Überpfändung

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N. Frankfurt
Neuankömmling
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Registriert: 27. Sep 2023, 15:49

Überpfändung

Beitrag von N. Frankfurt »

Angenommen A beauftragt einen Anwalt (B) zum Falle der Ehescheidung.
A kann die vereinbarte Honorarrechnung plötzlich nicht mehr bezahlen.
B sendet fälschlicherweise 2 Mahnbescheide. A legt Einspruch gegen einen dieser Mahnbescheide ein. B zieht einen dieser Mahnbescheide zurück und erwirkt dann eine Konto- und Lohnpfändung. In der Zwischenzeit fällt A ins Krankengeld. Es ist nur noch eine Kontopfändung möglich. Die Forderung wird vollständig durch A während des Krankengeldbezuges beglichen. B versäumt über ein Jahr den AG zu informieren, dass die Forderung beglichen wurde. Der AG führt nach der Genesung und Arbeitsaufnahme von A weiter Beträge an B ab. A informiert B darüber und verlangt nun eine komplette Aufstellung und eine Rücküberweisung der Überpfändung, sowie eine Information an den AG, dass die Forderung längst beglichen ist.
B übersendet eine komplett fehlerhafte Aufstellung, in der Zahlungen fehlen und u.a. Kosten für den zurückgezogenen Mahnbescheid berechnet werden und ein fehlerhaftes Schreiben an den AG, indem nicht A als Schuldner und AN aufgeführt wird, sondern die Scheidungsgegenseite.

Welche Rechte hätte A?
Welche Konsequenzen hätte B zu befürchten?
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Überpfändung

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Hi N. Frankfurt,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Überpfändung" geschaut?
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tidus82
Admin
Reaktionen: 229
Beiträge: 1437
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Überpfändung

Beitrag von tidus82 »

Hi,

nun, ich denke der Sachverhalt ist derart komplex, dass es sich hier bei den eventuell folgenden Antworten nur um Vermutungen handeln kann. Ich würde dir raten, für eine fachliche Beratung einen Anwalt aufzusuchen, der dir eine klare Antwort dazu geben kann. Ich würde es hier, in einem Schuldner-Forum eher nicht erwarten. :)
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robo
Allwissender
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Beiträge: 554
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Überpfändung

Beitrag von robo »

Es wird vermutlich schwierig werden, einen Anwalt für eine Sache GEGEN einen Anwalt zu finden,
man kennt ja den Spruch mit den Krähen ... - oder nicht ?
Und der neue Anwalt (wenn man denn einen findet), wird dann vermutlich nur gegen Vorkasse aktiv werden.

Das gleiche gilt auch für eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
(Adresse findet man im Internet).
Aber immerhin gibt das Ärger und Aufwand für den Anwalt.

Dann gibt es noch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, sie ist bundesweit tätig, insbesondere dann, wenn es um Geldforderungen oder Schadensersatzansprüche gegenüber einem Anwalt geht:
Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, Tel.: 030/28444170, E-Mail: [email protected]

Am besten schreibst Du selbst erstmal alles genau auf:
- Rechnung des Anwalts vom ... (Datum) über .... (Euro)
- Mahnbescheid Nr. 1 des Anwalts vom ... (Datum) über ... (Euro)
- Mahnbescheid Nr. 2 des Anwalts vom ... (Datum) über ... (Euro)
- Kopie von Deinem Widerspruch gegen MB (Nr. 1 oder Nr. 2 ??) dazu
- Vollstreckungsbescheid vom ... (Datum) über ... (Euro
- Kontopfändung am ... (Datum) über ... (Euro)
- Kopie des Kontoauszugs dazu
- Kopien der Abrechnungen des Arbeitgebers, denen die Lohnpfändungsbeträge zu entnehmen sind.

Keinen Roman dazu, nur die Daten und Zahlen.

Eine schöne Excel-Tabelle daraus machen und das Ergebnis (ggf nebst Aufwand für Kopien, Porto usw) vom Anwalt zurückfordern, mit Fristsetzung.
("Hiermit fordere ich Sie auf, mir den Betrag von .... EUR bis zum ... auf mein Konto ... zurückzuzahlen ...", ansonsten werde ich ... ").

Reagiert er nicht, sofort einen Mahnbescheid gegen den Anwalt beantragen ODER erst die o.g. Stellen anschreiben und den Sachverhalt dort vortragen.

Viel Glück !
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