Für Kind Gespartes sichern
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Für Kind Gespartes sichern
Liebe Gemeinde,
ich stehe kurz vor der PI weil ich Anwaltskosten (Gegenseite) i. H. v. gut 5.000,- € nicht mehr zahlen kann. Das ist zwar eigentlich nicht viel, aber da mein Leben vorher schon am Limit verlief, bringen diese Kosten nun das Fass zum Überlaufen. Ich will auch nicht noch mehr Schulden machen, nur um die Anwälte damit zu befrieden.
Soweit habe ich mich schon informiert, dass das für mich ein gangbarer Weg ist, um da raus zu kommen. Auf eine Frage, die mir vor der PI noch sehr wichtig ist, konnte ich allerdings bislang noch keine Antwort finden:
Ich habe einen *-jährigen Sohn. Für ihn habe ich seit seiner Geburt monatlich ein paar Euro gespart. Als ich diesen s. g. Prämien-Sparvertrag abschloss, war für mich klar, dass er das Geld mal mit 18 kriegen soll, hab das aber auf meinen Namen laufen lassen, da es einerseits ohnehin nicht möglich gewesen wäre, es auf seinen Namen anzulegen und ich andererseits damals auch nicht ahnen konnte, dass ich mal in eine solche Situation geraten könnte.
Zur Sicherheit habe ich das Geld vor ein paar Wochen auf einen ihn begünstigenden JuniorFond eingezahlt. Da kommt außer mir normalweise keiner ran, und wenn ich ihm die Vollmacht mit 18 übertrage, dann nur noch mein Sohn. Das wurde mir von der Spk. auch so zugesichert. Eine Restunsicherheit bleibt mir aber dennoch:
Weiß jemand einigermaßen sicher, ob dieses Geld tatsächlich vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters sicher ist? Bei der Caritas konnte man mir das auch nicht beantworten, und bei anwalt.de kann man zwar bspw. solche Fragen stellen, die auf sowas (PI) spezialisierten Kanzleien wollen aber i. d. R. erst einen Vertrag mit dir abschließen, bevor sie dir was beantworten. Die leben offenbar von solchen Würstchen wie mir (hab keine gute Meinung von Anwälten).
Danke und LG
ich stehe kurz vor der PI weil ich Anwaltskosten (Gegenseite) i. H. v. gut 5.000,- € nicht mehr zahlen kann. Das ist zwar eigentlich nicht viel, aber da mein Leben vorher schon am Limit verlief, bringen diese Kosten nun das Fass zum Überlaufen. Ich will auch nicht noch mehr Schulden machen, nur um die Anwälte damit zu befrieden.
Soweit habe ich mich schon informiert, dass das für mich ein gangbarer Weg ist, um da raus zu kommen. Auf eine Frage, die mir vor der PI noch sehr wichtig ist, konnte ich allerdings bislang noch keine Antwort finden:
Ich habe einen *-jährigen Sohn. Für ihn habe ich seit seiner Geburt monatlich ein paar Euro gespart. Als ich diesen s. g. Prämien-Sparvertrag abschloss, war für mich klar, dass er das Geld mal mit 18 kriegen soll, hab das aber auf meinen Namen laufen lassen, da es einerseits ohnehin nicht möglich gewesen wäre, es auf seinen Namen anzulegen und ich andererseits damals auch nicht ahnen konnte, dass ich mal in eine solche Situation geraten könnte.
Zur Sicherheit habe ich das Geld vor ein paar Wochen auf einen ihn begünstigenden JuniorFond eingezahlt. Da kommt außer mir normalweise keiner ran, und wenn ich ihm die Vollmacht mit 18 übertrage, dann nur noch mein Sohn. Das wurde mir von der Spk. auch so zugesichert. Eine Restunsicherheit bleibt mir aber dennoch:
Weiß jemand einigermaßen sicher, ob dieses Geld tatsächlich vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters sicher ist? Bei der Caritas konnte man mir das auch nicht beantworten, und bei anwalt.de kann man zwar bspw. solche Fragen stellen, die auf sowas (PI) spezialisierten Kanzleien wollen aber i. d. R. erst einen Vertrag mit dir abschließen, bevor sie dir was beantworten. Die leben offenbar von solchen Würstchen wie mir (hab keine gute Meinung von Anwälten).
