Hallo
es gibt 1 rechtskräftigen Mahnbescheid gegen mich , wegen Mietschulden.
Vor kurzem bekam ich eine neue Forderungsaufstellung und da fiel mir auf, das meine Mietkaution nicht verrechnet wurde, über diesen Umstand bin ich mit meinem Gläubiger in Kontakt. Jetzt da ein Pfändung/Überweisungsbeschluss aufgrund der Arbeitslosigkeit ins Leere griff, ist die Pfändung durch den GV angekündigt.
Wie gehe ich jetzt am besten vor, wer wäre hier der richtige Ansprechpartner um den Mahnbescheid zu korrigieren, oder ist das jetzt Pech, weil es mir nicht vorab aufgefallen ist und dem Gläubiger/Anwalt auch nicht.
vielen Dank
Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft
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Re: Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft
Hi herrmaier,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft" geschaut?
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Re: Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft
Rein theoretisch ist es ziemlich unglücklich verlaufen.
Da du aber scheinbar mit dem Gläubiger in Kontakt bist wäre eigentlich meine Frage: was sagt der denn dazu?
Da du aber scheinbar mit dem Gläubiger in Kontakt bist wäre eigentlich meine Frage: was sagt der denn dazu?
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Re: Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft
Wir sind/waren nur per Email in Kontakt, ich habe per Email ne überarbeitet Forderungsaufstellung erhalten, nur heißt es ja Emails haben keinerlei Beweiskraft oder ?
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Re: Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft
Da es hierzu wohl keine Erfahrung gibt, kann es geschlossen werden.
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Re: Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft
Die Kaution ist nicht dazu da mit Mietschulden verrechnet zu werden, somit ist der Bescheid erstmal OK. Du hast aus der Kaution Ansprüche gegenüber dem Vermieter, ihr könnt euch jetzt auf eine Verrechnung einigen. Der GV wird das zur Kenntnis nehmen, wird aber die volle Summe vollstrecken wollen solange der Titel nicht entsprechend gekürzt wurde, du kannst dem GV natürlich sagen das er sich die Kaution beim Vermieter holen kann.
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Re: Mahnscheid Rechtskräftig fehlerhaft
sokenn ich das auch ... und die Rückzahlung der Kaution ist in den üblichen Verträgen auch nicht mit Auszug fällig. Da ärgert einer den anderen....
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