Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

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robo
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von robo »

Vielleicht geht es 'kkca' aber auch nur um eine Füllung des Sommerlochs hier im Forum ... ?

Scheint ja so, als ob es bei dem guten Wetter zZt weniger Schulden-/Inso-Probleme gibt.
*smile*
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bonfire
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von bonfire »

@kkca: Du kannst doch jetzt so richtig Feiern: Dein Insolvenzverfahren ist aufgehoben, sprich beendet! Hurra, also ich hab mich erstmal riesig gefreut, als dieser Zettel bei mir eingetrudelt ist.

Jetzt beginnt die Wohlverhaltensphase. Die dauert bei dir noch bis November, also genau 3 Jahre nachdem das Insolvenzverfahren begonnen hatte. Früher waren das 6 Jahre, das konnte man aber mit der 35% -Regel auf 3 Jahre verkürzen. Ich war da einer der wenigen, die das auch wirklich geschafft hatten. Bei dir ists egal, bei dir sind es 3 Jahre.

So, aber nun ist ja dein eigentliches Insolvenzverfahren abgeschlossen und du bist in der Wohlverhaltensphase. Das heist, dein Lohn wird zwar ggf. noch vom Treuhänder gepfändet, aber du kannst wieder Geld ansparen. Im laufenden Verfahren ist das ja nicht möglich, weil sich das sonst der Insolvenzverwalter holt.
Aber insgesamt ist die Wohlverhaltensphase schon angenehmer als das laufende Insolvenzverfahren.

Dein Insolvenzverfahren wurde im November 2020 eröffnet und (scheinbar) jetzt aufgehoben. Nun sagt aber der Insolvenzverwalter: "mein lieber kkca, du bist zwar nun in der Wohlverhaltensphase und darfst auch wieder Geld auf die hohe Kante legen, ABER deine Steuerrückerstattung bezieht sich ja für das Jahr 2022, also da wo du noch die janze schöne Kohle komplett mir geben musstest"

Und genau das steht nun in deinem Brief vom Gericht: Dein Insolvenzverfahren ist beendet, aber die Kohle von der Steuererstattung musst du noch abdrücken. Du bist aber ansonsten noch bis November 2023 in der Wohlverhaltensphase. Danach bekommst du (wenn du bis brav warst) die Restschuldbefreiung.... und dann: hoch die Tassen! Zapf an das Fass! Wär zwar im Sommer (wie bei mir :-) ) schöner, aber man muss auch mal mit etwas zufrieden sein.
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kkca
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von kkca »

Also bei mir ist es so, dass ich zwar in der Wohlverhaltensphase bin, aber anscheinend immer noch kein Geld sparen kann, da mein Konto weiterhin gepfändet wird. Auf mein Schreiben Anfang Juni, in dem ich um die Freistellung meines Kontos bat und eine Kopie des Beschlusses beilegte, habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

Jedoch habe ich ein Gerichtsurteil gefunden, wonach dies nicht mehr erforderlich ist, wichtig ist das ich innerhalb der 3 Jahre 35% bezahlt habe . Dies ist allerdings eine Einzelentscheidung und wird in letzter Instanz wahrscheinlich von einem Richter bestätigt. Trotzdem versuche ich es, und suche noch einen Anwalt, der mir bei der Bearbeitung hilft.
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robo
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von robo »

kkca hat geschrieben: 20. Jun 2023, 09:41 Also bei mir ist es so, dass ich zwar in der Wohlverhaltensphase bin, aber anscheinend immer noch kein Geld sparen kann, da mein Konto weiterhin gepfändet wird. Auf mein Schreiben Anfang Juni, in dem ich um die Freistellung meines Kontos bat und eine Kopie des Beschlusses beilegte, habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.
...
Dann ruf doch einfach mal bei der Bank an und lass Dich mit der zuständigen Abteilung für Kontopfändungen verbinden und frag da nach, wann sie Deinen Brief vom ... bearbeiten werden.
Ganz freundlich.
kkca hat geschrieben: 20. Jun 2023, 09:41 ...
Jedoch habe ich ein Gerichtsurteil gefunden, wonach dies nicht mehr erforderlich ist, wichtig ist das ich innerhalb der 3 Jahre 35% bezahlt habe . Dies ist allerdings eine Einzelentscheidung und wird in letzter Instanz wahrscheinlich von einem Richter bestätigt. Trotzdem versuche ich es, und suche noch einen Anwalt, der mir bei der Bearbeitung hilft.
Das ist sicher ein altes Urteil, als das Inso-Verfahren noch 6 Jahre dauerte,
da konnte man mit der 35%-Zahlung eine Verkürzung beantragen.

Einen Anwalt wirst Du sicher schnell finden.
Bedenke nur, dass Du den auch bezahlen musst !

Und noch einmal: Du bist im Nov.23 doch eh durch.
Was würde es Dir also nützen, selbst WENN Du einen superschnellen Anwalt hast,
denn ich wette mal, dass kein Gericht in D eine Entscheidung vor Nov. 23 (in sechs Monaten) treffen wird.

Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich ...
Gib Dein Geld besser für'n Lottoschein aus.
Oder, noch besser, spende es für einen guten Zweck.

(naja ... es soll ja auch hungerleidende oder gar insolvente Anwälte geben ... also ist das quasi gewissermaßen auch "ein guter Zweck", wenn Du so einen Hungerleider unterstützt.)

Viel Glück dabei!
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bonfire
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von bonfire »

kkca hat geschrieben: 20. Jun 2023, 09:41 [...]

Jedoch habe ich ein Gerichtsurteil gefunden, wonach dies nicht mehr erforderlich ist, wichtig ist das ich innerhalb der 3 Jahre 35% bezahlt habe .

