Kontopfändung und Ratenzahlung
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
@ robo: erstmal vorweg, ich weiß nicht warum, aber Du interpetierst mir zu viel in meine Aussagen hinein und bringst Sachen ins Spiel die grundsätzlich mit meiner ursprünglichen Frage nichts zu tun haben. Auch eine Aussage wie "ich fürchte nur, das wird nicht gut gehen" oder "klingt nach so was wie Spielschulden" ist absolut unpassend, nicht zielführend und geht in eine eher negative Richtung. Keine Ahnung was Deine Intention dahinter ist.
Ich kann Dir aber versichern das sich meine Schulden nicht aus Spielsucht o.ä. enstanden sind und das der Plan mit dem Schuldenberater schon Sinn macht. Außerdem kann ich es auch nicht nachvollziehen, was daran falsch sein kann, die Schulden die man verbockt hat, auch zurückzahlen zu wollen und nicht den "bequemeren" Weg der Privatinsolvenz gehen sollte (nochmal zur Info - wir haben die Privatinsolvenz genau durchgerechnet - in 3 Jahren hätte ich aufgrund eines Stufenanstiegs des Gehalts + 3 x 13. Gehalt mehr gezahlt als jetzt mit den 300€ mtl.)
Aber mal zu den Fakten - lt. akt. Pfändungstabelle 07/2023 (Du verweist auf 07/22) wird bei einer unterhaltsberechtigten Person ab 1940€ angefangen zu pfänden. Bis 1939€ gibt es da nichts zu holen - daher meine Aussagen zu den 1930€. Und ja aktuell kann ich nicht über mein volles Gehalt verfügen, das heißt doch aber nicht, das ich nicht am Anfang des Monats die Raten bezahlen kann. Da ist der Freibetrag noch lange nicht ausgeschöpft, daher ist die Ratenzahlung so gesehen sicher. Ich habe im öffentlichen Dienst einen unbefristeten Arbeitsvertrag und meine Stelle wird in den nächsten 3 Jahren definitiv nicht wegfallen. Zusätzl. steht zum 01.11.23 eine Beförderung in eine neue Entgeltgruppe an. Sollte ich krank werden, dann habe ich immer noch meine Partnerin (nicht Ehefrau) die mich unterstützen kann / wird. Und zum Thema Tod - wenn ich vor dem begleichen der Schulden sterbe, dann erhält meine Tochter Geld aus einer Lebensversicherung, aus einer priv. Altersvorsorge, eine Halbwaisenrente und Geld auf dem Konto ist auch noch da (akt. 7100€). Da brauchst Du Dir also keine Sorgen machen.
Nochmal zum Vergleich. Ich zahle mtl. 300€ an alle 4 Gläubiger. Von den 2350€ Gehalt bleiben mir 1930€ aus denen ich die 300€ + meinen Lebensunterhalt finanziere. Über die Differenz (420€) kann ich nicht verfügen, das liegt auf einem Auskehrkonto. Und wenn Du Dir jetzt mal meine ursprüngliche Frage anschaust, dann wirst Du feststellen, das ich gerne wissen möchte, wie ich die Kontopfändung loswerde - sprich wie ich über mein gesamtes Gehalt verfügen kann. Keine Ahnung wie Du darauf kommst, das ich erwarten würde, das meine Bank mir das so einfach geben würde.
Warum der Vergleich komisch sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Das einzige was daran jetzt zu klären wäre, ist ob in dem Angebot an den Gläubiger mit der Pfändung, explizit die Rücknahme oder die Ruhendstellung der Pfändung vereinbart wurde. Und das kläre ich gerade mit dem Schuldenberater. Und dann noch zu der Frage ob der Vergleich bei ausbleibender Zahlung wegfällt und die Forderung wieder auflebt - ja das ist so. Aber ist das so unnormal (das würde ich als Gläubiger auch so machen)?
Wenn ich die Rechnung aus meinen Eingangspost mit dem Link von Dir zum § 899 Pfändungsfreier Betrag; Übertragung vergleiche, dann müsste das aber passen. Da steht doch in Absatz 2 das unverbrauchtes Guthaben auf den nächsten Monat übertragen wird. Warum ist dann meine Rechnung falsch?
