Hallo !!
Ich bin im Moment in der Vorbereitung zur Insolvenz, weswegen ich mich da auch sehr oft einlese, da es ja viel zu beachten gibt. Einige Sachen sind leicht zu verstehen aber in ein paar Punkten bin ich total verunsichert. Jetzt hoffe ich auf Hilfe hier und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.
Im Moment bzw. seit ca. 2 Jahren beziehe ich ALG2 bzw. Bürgergeld. Arbeit ist nun aber endlich in Sicht. Nun habe ich gelesen, dass man verpflichtet ist Lohnsteuererklärungen zu machen. Gilt das in meinem Fall auch ? Überall lese ich, dass es bei ALG2 anders als beim Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen nur Sinn macht wenn man nicht zu 100 Prozent Leistungen erhält sondern auch dazu verdient. Und selbst in dem Fall würde eine Rückzahlung ja auf das Alg2 angerechnet werden und könnte nicht in die Masse fließen.
Wenn ich nun in Arbeit komme, dann sieht es natürlich andres aus...
Muss ich nun die Steuer machen für die ALG2 Zeit oder hat sich das erledigt ?
Und nun noch ein anderes Problem. Überall lese ich immer von Verschwendung und das man da aufpassen muss. Ich erhalte ja "nur" ALG2 und meiner Ansicht nach ist da eine Verschwendung nicht wirklich möglich ? Aber trotzdem mache ich mir durch die ganzen Artikel Sorgen, dass ich irgendwie was falsch mache. Als Beispiel : weil ich lange Zeit im Krankenhaus war wegen meinem Herz und meinen Nieren habe ich 1. schlecht Arbeit gefunden und wohne dazu bis jetzt bei meinen Eltern. Ich zahle zwar keine Miete aber habe immer Geld abgegeben für Strom, habe Geld überwiesen für Nahrung usw... weil ich ja halt Strom koste und natürlich auch esse und trinke... wenn ich dann Kontoauszüge vorlegen muss, dann habe ich angst, dass es so aussieht oder ausgelegt wird, als ob ich das Geld schnell überweise und das nur als Alibi nehme. Ist das realistisch oder totaler Quatsch, da es eh unter der Pfändungsfreigrenze liegt und da eh kein Gläubiger dran gekommen wäre ?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Geld was für mich eh über bleiben wird zu meiner freien Verfügung steht und ich da keine Probleme bekommen kann ?
Wenn es jetzt mit der Arbeit klappt und ich jetzt als Beispiel 200 Euro über der Freigrenze liege, wäre es dann ja was anderes wenn ich die 200 Euro z.b. nicht für die Verfahrenskosten spare sondern auch abhebe, überweise oder was auch immer damit mache? Habe ich das richtig verstanden oder liege ich jetzt komplett daneben
Ich danke euch schon mal sehr !
Grüße
Frage um Sorgen vor Eröffnung und zu Steuererklärung
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Re: Frage um Sorgen vor Eröffnung und zu Steuererklärung
Hi Olivenbaum,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage um Sorgen vor Eröffnung und zu Steuererklärung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage um Sorgen vor Eröffnung und zu Steuererklärung" geschaut?
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Re: Frage um Sorgen vor Eröffnung und zu Steuererklärung
Guten Morgen Olivenbaum
wenn Du Arbeit hast UND
wenn Du dann 200€ über der Freigrenze liegst,
DANN bekommt diese 200€ der Insolvenzverwalter
(weil Du mit dem Inso-Antrag eine 'Abtretungserklärung' unterschreiben musst,
dass der pfändbare Teil Deines Einkommens an den Insolvenzverwalter geht).
Da ist nix mit 200€ 'sparen'.
Ausserdem kannst Du einen 'Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten' stellen.
Warst Du schon mal bei einer Schuldnerberatung ?
Ohne SB geht ja kein Inso-Antrag - oder warst Du zuvor selbständig ?
Vom ALG2 werden ja keine Steuern bezahlt, also braucht man auch keine Steuererklärung abgeben - es sei denn, Du hättest zusätzliche Einnahmen gehabt. Aber dann hättest Du ja kein ALG2 bekommen.Olivenbaum hat geschrieben: ↑8. Sep 2023, 04:38 ...
Im Moment bzw. seit ca. 2 Jahren beziehe ich ALG2 bzw. Bürgergeld. Arbeit ist nun aber endlich in Sicht. Nun habe ich gelesen, dass man verpflichtet ist Lohnsteuererklärungen zu machen. Gilt das in meinem Fall auch ?
Grüße
Hat sich erledigt.Olivenbaum hat geschrieben: ↑8. Sep 2023, 04:38 ...
Wenn ich nun in Arbeit komme, dann sieht es natürlich andres aus...
Muss ich nun die Steuer machen für die ALG2 Zeit oder hat sich das erledigt ?
Totaler Quatsch.Olivenbaum hat geschrieben: ↑8. Sep 2023, 04:38 ... wenn ich dann Kontoauszüge vorlegen muss, dann habe ich angst, dass es so aussieht oder ausgelegt wird, als ob ich das Geld schnell überweise und das nur als Alibi nehme. Ist das realistisch oder totaler Quatsch, da es eh unter der Pfändungsfreigrenze liegt und da eh kein Gläubiger dran gekommen wäre ?
Richtig. Mit Deinem pfandfreien Einkommen kannst Du machen, was Du willst.Olivenbaum hat geschrieben: ↑8. Sep 2023, 04:38 ...
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Geld was für mich eh über bleiben wird zu meiner freien Verfügung steht und ich da keine Probleme bekommen kann ?
Wenn Dein Inso-Verfahren 'eröffnet' ist UNDOlivenbaum hat geschrieben: ↑8. Sep 2023, 04:38 Wenn es jetzt mit der Arbeit klappt und ich jetzt als Beispiel 200 Euro über der Freigrenze liege, wäre es dann ja was anderes wenn ich die 200 Euro z.b. nicht für die Verfahrenskosten spare sondern auch abhebe, überweise oder was auch immer damit mache? Habe ich das richtig verstanden oder liege ich jetzt komplett daneben
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wenn Du Arbeit hast UND
wenn Du dann 200€ über der Freigrenze liegst,
DANN bekommt diese 200€ der Insolvenzverwalter
(weil Du mit dem Inso-Antrag eine 'Abtretungserklärung' unterschreiben musst,
dass der pfändbare Teil Deines Einkommens an den Insolvenzverwalter geht).
Da ist nix mit 200€ 'sparen'.
Ausserdem kannst Du einen 'Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten' stellen.
Warst Du schon mal bei einer Schuldnerberatung ?
Ohne SB geht ja kein Inso-Antrag - oder warst Du zuvor selbständig ?
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Re: Frage um Sorgen vor Eröffnung und zu Steuererklärung
Moin und vielen Dank für die Infos.
Bei der Beratung bin ich gewesen und nein selbstständig war ich nie.
Bin aber noch an dem Punkt an dem die Gläubiger angeschrieben werden und oh Wunder, die lassen sich Zeit und antworten kaum bis gar nicht.
Bei der Beratung bin ich gewesen und nein selbstständig war ich nie.
Bin aber noch an dem Punkt an dem die Gläubiger angeschrieben werden und oh Wunder, die lassen sich Zeit und antworten kaum bis gar nicht.
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