[...]
Hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen?
bonfire hat geschrieben: Früher waren das 6 Jahre, das konnte man aber mit der 35% -Regel auf 3 Jahre verkürzen. Ich war da einer der wenigen, die das auch wirklich geschafft hatten. Bei dir ists egal, bei dir sind es 3 Jahre. [/]
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caffery
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von caffery »

bonfire hat geschrieben: 21. Jun 2023, 17:07
Hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen?
Zweifle nicht an Deinen Kommunikationsfähigkeiten. Die sind sehr gut. Robo und ich hatten diese Inhalte und weitere auch schon mehrfach vermittelt. Irgendwann wird es dann müßig sich zu wiederholen - dann muss man einfach konstatieren, dass es an einer Mischung aus "Kann nicht und/oder will nicht verstehen" scheitert. Da kann man nichts machen...
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kkca
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von kkca »

Erstmal finde ich es super hier antworten zu bekommen, Danke dafür.
Möchte auch nicht das sich hier einer geärgert fühlt!

Bin trotz das mein Insolvenzverfahren Beendet und aufgehoben ist! immer in einer Kontopfändung vom Treuhänder. Bekomme meinen Schufa Eintrag erst weg wenn mir meine Restschuldbefreiung erteilt wurde (Laut Schufa-Telefonat), und wegen dem ganzen hier kann ich mir nicht mal das Deutschlandticket für meinen Urlaub kaufen! Die bahn hat es mir abgelehnt, wegen der Schufa. Auch kann ich mir nix ansparen, die Bank behält es für sich obwohl ich in der Wohlverhaltensphase (angenehmer ist die für mich ganzundgarnicht) bin, sowohl auch die meinen zettel bearbeitet haben (sprich nach § 200).

Und das Gerichtsurteil von damals ist Gültig habe mit dem Bundesfinanzhof telefoniert und die haben es mir bestätigt und es ist auch im Bundessteuerblatt erschienen auch bis heute noch gültig! somit weiß ich nicht wenn ich in Haftung für den Fehler nehmen kann (Gericht, Insolvent bzw Treuhänder) Leider steht auf meinen Beschluss keine zuständige Person drauf.

" Kohle von der Steuererstattung musst du noch abdrücken " damit hab ich auch kein Problem das kann ich den auch im voraus überweisen. Von mir aus auch doppelt!

Also die monatlich Gehaltsabtretung ist akzeptiert.
Was ich allerdings erreichen kann ist das mein Konto wieder normal wird, mein Schufa Eintrag rausbekommen kann (was ich eh nicht versteh da der Kredit mit der Insolvenz/Schlussverteilung bezahlt sein müsste). Sprich vor einen halben Jahr fertig sein. Das ist für mich allerdings mit sehr viel aufwand und Arbeit verbunden da ich schon mit zuständigen Gericht telefoniert habe und ehrlich gesagt ... war ein unglaubliches Telefonat.

Das dass verhalten 3 Jahre dauert kann ich mit leben.


Mittlerweile bin ich Gläubisch und hoffe das Gott mir bei steht.
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robo
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von robo »

kkca hat geschrieben: 11. Aug 2023, 13:51 .... und wegen dem ganzen hier kann ich mir nicht mal das Deutschlandticket für meinen Urlaub kaufen! Die bahn hat es mir abgelehnt, wegen der Schufa.
...
Sehr komisch.
Das Deutschlandticket kann man einfach über die Webseite buchen:
https://deutschlandticket.de
Bedenke nur, dass es immer ein Abo ist.
Man kann das Abo aber jederzeit kündigen - immer bis zum 10. des Monats.
Also bis zum 9. dM für den Folgemonat bestellen - und am 10. direkt wieder kündigen,
dann hat man das Ticket nur für diesen einen Monat (wenn man das möchte).

Dass das mal "abgelehnt" worden wäre, hab ich ja noch nie gehört.
Man muss halt ein Konto und eine Einzugsgenehmigung abgeben.
Und fertig.

Sogar mein Freund mit einer grottenschlechten Schufa hat es bekommen.
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Graf Wadula
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von Graf Wadula »

kkca hat geschrieben: 11. Aug 2023, 13:51 ...
Bin trotz das mein Insolvenzverfahren Beendet und aufgehoben ist! immer in einer Kontopfändung vom Treuhänder. ... Auch kann ich mir nix ansparen, die Bank behält es für sich obwohl ich in der Wohlverhaltensphase (angenehmer ist die für mich ganzundgarnicht) bin, sowohl auch die meinen zettel bearbeitet haben (sprich nach § 200).

Und das Gerichtsurteil von damals ist Gültig habe mit dem Bundesfinanzhof telefoniert ...
Also das verstehe mal wer wolle. Sie vermengen und vermischen da ganz viele Sachen:
1. Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, dann gibt es keine "Pfändung vom Treuhänder"!!! Das ist - Sorry - völliger Quatsch! Das einzige, was möglich sein könnte, ist, dass bei Ihnen auf Ihrem Konto noch eine >Pfändung eines Altgläubigers besteht. Da sollten Sie sich wirklich nochmal bei Ihrer Bank erkundigen, warum die nicht auszahlen.

2. Welches Urteil denn bloß???? Der Insolvenzbeschlagnahme (Pfändung) unterliegt alles, was Sie während der InsO erwirtschaften. Somit auch die Einkommenssteuererstattung für den Zeitraum bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens; warum das jetzt aber der Untergang des Abendlandes ist und somit die 49,- € für das Ticket nicht gezahlt werden können, kann hier - galube ich - niemand verstehen.
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Itak65
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von Itak65 »

Also ihr habt das so gut erklärt mir ist fas vollkommen verständlich steht in dem Abschlussbericht bei mir nachtragsverteilung aus steuer von 2023 ist einleuchtend, also wer das nicht versteht.
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