Danke und LG
Zuletzt geändert von tidus82 am 16. Sep 2023, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Anonymisierung des Alters des Sohnes
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- Beiträge: 263
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Re: Für Kind Gespartes sichern
Es ist vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters * Jahre lang nicht sicher. Danach ist er 18 oder es muss jetzt ein unwiderrufliches Bezugsrecht geworden sein.
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Zuletzt geändert von tidus82 am 16. Sep 2023, 19:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Anonymisierung des Alters des sohnes
Grund: Anonymisierung des Alters des sohnes
Re: Für Kind Gespartes sichern
Danke für die Antwort, aber was bitte ist ein "unwiderrufliches Bezugsrecht"? Nach meinem Kenntnisstand ist mein Sohn jetzt schon der Bezugsberechtigte für den Fond, auch wenn ich aktuell noch darüber verfügen könnte.
Re: Für Kind Gespartes sichern
Wenn dieser Prämien-Sparvertrag zwar auf dich gelaufen ist, aber dein Sohn Bezugsberechtigter gewesen wäre, könnte man das Geld vermutlich retten. Es würde mich aber sehr wundern, wenn es bei deinem Vertrag so gewesen wäre.
Ich nehme eher an, dass du alleiniger Kontoinhaber warst und das Geld halt irgendwann deinem Sohn geben wolltest - so handhaben es viele Eltern.
Daraus ergibt sich aber die Situation, dass du DEINEN Sparvertrag aufgelöst und das Geld quasi "verschenkt" hast. Ich halte das für anfechtbar - zumal du diese Transaktion auch im Insolvenzantrag angeben musst.
Ich nehme eher an, dass du alleiniger Kontoinhaber warst und das Geld halt irgendwann deinem Sohn geben wolltest - so handhaben es viele Eltern.
Daraus ergibt sich aber die Situation, dass du DEINEN Sparvertrag aufgelöst und das Geld quasi "verschenkt" hast. Ich halte das für anfechtbar - zumal du diese Transaktion auch im Insolvenzantrag angeben musst.
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Re: Für Kind Gespartes sichern
Genauso war es gelaufen: das lief auf mich, mein Sohn war aber nicht Berechtigter, da das gar nicht gegangen wäre. Und irgendwann hätte ich es ihm halt gegeben. Ich habe befürchtet, dass das so wie Du schreibst gesehen werden könnte. Die Zusage von der Sparkasse, dass da jetzt niemand mehr ran kann, war da dann wohl nur bedingt richtig. Somit kann ich das Geld nun auch genauso gut wieder abheben und verbrennen, denn wenn es mein Sohn nicht haben kann, dann sollen es auch diese Anwälte nicht haben...Shopgirl hat geschrieben: ↑8. Sep 2023, 19:10 Wenn dieser Prämien-Sparvertrag zwar auf dich gelaufen ist, aber dein Sohn Bezugsberechtigter gewesen wäre, könnte man das Geld vermutlich retten. Es würde mich aber sehr wundern, wenn es bei deinem Vertrag so gewesen wäre.
Ich nehme eher an, dass du alleiniger Kontoinhaber warst und das Geld halt irgendwann deinem Sohn geben wolltest - so handhaben es viele Eltern.
Daraus ergibt sich aber die Situation, dass du DEINEN Sparvertrag aufgelöst und das Geld quasi "verschenkt" hast. Ich halte das für anfechtbar - zumal du diese Transaktion auch im Insolvenzantrag angeben musst.
Danke Dir.
Re: Für Kind Gespartes sichern
Über welche Summe reden wir ?
Manchmal braucht man ja auch eine neue Waschmaschine
oder braucht Geld für einen Umzug, eine Autoreparatrur o.ä.
Warst Du schon bei der Schuldnerberatung ?
Gibt es schon einen 'aussergerichtlichen Einigungsversuch" ?
Manchmal braucht man ja auch eine neue Waschmaschine
oder braucht Geld für einen Umzug, eine Autoreparatrur o.ä.
Warst Du schon bei der Schuldnerberatung ?
Gibt es schon einen 'aussergerichtlichen Einigungsversuch" ?
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Re: Für Kind Gespartes sichern
Auf keinen Fall irgendwas abheben und schon gar nicht verbrennen
Von dem Tipp mit der Waschmaschine kann ich nur dringend abraten. Das wird wohl kein un-bares Geschäft gewesen sein und ist somit nachvollziehbar.
