfahrens hat das 2 oder 3 Monate gedauert in meinem Fall. Beim Gespräch mit der Sekretärin vom IV hab ich auch diverse Zettel bekommen, sogar wurde mir ein Zettel mit einer Zeitleiste mitgegeben, wie lange im Schnitt die einzelnen Abschnitte dauern.
Ich kann dir nur den Tipp geben ohne dich zu ärgern, setz dich lieber aufs Sofa und lese was tolles, sitz dir Zeit noch ab und später freust du dich über das Ergebnis mit der RSB.
Lg PG
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Auch wenn der Thread schon ein paar Tage älter ist...
Wenn ich mich so an meine Zeit vor der PI erinnere, läuft es mir heute noch kalt den Rücken runter. Ich möchte das nicht nochmal erleben müssen. Gerichtsvollzieher, VA... Und als dann Fragen auftauchten, die sich erst mit der Eröffnung ergaben, stand ich hoffnungslos im Regen. Insgesamt keine schöne Zeit, noch dazu ohne Rückhalt von irgendwem, immer als Einzelkämpfer unterwegs.
Aber dann lief es, irgendwann, es traten neue Leute in mein Leben, die mich unterstützten und so lange keine größeren Katastrophen passieren, kann ich inzwischen alles halbwegs kompensieren. Inzwischen ist eine RSB nach drei Jahren gar nicht mehr so unrealistisch, dann wäre ich Mitte nächsten Jahres durch mit dem Spektakel.
Es gibt auch bei Schuldnerberatungen gute und weniger gute, selbst die caritativen scheinen sich sehr zu unterscheiden. Ich würde sehr gerne nochmal studieren, hatte mich ratsuchend unverbindlich an eine SB gewandt und wurde ziemlich blöd angeredet. Allein die Idee fanden sie schon verwerflich.
Ein anderer vertritt die Meinung, wenn ich meinen Urlaub verfallen lasse und somit ja weniger pfändbares Einkommen anfällt (das Urlaubsentgelt ist voll pfändbar, mein normales Einkommen beinhaltet auch unpfändbare Bezüge), würde ich gegen meine Obliegenheiten verstoßen. Ich lebe trotz PI nicht schlecht, das muss ich ganz ehrlich so sagen, aber mal eben einen Monat 300€ weniger auf dem Konto zu haben kann ich dennoch nicht problemlos kompensieren.
Mich ärgern Dinge, wie dass die Jahressonderzahlung z. B. den gleichen Zweck hat wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, es aber voll pfändbar ist. Hier entscheidet eine lächerliche Bezeichnung über Haben oder Nichthaben. Warum?
Kürzlich las ich, dass sogar die Verfahrenskosten spätestens vier Jahre nach Erteilung der RSB erlassen werden. Das heißt, wenn man sich geschickt genug anstellt und ausreichend Sitzfleisch hat, zahlt man keinen Cent für seine Schulden. Das ist nicht fair. Zumindest diese Gebühren sollten gezahlt werden müssen und zwar vollkommen unabhängig vom Einkommen und wie lange es dauert.
Das Gros meiner Steuererklärung aus 2018 stammt aus Wegepauschale und Verpflegungsmehraufwand. Der einzige Trost für mich ist, dass die pfändbaren knapp 1200€ ein weiterer Schritt sind, nach drei Jahren ein Ei über die PI zu hauen. Trotzdem zahle ich sozusagen doppelt um pfändbares Einkommen zu haben.
Man sagte mir, dass ich mit meinem IV/TH eigentlich Glück habe, andere wären sehr rigoroser. Kann ich nicht beurteilen, ich kenn ja nur ihn. Das ein oder andere war etwas schmerzhaft zu lernen, ist sicher nicht immer fair gelaufen, aber das Ziel ist inzwischen näher als der Start und deswegen lohnt es sich, weiter zu kämpfen.
Wenn ich mich so an meine Zeit vor der PI erinnere, läuft es mir heute noch kalt den Rücken runter. Ich möchte das nicht nochmal erleben müssen. Gerichtsvollzieher, VA... Und als dann Fragen auftauchten, die sich erst mit der Eröffnung ergaben, stand ich hoffnungslos im Regen. Insgesamt keine schöne Zeit, noch dazu ohne Rückhalt von irgendwem, immer als Einzelkämpfer unterwegs.
