falsche Angabe Kreditantrag

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clundan
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falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von clundan »

Hallo alle zusammen, ich bin neu hier und habe so einige Probleme, die ich momentan zu lösen versuche. Ich habe insgesamt ca. 45000 Euro Schulden. Davon einen Kreditvertrag über 25000 Euro. Dieser ist aus 02.2022. Bedient habe ich diesen ca. 8 Monate und habe aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs die Zahlungen bereits im Dezember eingestellt. Ich war damals bei einem Anwalt, der mich nicht und falsch beraten hat und mir im Bezug zur Insolvenz eigentlich noch mehr schaden gemacht hat, als er gutes getan hat. Ich will jedoch niemanden die Schuld in die Schuhe schieben und werde wohl meine aktuelle Grundlage nehmen müssen, um irgendwie aus dem Mist herauszukommen. Aktuell bin ich „nur“ zur Beratung bei einer öffentlichen schuldnerberaterstelle gewesen und dort wurde ich wenigstens erstmal ordentlich aufgeklärt. Weitere Schritte wurden noch nicht unternommen, weil ich psychisch dazu kaum in der Lage bin. Nun ist es so, dass ich bei dem 25000-Euro-Vertag vermutlich unbeabsichtigt falsche Angaben gemacht habe. Durch den Vertrag sollten einige Alt-Verträge abgelöst werden und ich habe diesen online gemacht. Ich habe online hauptsächlich die Verträge angegeben, die abgelöst werden sollen und alles was insgesamt noch in die Eingabe-Maske hineingepasst hat. Angegeben habe ich definitiv nicht mein Bafög und Raten, die ich an meinen Arbeitgeber zahle. Daraufhin wurde mir ein Vertrag zugesendet, wo ich alle Verträge angeben sollte, die abgelöst werden sollten. Da gab es aber ein paar Probleme und ich habe per E-Mail mit der Bank einen alternativen Plan erstellt. Ebenfalls stehen auf meinem Gehaltsabzug die Raten, die ich an meinen Arbeitgeber zahle.weitere Gedanken habe ich mir dazu nicht gemacht. Im Zuge der außergerichtlichen Einigung ist mir aber aufgefallen, dass die kreditvermittlung keine weiteren Kreditraten in den Vertrag geschrieben hat. Da dieser Vertrag den größten Teil meiner Schuld enthält, stelle ich mir jetzt echt die Frage, ob es überhaupt Sinn macht in die Insolvenz zu gehen. Bei dem außergerichtlichen Vergleich hatte die Bank bereits zugesagt. Was denkt ihr „Augen zu und durch“ oder doch lieber nach Alternativen suchen? Ich danke allen schon alleine aus der Sicht heraus, dass dieses Forum das eine oder andere Problem aufnimmt und man mal antworten bekommt, womit man was anfangen kann. LG+VD
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

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Hi clundan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "falsche Angabe Kreditantrag" geschaut?
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imker
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von imker »

1. Ich versteht den von Dir geschilderten Sachverhalt nicht in der vollen "Breite".
1.1 Im Kreditantrag könnten unzutreffende, weil nicht vollständige Angaben zu den vorhandenen Schulden gemacht worden sein.
1.2 Du zahlst seit Ende 2022 die Raten nicht mehr.
1.3 Es wird jetzt/erneut eine außergerichtliche Schuldenregulierung "versucht".
1.4 Insolvenz nur dann, wenn der Kreditvertrag über 25.000 nicht als vbuH von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist.

Frage 1: Welcher Betrag ist monatlich beim Arbeitgeber pfändbar?
Frage 2: Vermögen wie Auto oder Schmuck oder Schließfach bei der Bank?

Antwort aus der Glaskugel ohne sichere Kenntnis vom Sachverhalt:
Der Kredit-Gesellschaft mitteilen, dass sich die Vermögensverhältnisse verschlechtert haben, unverändert nicht mehr gezahlt werden kann und auf deren Reaktion warten. Zu erwarten ist die Offenlegung der Gehaltsabtretung, die dann maximal drei Jahre aushalten und dann in die Insolvenz - und schon jetzt beraten lassen zu der Frage, wann die Verjährung eines Schadensersatzanspruches der "Bank" begannund wann sie endete - diese Beratung schriftlich aufbewahren und dann ....
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clundan
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von clundan »