Was ich damit meine: Das Geld wird von Konto A (deinem) auf Konto B (das deines Sohnes) überwiesen worden sein. Somit ist das 1a dokumentiert. Sich jetzt was zusammenzulügen von einer Waschmaschine oder einen Umzug, halte ich für gefährlich und diesen Vorschlag auch für fahrlässig.
Im schlimmsten Fall kostet dich das deine Restschuldbefreiung. Ist leider nicht das erste Mal, dass solche Tipps hier gegeben werden.
Von dem Tipp mit der Waschmaschine kann ich nur dringend abraten. Das wird wohl kein un-bares Geschäft gewesen sein und ist somit nachvollziehbar.
Was ich damit meine: Das Geld wird von Konto A (deinem) auf Konto B (das deines Sohnes) überwiesen worden sein. Somit ist das 1a dokumentiert. Sich jetzt was zusammenzulügen von einer Waschmaschine oder einen Umzug, halte ich für gefährlich und diesen Vorschlag auch für fahrlässig.
Im schlimmsten Fall kostet dich das deine Restschuldbefreiung. Ist leider nicht das erste Mal, dass solche Tipps hier gegeben werden.
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Re: Für Kind Gespartes sichern
4.000,-€, umgezogen bin ich erst im Dezember und WM funktioniert noch. Bei Caritas bin ich schon, aber hier arbeitet man hauptsächlich nach "Schema F". Für solche speziellen Probleme haben die leider auch keine Lösungen.
Mit beiden Anwälten ist zunächst jeweils eine Ratenzahlung vereinbart, weitere außergerichtliche Einigungsversuche gibt es noch nicht.
Re: Für Kind Gespartes sichern
Du scheinst Dich ganz gut auszukennen: hast Du vielleicht auch einen Tipp, wie man das Geld doch noch retten kann? Klar, ich könnte zwar argumentieren, dass das Geld ja seit Geburt meines Sohnes angespart wurde und man das somit als Indiz werten könnte, dass das für ihn gedacht ist. Aber ich fürchte, dass mir das der Insolvenzverwalter wahrscheinlich nicht abnehmen wird, selbst wenn's tausend Mal der Wahrheit entspricht.
Re: Für Kind Gespartes sichern
Ich prophezeie mal: Von 'Shopgirl' kommen nur Tipps im Sinne von 'vorauseilendem Gehorsam' ...
(dass die Sparkasse Dich damals falsch informiert hat, kann nach 'Shopgirl' nicht sein,
denn Banken machen keine Fehler ... *lachwech* ...)
Wenn es noch keine Bescheinigung über das Scheitern des AEV gibt ( = "aussergerichtlicher Einigungsversuch"), dann dauert es ja noch was, bis der Inso-Antrag gestellt werden kann
(denn diese Bescheinigung der Schuldnerberatung MUSS zwingend sein).
Ich würde das Geld so schnell wie möglich abheben, bar natürlich (nicht auf ein anderes Konto überweisen! da hat 'Shopgirl' schon recht), und erstmal unterm Kopfkissen sichern.
Wer weiß, was kommt.
Je länger der Zeitraum zwischen Abhebung und Inso-Eröffnung ist, umso besser.
"Die Wahrheit" interessiert keinen oder anders gesagt: Jeder hat seine eigene ...
Bedenke, dass ein Inso-Verwalter 40% von dem bekommt, was er "zur Masse" zieht.
Von Deinen 4.000 gehören ihm dann also schon mal 1.600 ...
(dass die Sparkasse Dich damals falsch informiert hat, kann nach 'Shopgirl' nicht sein,
denn Banken machen keine Fehler ... *lachwech* ...)
Wenn es noch keine Bescheinigung über das Scheitern des AEV gibt ( = "aussergerichtlicher Einigungsversuch"), dann dauert es ja noch was, bis der Inso-Antrag gestellt werden kann
(denn diese Bescheinigung der Schuldnerberatung MUSS zwingend sein).
Ich würde das Geld so schnell wie möglich abheben, bar natürlich (nicht auf ein anderes Konto überweisen! da hat 'Shopgirl' schon recht), und erstmal unterm Kopfkissen sichern.
Wer weiß, was kommt.
Je länger der Zeitraum zwischen Abhebung und Inso-Eröffnung ist, umso besser.
"Die Wahrheit" interessiert keinen oder anders gesagt: Jeder hat seine eigene ...
Bedenke, dass ein Inso-Verwalter 40% von dem bekommt, was er "zur Masse" zieht.
Von Deinen 4.000 gehören ihm dann also schon mal 1.600 ...
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