Aber dann lief es, irgendwann, es traten neue Leute in mein Leben, die mich unterstützten und so lange keine größeren Katastrophen passieren, kann ich inzwischen alles halbwegs kompensieren. Inzwischen ist eine RSB nach drei Jahren gar nicht mehr so unrealistisch, dann wäre ich Mitte nächsten Jahres durch mit dem Spektakel.
Es gibt auch bei Schuldnerberatungen gute und weniger gute, selbst die caritativen scheinen sich sehr zu unterscheiden. Ich würde sehr gerne nochmal studieren, hatte mich ratsuchend unverbindlich an eine SB gewandt und wurde ziemlich blöd angeredet. Allein die Idee fanden sie schon verwerflich.
Ein anderer vertritt die Meinung, wenn ich meinen Urlaub verfallen lasse und somit ja weniger pfändbares Einkommen anfällt (das Urlaubsentgelt ist voll pfändbar, mein normales Einkommen beinhaltet auch unpfändbare Bezüge), würde ich gegen meine Obliegenheiten verstoßen. Ich lebe trotz PI nicht schlecht, das muss ich ganz ehrlich so sagen, aber mal eben einen Monat 300€ weniger auf dem Konto zu haben kann ich dennoch nicht problemlos kompensieren.
Mich ärgern Dinge, wie dass die Jahressonderzahlung z. B. den gleichen Zweck hat wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, es aber voll pfändbar ist. Hier entscheidet eine lächerliche Bezeichnung über Haben oder Nichthaben. Warum?
Kürzlich las ich, dass sogar die Verfahrenskosten spätestens vier Jahre nach Erteilung der RSB erlassen werden. Das heißt, wenn man sich geschickt genug anstellt und ausreichend Sitzfleisch hat, zahlt man keinen Cent für seine Schulden. Das ist nicht fair. Zumindest diese Gebühren sollten gezahlt werden müssen und zwar vollkommen unabhängig vom Einkommen und wie lange es dauert.
Das Gros meiner Steuererklärung aus 2018 stammt aus Wegepauschale und Verpflegungsmehraufwand. Der einzige Trost für mich ist, dass die pfändbaren knapp 1200€ ein weiterer Schritt sind, nach drei Jahren ein Ei über die PI zu hauen. Trotzdem zahle ich sozusagen doppelt um pfändbares Einkommen zu haben.
Man sagte mir, dass ich mit meinem IV/TH eigentlich Glück habe, andere wären sehr rigoroser. Kann ich nicht beurteilen, ich kenn ja nur ihn. Das ein oder andere war etwas schmerzhaft zu lernen, ist sicher nicht immer fair gelaufen, aber das Ziel ist inzwischen näher als der Start und deswegen lohnt es sich, weiter zu kämpfen.
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Hallo Käsebrot,
freut mich das es nun bei Ihnen gut läuft. Und natürlich gibt es auch bei den "caritativen" Beratungsstellen und einzelnen Beratern spürbare Unterschiede. Dennoch denke ich die meisten profitorientierten Berater arbeiten schlechter und es ist doch ein wenig absurd, dass ein zahlungsunfähiger Mensch die Beratung zahlen soll.
In diesem Zusammenhang zu den Verfahrenskosten.
Ja, es ist richtig, das die Verfahrenskosten nach dem Verfahren weiter gestundet werden können und bis zu 4 Jahre geprüft wird ob es der restschuldbefreiten Person möglich ist zu zahlen (vergleichbar mit Prozesskostenhilfe z.B.: nach einer Scheidung).
Was aber soll daran falsch sein, dass die Allgemeinheit einem armen Menschen in einem Rechtsstaat den Rechtsschutz nicht zahlt?
Es ist sehr gut und schön dass Sie Ihre Kosten vermutlich decken können möglicherweise gar die Verkürzung auf 3 Jahre schaffen können und ich wünsche Ihnen wirklich, dass dies so bleibt. Wenn ich einiges in knapp drei Jahrzehnten sozialer Arbeit gelernt habe, dann niemals zu glauben, es könnte nicht auch mich treffen. Es mag auf den ersten Blick ungerecht wirken, dass einer zahlt und der andere nicht, ist es aber nicht auch schön in der Lage zu sein, zahlen zu können.
Ein guter Freund sagte einmal: "Ich möchte Spitzensteuersatz zahlen!"
