Kontopfändung und Ratenzahlung

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Stefan Stefansen
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Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von Stefan Stefansen »

Hallo alle zusammen,

ich habe aktuell ein kleines Problem. Der Gläubiger hat im April letzten Jahres eine Konto- und Gehaltspfändung erwirkt. Nach einer langwierigen Verhandlung über einen Schuldnerberater haben wir zum 01.09.23 eine Einigung über eine Ratenzahlung erzielt. Ich zahle seit dem 01.09 mtl. 300€ an den Gläubiger (für 3 Jahre). Daraufhin wurde sofort die Gehaltspfändung ruhend gestellt, die Kontopfändung aber scheinbar nicht. Das habe ich aber erst schmerzlich Ende Sept. feststellen müssen, als meine Bank trotz ausreichend Deckung eine Buchung nicht ausführte.

Nach Rücksprache mit der Bank lag keine Rücknahme der Kontopfändung vor. Das Inkasso-Unternehmen erklärte mir auf Nachfrage, das eine Rücknahme nicht vorgesehen sei, solange nicht der Vergleich bezahlt ist (kann ich ja auch nachvollziehen). Außerdem sagten Sie, das eine Ruhendstellung der Kontenpfändung für die Dauer der Vergleichszahlungen durch meine Bank nicht akzeptiert wird. Nach ein wenig Recherche im Internet habe ich dann festgestellt, das die Banken das nur in Ausnahmefällen machen.

Jetzt komme ich zu meinen eigentlichen Fragen. Ich habe akt. ein Netto Gehalt von ca. 2350€ mtl. und lfd. Kosten (inkl. der Ratenzahlung) von ca. 1300€. Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1930€ aufgrund meiner Tochter. Wenn ich das alles richtig verstehe habe ich also aktuell ca. 630€ im Monat zur Verfügung. Grundsätzlich komme ich damit wahrscheinlich aus, jedoch wird es Monate geben, wo ich dann Probleme bekommen werde (z.B. wenn die Kfz Steuer oder Kfz-Versicherung fällig wird - Reparaturen am Auto oder einmalige Anschaffungen anstehen). Kann ich z.B. in einem Monat von den 630€ im Monat nur z.B. 230€ verbrauchen und kann dann im darauffolgenden Monat über die unverbrauchten 400€ + die neuen 630€ verfügen? Und kann ich dann auch z.B. 2 oder 3 Monate immer was von den 630€ nicht verbrauchen und erhöhe so immer weiter die Summe über die ich verfügen kann?

Und die zweite Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit doch irgendwie die Kontopfändung ruhend zu stellen? Das würde alles natürlich viel einfacher machen.

Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe.
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

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Hi Stefan Stefansen,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung und Ratenzahlung" geschaut?
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imker
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von imker »

Dir hilft nur eine Kündigumg der alter Bankverbindung und sofort ein neues Girokonto.
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Stefan Stefansen
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von Stefan Stefansen »

imker hat geschrieben: 11. Okt 2023, 00:11 Dir hilft nur eine Kündigumg der alter Bankverbindung und sofort ein neues Girokonto.
Das Wechseln des Kontos wird das Problem wohl nicht so einfach lösen. Im Internet liest man nur das "die Banken" einer Ruhendstellung nur in Ausnahmefällen zustimmen. Da genau die richtige Bank zu finden ist unmöglich, da keine Bank das irgendwo explizit erwähnt, ob eine Ruhendstellung akzeptiert wird.

Ich überlege ob ich etwas Druck auf den Gläubiger ausübe. Vereinbart war Ratenzahlung gegen Freigabe der Pfändungen (Gehalt sowie Konto) und der Freigabe des Kontos ist der Gläubiger so gesehen nicht nachgekommen. Jedoch gefällt mir diese Idee eigentlich nicht, ich bin ja froh /dankbar das wir eine Einigung finden konnten und die will ich nicht aufs Spiel setzen.
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imker
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von imker »

Was soll ich Dir schreiben ...? Im Internet ist viel zu lesen - so wie auch hier. Wenn die Bank gewechselt wird, wander die Pfändung bei der alten Bank nicht mit. Das muss man wissen uns so platt schreibt das sonst auch keiner...

