Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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ein Rentner mit einer sehr geringen Rente deutlich unter der Pfändungsfreigrenze, hat zum Antritt der Rente eine ordentliche Abfindung erhalten. Diese Abfindung hätte er versteuern müssen, hat er nicht, er hat es... sagen wir mal verjubelt.
Als das FA bei ihm anklopfte, war nix mehr da.
Vermögen hat der Rentner nicht.
Wie geht das FA mit solchen, vermutlich hoffnungslosen Schuldnern um? Wird unterhalb der Pfändungsfreigrenze bei Steuerschulden gepfändet? Kann sich der Rentner mit einer privaten Insolvenz aus der Umarmung lösen?
Nein das ist nicht eine Beschreibung meiner Situation... ich habe keine Abfindung bekommen
Hi und willkommen hier „drüben“
Schön dass du hergefunden hast!
Naja, sagen wir es mal so: das Finanzamt wird natürlich eine Pfändung versuchen - warum auch nicht? Kostet die ja nix..
und wenn der gute Herr nichts weiter einnimmt als seine Rente, dann ist da halt nix zu holen.
Er könnte natürlich eine Insolvenz anstreben, die Frage ist: wie sinnvoll ist die denn? Wird er eventuell bald wieder mehr Geld haben?
Und natürlich könnte das Finanzamt behaupten, dass es eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung war. Damit wäre dann die Forderung ggf von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Der Rentner sollte sich einen versierten Berater für einen anständigen außergerichtlichen Einigungsversuch anlachen. Dieser Berater sollte wissen was das hier ist
tidus82 hat geschrieben: ↑2. Okt 2023, 20:21
Und natürlich könnte das Finanzamt behaupten, dass es eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung war. Damit wäre dann die Forderung ggf von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
tidus--- aber wo ist der Betrug zu vermuten? Nichts anderes wäre ja hier eine unerlaubte Handlung? Vielleicht fahrlässig, sich seiner Pflichten nicht bewusst oder von tuten oder blasen keinen Schimmer... hat ihm ja wohlmöglich niemand gesagt, dass er nicht alles ausgeben soll....
Da tue ich mich gerade schwer...
Danke für den Denkanstoß
Viele Grüße
der alte Sack