Wir alle antworteten: "Was??? Wie blöd kann man denn sein? Dass sind doch über 50% (war damals so). ..."
Er sagte nur: "Wenn ich so viel bekomme, dass ich den Spitzensteuersatz habe, bleibt mir auch dann noch mehr als genug übrig."
Es geht bei der Stundung der Verfahrenskosten oder Prozesskostenhilfe nicht darum Personen zu bevorzugen, sondern darum Nachteile auszugleichen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Viele Grüße
Elektro
freut mich das es nun bei Ihnen gut läuft. Und natürlich gibt es auch bei den "caritativen" Beratungsstellen und einzelnen Beratern spürbare Unterschiede. Dennoch denke ich die meisten profitorientierten Berater arbeiten schlechter und es ist doch ein wenig absurd, dass ein zahlungsunfähiger Mensch die Beratung zahlen soll.
In diesem Zusammenhang zu den Verfahrenskosten.
Ja, es ist richtig, das die Verfahrenskosten nach dem Verfahren weiter gestundet werden können und bis zu 4 Jahre geprüft wird ob es der restschuldbefreiten Person möglich ist zu zahlen (vergleichbar mit Prozesskostenhilfe z.B.: nach einer Scheidung).
Was aber soll daran falsch sein, dass die Allgemeinheit einem armen Menschen in einem Rechtsstaat den Rechtsschutz nicht zahlt?
Es ist sehr gut und schön dass Sie Ihre Kosten vermutlich decken können möglicherweise gar die Verkürzung auf 3 Jahre schaffen können und ich wünsche Ihnen wirklich, dass dies so bleibt. Wenn ich einiges in knapp drei Jahrzehnten sozialer Arbeit gelernt habe, dann niemals zu glauben, es könnte nicht auch mich treffen. Es mag auf den ersten Blick ungerecht wirken, dass einer zahlt und der andere nicht, ist es aber nicht auch schön in der Lage zu sein, zahlen zu können.
Ein guter Freund sagte einmal: "Ich möchte Spitzensteuersatz zahlen!"
Wir alle antworteten: "Was??? Wie blöd kann man denn sein? Dass sind doch über 50% (war damals so). ..."
Er sagte nur: "Wenn ich so viel bekomme, dass ich den Spitzensteuersatz habe, bleibt mir auch dann noch mehr als genug übrig."
Es geht bei der Stundung der Verfahrenskosten oder Prozesskostenhilfe nicht darum Personen zu bevorzugen, sondern darum Nachteile auszugleichen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Viele Grüße
Elektro
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Hallo Käsebrot,
Entschuldigung Fehler gemacht, es soll natürlich "Was aber soll daran falsch sein, dass die Allgemeinheit einem armen Menschen in einem Rechtsstaat den Rechtsschutz zahlt?" heißen, das "nicht" hat hier nichts zu suchen.
Gruß
Elektro
Entschuldigung Fehler gemacht, es soll natürlich "Was aber soll daran falsch sein, dass die Allgemeinheit einem armen Menschen in einem Rechtsstaat den Rechtsschutz zahlt?" heißen, das "nicht" hat hier nichts zu suchen.
Gruß
Elektro
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Da es hier leider keinen Dankesbutton gibt, halt per neuem Beitrag:
Danke, *zustimmendnick* - und der Nachtrag erklärt auch meine vorherige Verwunderung...
Danke, *zustimmendnick* - und der Nachtrag erklärt auch meine vorherige Verwunderung...
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Ich für meinen Teil finde es voll in Ordnung, dass die, die eigentlich nichts haben, letztendlich auf Kosten des Staates, eine Inso durchlaufen können!
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Re: Ich nenne es mal meinen Standpunkt
Vielleicht in Situationen, wo die Zahlungsunfähigkeit unverschuldet entstand. Aber jemandem, der über seine Verhältnisse lebt und am Ende keinen Cent bezahlen muss, zu subventionieren, finde ich definitiv nicht ok.
Zumindest die Bereitschaft, die selbstverschuldete Verschuldung einzugestehen und sich angemessen erkenntlich zeigen, sollte erkennbar sein. Rechtsstaat hin oder her.
Zumindest die Bereitschaft, die selbstverschuldete Verschuldung einzugestehen und sich angemessen erkenntlich zeigen, sollte erkennbar sein. Rechtsstaat hin oder her.
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