Druck ausüben - wenn die nicht ausdrücklich das vereinbart hast, was die machen sollen (Verzicht) dann wird das nicht erfolgreich sein.
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robo
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von robo »

Ich halte ein neues Konto bei einer anderen Bank auch für die beste Lösung.
Dein Gläubiger wird davon ja erst bei einer evt. 'Vermögensauskunft' erfahren.

Falls Du Dein jetziges Konto aber behalten willst, dann liest Dich hier ein:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/899.html
Das ist der Gesetzestext zum P-Konto (bez. Übertrag in den Folgemonat usw),
ZPO § 899 ff

Mir stellt sich bei der Geschichte noch die Frage, wie sinnvoll Dein "Vergleich" ist / war ?
36 x 300 = 10.800 €.
Wie hoch war die Ursprungsforderung ?
Musstest Du den vermittelnden Schuldnerberater auch noch bezahlen ?

Du schreibst was von einer Inkassofirma, dann wird da auch ein netter Betrag an zusätzlich Zinsen, Kosten, Gebühren, Ratenzahlungsaufschlag undwasweissichalles dabei sein.
Diese Inkassofritzen sind da ja recht fantasievoll.

Und Du siehst schon gleich, was dieser Vergleich wert war,
wenn Du von einer Ruhendstellung der Lohn- UND Kontopfändung ausgegangen bist
und der Gläubiger sagt: "Nö - iss nicht."

Weiter kannst Du nie mit Sicherheit sagen, ob Du wirklich 36 Monate jeden Monat die vereinbarten 300 € zahlen kannst (schreibst Du ja schon selbst) - was ist dann ? Was steht dazu im "Vergleich" ?

Heutzutage dauert das Insolvenzverfahren nur noch 36 Monate - und im Regelfall bekommst Du danach die "Restschuldbefreiung", definitiv. Das war keine Alternative für Dich ? Wäre ja eine sicherere Geschichte als Dein "Vergleich" ...

Nun denn - viel Glück !
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Stefan Stefansen
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von Stefan Stefansen »

Der Vergleich ist aus meiner Sicht recht gut gelaufen. Der Schuldenberater hat sich ordentlich reingehängt und einen guten Deal rausgeholt. Gekostet hat mich das Ganze nix da es über einen Verband lief.

Gläubiger A: Forderung 19000€ - ich zahle 9200€ (der Gläubiger hat auch die Pfändung beauftragt)
Gläubiger B: Forderung 1000€ - ich zahle 270€
Gläubiger C: Forderung 2100€ - ich zahle 900€
Glaubiger D: Forderung 2000€ - ich zahle 450€

Durch die Gehaltspfändung hat Gläubiger A nochmal ca. 2500€ erhalten.

Grob gesagt zahle ich ca. 50% der Forderung zurück - mtl. in Raten von gesamt ca. 300€. Das entspricht der ursprünglichen Summe ohne die ganzen Zinsen, Mahngebühren der Inkassofirmen, etc. Mit dem Deal kann ich hervorragend leben (die Schulden die ich verbockt habe, zahle ich auch zurück).

Eine Privatinsolvenz haben wir auch besprochen, jedoch hätte ich hier sogar mehr gezahlt, da die Differenz vom Freibetrag zum Gehalt > 300€ mtl. war. Und 3 Jahre in Teilzeit arbeiten nur um das Gehalt zu drücken um weniger zu zahlen, war keine Option für mich. Allerdings war das unsere geplante Drohung an die Gläubiger, falls diese dem Vergleich nicht zustimmen sollten.

