Guten Tag,
ich bin neu in diesem Forum und habe ein paar Fragen zur anstehenden Privatinsolvenz.
Ich war die letzten drei Jahre bei einem Schuldnerberater, dieser hat versucht mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, was ihm wegen zwei Absagen leider nicht gelungen ist. Nun hat er mir alle nötigen Unterlagen zugeschickt um eine Privatinsolvenz zu beantragen, die ich bei Gericht abgeben soll. Ich hätte dazu ein paar Fragen.
Da ich eine Tochter habe könnte mir von einem Gehalt ca. 270-300 Euro vom Gehalt gepfändet werden. Nun stellt sich mir die Frage was passiert wenn ich mit einem Plus in den nächsten Monat gehe, wird dann alles was die Pfändungsgrenze übersteigt zusätzlich gepfändet oder ist es mir erlaubt zu sparen? Dazu wird im Antrag der aktuelle Kontostand verlangt, zählt dieser dann zu meinem Vermögen und wird komplett einbehalten oder nur alles was die Pfändungsgrenze übersteigt? Sind Sonn- und Nachtschichtzulagen pfändungsfrei oder nicht? Hört sich vielleicht nach dummen Fragen an, ich möchte aber keine Fehler machen. Diese Privatinsolvenz sehe ich als 2. Chance und möchte es nicht versauen. Zwar bin ich nicht glücklich darüber und hätte liebe alles außergerichtlich abbezahlt, aber da 2 Gläubiger hartnäckig sind und Raten verlangen, mit denen ich unter meinen Selbstbehalt rutschen würde, ist das leider nicht möglich.
Ich hoffe hier kann mir jemand Klarheit geben.
Gruß
ToniD90
Anstehende Privatinsolvenz
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Re: Anstehende Privatinsolvenz
dazu kann man sinnvoll (nur dann) etwas sagen, wenn die Anzahl der Gläubiger und der Gesamtbetrag bekannt ist und dann wieviele Gläubiger mit welchen Beträgen dafür oder dagegen waren.
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Re: Anstehende Privatinsolvenz
Während eines Insolvenzverfahrens darf kein Gläubiger mehr pfänden.
Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirst Du vermutlich einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen ? Denn das ist in der Regel ja das Ziel eines Insolvenzverfahrens.
Und dann musst Du eine 'Abtretungserklärung' unterschreiben, dass Dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil Deines Lohns/Gehaltes direkt an Deinen Insolvenzverwalter überweist.
Bei Dir dann die 270 - 300 Euro - die kannst Du also schon mal nicht sparen.
Vom nichtpfändbaren Teil (den Rest, den Dein Arbeitgeber Dir dann überweist) kannst Du sparen, so viel Du willst und kannst.
Aber besser nicht auf Deinem Konto, sondern in einer Keksdose ...
(nein, das ist kein 'krimineller' Vorschlag !).
Ja, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Deine Bank Dein Konto vermutlich erstmal komplett sperren, denn Du darfst nicht mehr darüber verfügen, sondern nur noch Dein Insolvenzverwalter.
Damit Du trotzdem für Dich und Dein Kind was zu Essen kaufen kannst, solltest Du also vor Abgabe des Inso-Antrages Dein Geld von Deinem Konto holen.
(Nein, auch das ist nicht "kriminell!!")
Suchen hilft:
"Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht pfändbar, soweit sie der Höhe nach üblich sind. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder so genannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen (BAG, Urteil vom 23. August 2017, Aktenzeichen 10 AZR 859/16)."
Oder hier:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html
Viel Glück
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Re: Anstehende Privatinsolvenz
Du sollst den Insolvenzantrag selbst stellen? Handelt es sich um eine Regelinsolvenz? Warst du mal oder bist du aktuell selbstständig?
Hat diese Schuldnerberatung einen sogenannten außergerichtlichen Einigungsversuch durchgeführt und dir das Scheitern bestätigt?
Es klingt alles noch etwas wirr, was aber vermutlich daran liegt, dass diese ganze Insolvenz-Materie neu für dich ist.
Sparen darfst du wieder, sobald du dich in der Wohlverhaltensphase befindest. Das ist nach Aufhebung des Verfahrens der Fall. Wie schnell das geht, lässt sich schwer abschätzen.
Hier ist das Verfahren ganz prima erklärt: https://schuldner-community.de/privatinsolvenz/ (nicht verwirren lassen, da ist noch von einer sechsjährigen Insolvenz die Rede, mittlerweile sind es aber natürlich nur noch drei Jahre).
Hat diese Schuldnerberatung einen sogenannten außergerichtlichen Einigungsversuch durchgeführt und dir das Scheitern bestätigt?
Es klingt alles noch etwas wirr, was aber vermutlich daran liegt, dass diese ganze Insolvenz-Materie neu für dich ist.
Sparen darfst du wieder, sobald du dich in der Wohlverhaltensphase befindest. Das ist nach Aufhebung des Verfahrens der Fall. Wie schnell das geht, lässt sich schwer abschätzen.
Hier ist das Verfahren ganz prima erklärt: https://schuldner-community.de/privatinsolvenz/ (nicht verwirren lassen, da ist noch von einer sechsjährigen Insolvenz die Rede, mittlerweile sind es aber natürlich nur noch drei Jahre).
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Re: Anstehende Privatinsolvenz
Asche auf mein Haupt - ich schreibe den Beitrag demnächst umShopgirl hat geschrieben: ↑15. Okt 2023, 15:58 Hier ist das Verfahren ganz prima erklärt: https://schuldner-community.de/privatinsolvenz/ (nicht verwirren lassen, da ist noch von einer sechsjährigen Insolvenz die Rede, mittlerweile sind es aber natürlich nur noch drei Jahre).
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Re: Anstehende Privatinsolvenz
Genau, das is wichtig zu wissen, dann lässt sich vielleicht per Vergleich noch was erreichen....
....wenn Du 3 (!) Jahre "bei einem Schuldnerberater" (war das wirklich einer ???) warst, sollte das und sollten auch alle anderen Fragen, die Du hast, dort längst behandelt worden sein.
Aber sei froh dass de hier gelandet bist, hier kennt man sich aus mit sowas !
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