Von meinem Lohn kann ungefähr 200 Euro gepfändet werden. Ich habe kein Grund und Boden, kein Auto, keinen wertvollen Schmuck, kein Schließfach und auch sonst kein vermögen. Da ich bei dem 1. außergerichtlichen Vergleich bereits meine Zahlungen eingestellt habe, sind 4 von 5 Gläubigern bereits bei Inkasso. Eine Gehaltsabtretung wird durch einen anderen Gläubiger bereits durchgeführt. Ich habe mit den anderen Gläubigern jeweils eine ratenzahlungsvereinbarung aus meinem unpfändbaren Betrag vereinbart. Was natürlich zur Folge hat, dass das Geld was ich zum Leben zur Verfügung habe, mehr als gering ist. Meine unpfändbaren Zuschläge retten mir momentan den A…. Ich müsste ca. 1,5 Jahre noch aussitzen, bis die 3 Jahre rum sind. Ja, dass würde ich vermutlich aushalten, aber nun ist die Frage, ob ich die Gläubiger weiter von meinem unpfändbaren bezahlen kann!? Lieber wäre es mir natürlich, wenn ich den Betrag zur Verfügung hätte, jedoch habe ich noch die Raten bei meinem Arbeitsgeber, die ebenfalls von meinem Gehalt aus dem unpfändbaren geleistet werden. Es gibt leider auch keine Möglichkeit das zu ändern (ich bin da momentan sehr ambitioniert eine Lösung mit meinem Arbeitgeber zu finden, was aber einfach nicht möglich ist).
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caffery
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von caffery »

Dazu hätte ich zwei ernst gemeinte Fragen:
clundan hat geschrieben: 24. Sep 2023, 15:57 Ich habe mit den anderen Gläubigern jeweils eine ratenzahlungsvereinbarung aus meinem unpfändbaren Betrag vereinbart.
Warum?
clundan hat geschrieben: 24. Sep 2023, 15:57 aber nun ist die Frage, ob ich die Gläubiger weiter von meinem unpfändbaren bezahlen kann!?
WARUM?!?
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clundan
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von clundan »

Ich bezahle, weil ich große Angst habe, dass mich jemand wegen Betrug anzeigen kann. Vermutlich ist das weit hergeholt, aber ich habe eine Panikattacke nach der nächsten und wie ich bereits irgendwo im Forum geschrieben habe, ist es nicht leicht einen Facharzt-Termin zu bekommen, damit ich wenigstens das einigermaßen in den Griff bekomme. Ich hätte noch eine Frage zu der 3-Jahres-Frist. Beginnt die ab Vertragsbeginn oder ab dem Zeitpunkt wo man nicht mehr zahlt und das Geld gepfändet bzw. Abgetreten wird?
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caffery
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von caffery »

clundan hat geschrieben: 25. Sep 2023, 09:13 Ich bezahle, weil ich große Angst habe, dass mich jemand wegen Betrug anzeigen kann.
Der von Dir ersonnene "Mildestimmungs-Effekt" Deiner Angstzahlungen bei den Inkassobuden dürfte in der Realität nicht vorhanden sein.

Der einzige reale Effekt Deines dargelegten Vorgehens ist mutmaßlich dieser:
clundan hat geschrieben: 25. Sep 2023, 09:13 Was natürlich zur Folge hat, dass das Geld was ich zum Leben zur Verfügung habe, mehr als gering ist.
clundan hat geschrieben: 25. Sep 2023, 09:13 Beginnt die ab Vertragsbeginn oder ab dem Zeitpunkt wo man nicht mehr zahlt und das Geld gepfändet bzw. Abgetreten wird?
Vermutlich ist hier der § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO gemeint.
Ab Vertragsabschluss...
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clundan
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von clundan »

Kann man davon ausgehen, dass die Inkassos erst mit unerlaubter Handlung daherkommen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird?
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caffery
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von caffery »

Vorher würde es ja - außer Säbel rasseln - kaum einen Anlass oder Sinn dafür geben.

...und dabei wäre es dann ziemlich unerheblich wie viele Inkassoangstraten vorher vom Munde abgepresst wurden.

Deine grundsätzliche Angst davor würde ich aber ganz allgemein man so pauschal als überzogen erachten. Aber das weißt Du ja auch selbst...
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clundan
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von clundan »

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Bei mir ist vieles eskaliert aufgrund psychischen Problemen, die aber von niemandem (mir inbegriffen) für voll genommen wurden. Das ist ein Punkt woran ich gerade arbeite und dann mal sehen, wie es weitergeht. Was wäre jetzt aber klug (oder klüger), soll ich mit der inso noch 1,5 Jahre warten, bis die Frist mit den falschen Kreditangaben verstrichen ist oder soll ich lieber aussitzen bis die 5-Jahresfrist rum ist, also das ganze verjährt ist? Wie gesagt, der Kredit macht den größten Teil aus und ich möchte eine reale Chance haben, dass weg zu bekommen, weil sonst kann ich alles lassen, wie es ist.
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imker
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von imker »

Die fünf Jahre Verjährungsfrist spielen für Deine Thematik keine Rolle - lass Dich individuelle dazu beraten. Was ich dazu geschriben haben, ist nicht so verstanden worden, wie es gemeint war.
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