Der Deal sieht also vor, das ich über 3 Jahre alle Gläubiger mtl. bediene und Gläubiger A die Gehalts- und Kontopfändung zurücknimmt. Grundsätzlich hat er dies durch die Ruhendstellung auch getan, nur wenn die Bank (Dt. Bank) dann da nicht mitspielt, ist das natürlich doof gelaufen.

Ich habe mal heute meinen Anwalt gefragt und der meinte man könnte ggf. darauf bestehen, das der Gläubiger die Pfändung zurücknehmen muss, wenn die Bank eine Ruhendstellung nicht akzeptiert. Allerdings muss die Rücknahme der Pfändung dann auch explizit aufgeführt sein. Das muss ich jetzt mit dem Schuldenberater klären.

Das Bankkonto würde ich ungern Konto wechseln, werde aber wenn nichts anderes geht, wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ich dachte zwar das bringt nichts, da der Gläubiger davon in Kenntnis gesetzt wird, aber wenn die Pfändung ruht, dann macht das natürlich Sinn, das dem nicht so ist.

Eine letzte Sache - das ich die 300€ mtl. nicht zahlen kann ist eigentlich ausgeschlossen. Der Dauerauftrag zahlt am 01. des Monats das Geld an die Gläubiger. Das mtl. Gehalt von 2350€ ist dafür auch ausreichend. Da musst Du dich verlesen haben.

Danke für Eure Tips / Hilfe.
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robo
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von robo »

Stefan Stefansen hat geschrieben: 12. Okt 2023, 22:16 ...
Das Bankkonto würde ich ungern Konto wechseln, werde aber wenn nichts anderes geht, wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ich dachte zwar das bringt nichts, da der Gläubiger davon in Kenntnis gesetzt wird, aber wenn die Pfändung ruht, dann macht das natürlich Sinn, das dem nicht so ist.
...
Ganz egal, ob die Pfändung ruht oder nicht ruht, die alte Bank wird dem Gläubiger ggf. nur mitteilen: "Konto erloschen". Fertig. Sie wird weder dem Gläubiger mitteilen, wohin Du gewechselt bist, noch wird sie der neuen Bank mitteilen, dass bei ihr eine Kontopfändung vorlag.
Beides geht schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
Aber man weiß natürlich nie, wer wen kennt und wer mit wem über was warum auch immer redet ...
Stefan Stefansen hat geschrieben: 12. Okt 2023, 22:16 Eine letzte Sache - das ich die 300€ mtl. nicht zahlen kann ist eigentlich ausgeschlossen. Der Dauerauftrag zahlt am 01. des Monats das Geld an die Gläubiger. Das mtl. Gehalt von 2350€ ist dafür auch ausreichend. Da musst Du dich verlesen haben.

Danke für Eure Tips / Hilfe.
Du kannst doch gar nicht über Dein gesamtes Nettoeinkommen (2.350,-) verfügen, wenn der Bank eine Pfändung vorliegt, sondern nur über Deinen 'persönlichen Freibetrag'.
Du schreibst, der läge wegen Deiner Tocher bei 1.930,- ... ??? - so einen Freibetrag gibt es lt. Tabelle nicht, nicht bei nur einer Unterhaltsberechtigten (dann 2.090,-), nicht bei zwei (dann 2.254,-) s. hier:
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
Was ist mit (D)einem Ehepartner ?

Und dass Dein Gehalt in der Höhe in den nächsten 36 Monaten wirklich sicher eingehen wird,
ist auch nicht in Stein gemeisselt.

Du kannst krank werden ... (oder schlimmer - willst Du Deiner Tochter dann Deine Schulden vererben ?)
Dein Arbeitgeber kann Pleite gehen ...
(oder Dich aus welchen Gründen auch immer 'freisetzen',
s. die 200 Mitarbeiter der DuMont-Druckerei in Köln, die morgens zur Arbeit kamen und der Arbeitsplatz war weg! ).
Auch im öD kann es ggf. Stellenreduzierungen geben ...
Gut, wenn Du verbeamtet bist ...