@shopgirl: das ist eine gute Idee, fragen kostet nichts. Die Nummer kenne /habe ich bereits. ich habe da vorletzte Woche schon (nach 70 Minuten Warteschleife) eine nette Beraterin am Telefon gehabt, die mir bestätigte das keine Rücknahme der Kontopfändung vorlag. Danke für den Tipp.
@Inso?: genau das ist der Plan wenn Rücknahme oder Ruhendstellung der Pfändung nicht funktioniert.
Ich kann Dir aber versichern das sich meine Schulden nicht aus Spielsucht o.ä. enstanden sind und das der Plan mit dem Schuldenberater schon Sinn macht. Außerdem kann ich es auch nicht nachvollziehen, was daran falsch sein kann, die Schulden die man verbockt hat, auch zurückzahlen zu wollen und nicht den "bequemeren" Weg der Privatinsolvenz gehen sollte (nochmal zur Info - wir haben die Privatinsolvenz genau durchgerechnet - in 3 Jahren hätte ich aufgrund eines Stufenanstiegs des Gehalts + 3 x 13. Gehalt mehr gezahlt als jetzt mit den 300€ mtl.)
Aber mal zu den Fakten - lt. akt. Pfändungstabelle 07/2023 (Du verweist auf 07/22) wird bei einer unterhaltsberechtigten Person ab 1940€ angefangen zu pfänden. Bis 1939€ gibt es da nichts zu holen - daher meine Aussagen zu den 1930€. Und ja aktuell kann ich nicht über mein volles Gehalt verfügen, das heißt doch aber nicht, das ich nicht am Anfang des Monats die Raten bezahlen kann. Da ist der Freibetrag noch lange nicht ausgeschöpft, daher ist die Ratenzahlung so gesehen sicher. Ich habe im öffentlichen Dienst einen unbefristeten Arbeitsvertrag und meine Stelle wird in den nächsten 3 Jahren definitiv nicht wegfallen. Zusätzl. steht zum 01.11.23 eine Beförderung in eine neue Entgeltgruppe an. Sollte ich krank werden, dann habe ich immer noch meine Partnerin (nicht Ehefrau) die mich unterstützen kann / wird. Und zum Thema Tod - wenn ich vor dem begleichen der Schulden sterbe, dann erhält meine Tochter Geld aus einer Lebensversicherung, aus einer priv. Altersvorsorge, eine Halbwaisenrente und Geld auf dem Konto ist auch noch da (akt. 7100€). Da brauchst Du Dir also keine Sorgen machen.
Nochmal zum Vergleich. Ich zahle mtl. 300€ an alle 4 Gläubiger. Von den 2350€ Gehalt bleiben mir 1930€ aus denen ich die 300€ + meinen Lebensunterhalt finanziere. Über die Differenz (420€) kann ich nicht verfügen, das liegt auf einem Auskehrkonto. Und wenn Du Dir jetzt mal meine ursprüngliche Frage anschaust, dann wirst Du feststellen, das ich gerne wissen möchte, wie ich die Kontopfändung loswerde - sprich wie ich über mein gesamtes Gehalt verfügen kann. Keine Ahnung wie Du darauf kommst, das ich erwarten würde, das meine Bank mir das so einfach geben würde.
Warum der Vergleich komisch sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Das einzige was daran jetzt zu klären wäre, ist ob in dem Angebot an den Gläubiger mit der Pfändung, explizit die Rücknahme oder die Ruhendstellung der Pfändung vereinbart wurde. Und das kläre ich gerade mit dem Schuldenberater. Und dann noch zu der Frage ob der Vergleich bei ausbleibender Zahlung wegfällt und die Forderung wieder auflebt - ja das ist so. Aber ist das so unnormal (das würde ich als Gläubiger auch so machen)?
Wenn ich die Rechnung aus meinen Eingangspost mit dem Link von Dir zum § 899 Pfändungsfreier Betrag; Übertragung vergleiche, dann müsste das aber passen. Da steht doch in Absatz 2 das unverbrauchtes Guthaben auf den nächsten Monat übertragen wird. Warum ist dann meine Rechnung falsch?
