"Rechnungskorrektur" - bezahlen?

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Saturnring
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"Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Beitrag von Saturnring »

Hallo,
hier mal kurz die Eckdaten:

Stromvertrag von 2021 - 07/2022 (von mir gekündigt)
1. Abschlussrechnung erhalten: Geld zurück erhalten
Zweites Schreiben erhalten: nochmal Geld zurück erhalten

Im Dezember Eröffnung des Insolvenzverfahrens

08/2023: Schreiben des ehemaligen Anbieters, es gäbe eine Rechnungskorrektur. Die von mir zu zahlende Forderung ist genau in der Höhe der zweiten Erstattung.

Habe die Sache dem Insolvenzverwalter vorgelegt: der Stromanbieter wurde kontaktiert und daraufhin die Forderung minimal gekürzt


Meine Frage: muss ich das zahlen?

Die Forderung kann ja nur innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden sein und die war beendet vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Wenn ich das jetzt zahle, würde ich doch einen Gläubiger, bei dem vor Insolvenzeröffnung Schulden entstanden sind doch bevorzugen oder nicht?

Sorry, ich hoffe mein Problem ist nachvollziehbar. Finde es gerade etwas schwierig das in verständliche Worte zu packen.
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Re: "Rechnungskorrektur" - bezahlen?

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Hi Saturnring,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema ""Rechnungskorrektur" - bezahlen?" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: "Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Beitrag von imker »

Nicht zahlenist mE richtig. Es kommt drauf an, dass die Forderung vor Insolvenzeröffnung begründet (nicht mit Übersendung einer Rechnung entstanden sein könnte).
Wenn Du jetzt zahlen würdest, würdest Du das mit pfändungsfreiem Geld bezahlen und das wäre dann keine Bevorzugung - machen wäre aber eher nicht meine Empfehlung.
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tidus82
Admin
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Re: "Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Beitrag von tidus82 »

Ich sehe das genauso - das ist eine ganz normale Insolvenzforderung und sollte entsprechend mit der RSB erledigt sein.
Und genau wie Imker es sagte: wenn du es aus deinem unpfändbaren bezahlen würdest, dann wäre es keine Gläubigerbevorzugung.
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Saturnring
Mitglied
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Re: "Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Beitrag von Saturnring »

Vielen Dank für eure Antworten.
Inzwischen habe ich erfahren, dass diese Forderung sogar angemeldet sein soll. Dass ich nun Mahnungen, inzwischen auch die letzte Mahnung, erhalte sei ein Einschüchterungsversuch um mich zum zahlen zu bringen.
Spätestens wenn es zum Mahnbescheid kommt, kann ich mich doch aber wehren oder?
Danke im Voraus und viele Grüße
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