'Normal' schreiben gerade Inkassofirmen (=Profigläubiger) in einen Vergleich, dass bei ein oder zwei rückständigen Raten der ganze Vergleich hinfällig und die komplette Forderung wieder auflebt.
So was oä steht nicht in Deinem Vergleich ?

Lt. Vergleich zahlst monatlich 300,-€.
Der Gläubiger hat die Kontopfändung nicht zurückgezogen (oder mit der Bank eine 'Ruhendstellung' vereinbart), dann bekommt er von Dir die 300 - und von der Bank den pfändbaren Teil deines Einkommens = 2.350,- minus 1.930,- = 420,- Euro - oder wie ?
Schon komisch, dieser "'Vergleich".

Wenn der Bank eine Kontopfändung vorliegt, wird sie Dich nur noch über Deinen 'Persönlichen Freibetrag' verfügen lassen (sofern Du ein P-Konto hast und der Bank eine entsprechende Bescheinigung über Deine 'Unterhaltsberechtigten' vorliegt) - was ist also mit dem Differenzbetrag von monatlich ca. 420,- € ???
Bestenfalls wird die Bank es auf einem 'Auskehrungskonto' oä festhalten - aber Dir wird sie es sicher nicht geben!

Deine Rechnung in Deinem Eingangsthread funktioniert nicht, wenn Dein monatliches Nettoeinkommen HÖHER ist als Dein pfandfreier Betrag. Das funktioniert nur, wenn es NIEDRIGER ist.
Dann könntest Du so nach und nach über ein Kontoguthaben (etwa durch Einmalzahlungen) auf einem P-Konto doch verfügen, Beispiel:
3.000,- Kontostand (durch eine Nachzahlung von was wie ich zB)
1.100,- monatlicher Eingang
1.400,- Grundfreibetrag
Hier könnte man zehn Monate über je 300,- zusätzlich zu den 1.100,- 'verfügen',
denn es gilt das Prinzip "first in - first out".
Oder man besorgt sich eine 'Freigabebescheinigung', wenn man das ganze Geld sofort braucht.

Oder ich habe Deine Rechnung nicht verstanden.
Muss ja auch nicht.

Viel Glück !

Nachtrag: Ich schreibe hier so ausführlich nicht nur für Dich, sondern auch für alle 'stillen Mitleser' zur Info.
Wenn Du mit Deinem Vergleich zufrieden bist, ist doch alles gut.
(ich fürchte nur, das wird nicht gut gehen)
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robo
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von robo »

Noch ein Nachtrag:
Dein kleiner Nebensatz (" ... die Schulden die ich verbockt habe, zahle ich auch zurück ...") klingt nach so was wie Spielschulden (denn die meisten Schulden entstehen durch Arbeitsplatzverlust oder Ehepartnerverlust, also nix mit 'selbst verbockt' ...) - sollte das so sein, dann will ich Dir mal wünschen, dass Du nicht 'rückfällig' wirst. Tust Du was dafür (oder dagegen) ? Therapie, Selbsthilfegruppe oä ?
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von Shopgirl »

Frag doch mal deine Bank, ob das Inkasso dich nicht schlicht anlügt ;)
Dass die DB keine Ruhendstellungen akzeptiert, wäre mir neu. 069 910 10096, das ist die Nummer der zuständigen Abteilung für Pfändungen bei der DB. Erreichbar Mo-Fr vom 8-20 Uhr (bisschen Geduld musst du allerdings mitbringen).
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Inso?
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Re: Kontopfändung und Ratenzahlung

Beitrag von Inso? »

Einfach ein zweites Konto eröffnen, das alte nicht kündigen, auf das neue das Gehalt überweisen, und alles was mit dem Gläubiger zu tun hat über das alte Kto laufen lassen. Evtl. auch alte Abbuchungsaufträge etc.

Selber jeden Monat den Freibetrag auf das alte Konto überweisen. Der Gläubiger wird vom neuen Konto nichts erfahren solange du den Vergleich bedienst.
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