@shopgirl: das ist eine gute Idee, fragen kostet nichts. Die Nummer kenne /habe ich bereits. ich habe da vorletzte Woche schon (nach 70 Minuten Warteschleife) eine nette Beraterin am Telefon gehabt, die mir bestätigte das keine Rücknahme der Kontopfändung vorlag. Danke für den Tipp.
@Inso?: genau das ist der Plan wenn Rücknahme oder Ruhendstellung der Pfändung nicht funktioniert.
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
Erstmal vorweg: Wenn Du mit dem Vergleich zufrieden bist, ist doch alles gut.
Dann zu:
Nr. 2 (Spielschulden) - das ist absolut nicht unpassend und sehr zielführend, denn wenn ich mit meiner Vermutung annähernd richtig liege, dann wäre absolut nötig, die Ursache der Schulden zuerst anzugehen (Spielsucht, Kaufsucht oder was auch immer), bevor man an den 'Symptomen' rumdoktert.
Hast Du bei der DB mal angerufen ?
Dann zu:
Nr. 1 (das wird nicht gut gehen) - da hast Du völlig recht. Das ist unpassend und nicht zielführend.Stefan Stefansen hat geschrieben: ↑16. Okt 2023, 23:42 ...
bringst Sachen ins Spiel die grundsätzlich mit meiner ursprünglichen Frage nichts zu tun haben. Auch eine Aussage wie "ich fürchte nur, das wird nicht gut gehen" oder "klingt nach so was wie Spielschulden" ist absolut unpassend, nicht zielführend
...
Nr. 2 (Spielschulden) - das ist absolut nicht unpassend und sehr zielführend, denn wenn ich mit meiner Vermutung annähernd richtig liege, dann wäre absolut nötig, die Ursache der Schulden zuerst anzugehen (Spielsucht, Kaufsucht oder was auch immer), bevor man an den 'Symptomen' rumdoktert.
Hast Du bei der DB mal angerufen ?
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
Man kann aber nicht pauschal Leuten Spielsucht unterstellen. Wenn, dann sollte man das dann mit mehr Fingerspitzengefühl angehen und fragen ob die Schulden durch Spielsucht o.ä. entstanden sind. Aber bitte nicht einfach pauschaul durch eine Aussage.robo hat geschrieben: Nr. 2 (Spielschulden) - das ist absolut nicht unpassend und sehr zielführend, denn wenn ich mit meiner Vermutung annähernd richtig liege, dann wäre absolut nötig, die Ursache der Schulden zuerst anzugehen (Spielsucht, Kaufsucht oder was auch immer), bevor man an den 'Symptomen' rumdoktert.
2 kleine Beispiele - Karl sagt er liebt Nutella - wäre es richtig ihm jetzt Übergewicht zu unterstellen? Klaus sagt er trinkt gerne Bier - wäre es jetzt richtig ihm Alkoholsucht zu unterstellen? ich hoffe Du siehst worauf ich hinauswill. Ich empfehle Dir da, wie gesagt, etwas mehr Fingerspitzengefühl. Aber lassen wir das jetzt.
Nach 7 Anläufen und mehr als insgesamt 10 Stunden Wartezeit habe ich heute endlich jemanden bei der DB erreicht. Mir wurde leider bestätigt, das seit letztem Jahr keine Ruhendstellung mehr akzeptiert wird. Da gibt es auch leider keine Ausnahme (Aussage der Pfänungsabteilung). Da hat der Gläubiger / die Inkassofirma also nichts falsches geschrieben.robo hat geschrieben: Hast Du bei der DB mal angerufen ?
Ich warte jetzt noch auf die Rückmeldung des Schuldnerberaters (der muss krank oder im Urlaub sein, denn letzte Woche habe ich da im Büro niemanden erreicht) zum Vergleich und dann schauchen wir mal weiter.
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
Damn. Dann hatte ich da in der Tat eine alte Info. Aber das lässt mir jetzt keine Ruhe, da werde ich noch mal nachforschen.Mir wurde leider bestätigt, das seit letztem Jahr keine Ruhendstellung mehr akzeptiert wird.
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
Ich habe nachgesehen, es stimmt leider. Seit ein paar Monaten werden Ruhendstellungen nicht mehr akzeptiert.
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
@ Shopgirl: Danke
Ich hab heute vom Schuldnerberater die Rückmeldung bekommen, das die Rücknahme nicht Bestand des Vergleichs war, sondern die Ruhendstellung. Somit bleibt mir nichts anderes übrig als ein neues Konto zu nutzen.
Dazu habe ich noch eine Frage. Auf dem Konto sind noch 7100€ (davon ca. 6900€ auf dem Verwahrkonto). Wenn kein Geldeingang am 01.12 auf dem alten Konto ist, dann können alle Daueraufträge für Miete, Strom, Gas, etc. nicht gezahlt werden, da das Geld ja auf dem Verwahrkonto liegt, richtig?
D.h. ich habe 3 Möglichkeiten:
1. alle Daueraufträge / Abbuchungen vom neuen Konto
oder
2. Daueraufträge / Abbuchungen vom alten Konto um ein paar Tage nach hinten verschieben
oder
3. meine Partnerin überweist zum 01.12 den Freibetrag auf das alte Konto und ich dann vom neuen den Betrag auf Ihr Konto
Man man man alles etwas umständlich aber immerhin kann ich dann über das gesamte Gehalt verfügen.
Hat jemand evtl. noch einen Tipp für ne gute Bank?
Ich hab heute vom Schuldnerberater die Rückmeldung bekommen, das die Rücknahme nicht Bestand des Vergleichs war, sondern die Ruhendstellung. Somit bleibt mir nichts anderes übrig als ein neues Konto zu nutzen.
Dazu habe ich noch eine Frage. Auf dem Konto sind noch 7100€ (davon ca. 6900€ auf dem Verwahrkonto). Wenn kein Geldeingang am 01.12 auf dem alten Konto ist, dann können alle Daueraufträge für Miete, Strom, Gas, etc. nicht gezahlt werden, da das Geld ja auf dem Verwahrkonto liegt, richtig?
D.h. ich habe 3 Möglichkeiten:
1. alle Daueraufträge / Abbuchungen vom neuen Konto
oder
2. Daueraufträge / Abbuchungen vom alten Konto um ein paar Tage nach hinten verschieben
oder
3. meine Partnerin überweist zum 01.12 den Freibetrag auf das alte Konto und ich dann vom neuen den Betrag auf Ihr Konto
Man man man alles etwas umständlich aber immerhin kann ich dann über das gesamte Gehalt verfügen.
Hat jemand evtl. noch einen Tipp für ne gute Bank?
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
Noch ein Nachtrag zur Frage wegen dem Tipp zu einer guten Bank (das man das nicht falsch versteht, denn welche Bank gut bewertet ist, kriege ich ja auch per google raus). Welche Bank nimmt jemanden mit einer schlechten Schufa Auskunft / mit einem schlechten Ranking (ihr wisst was ich meine) denn problemlos an?
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
norisbank (gehört aber auch zur DB)Stefan Stefansen hat geschrieben: ↑25. Okt 2023, 20:41 Noch ein Nachtrag zur Frage wegen dem Tipp zu einer guten Bank (das man das nicht falsch versteht, denn welche Bank gut bewertet ist, kriege ich ja auch per google raus). Welche Bank nimmt jemanden mit einer schlechten Schufa Auskunft / mit einem schlechten Ranking (ihr wisst was ich meine) denn problemlos an?
N26
Tomorrow
Western Union (ja, die haben auch ein Girokonto)
Und bei Openbank soll es auch gehen aber dort bekommt man eine Spanische IBAN.
Sind aber alles reine Onlinebanken, da muss man halt auch Bock drauf haben.
Wenn jemand noch mehr kennt bin ich auch dankbar.
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung
Ich habe damals mit extrem schlechter Schufa mein Konto bei der C24 Bank bekommen:
https://s.c24.de/BO7BAywRqt/
https://s.c24.de/BO7BAywRqt/
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