Mahnbescheid Widerspruch

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lloschei
Neuankömmling
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Registriert: 20. Jul 2023, 11:52

Mahnbescheid Widerspruch

Beitrag von lloschei »

Hallo Zusammen,

ich habe je einen Mahnbescheid von coeo Inkasso (Ursprungsgläubiger: Klarna) und Axactor Inkasso (Ursprungsgläubiger: Advanzia, jetzt: Heidelberger Forderungskauf II) erhalten.

Beide machen 1.3 fache Inkassokosten plus für den Mahnbescheid RA-Kosten geltend. Macht es Sinn diesen Kosten zu widersprechen ?

Danke euch !
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Re: Mahnbescheid Widerspruch

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Hi lloschei,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid Widerspruch" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Mahnbescheid Widerspruch

Beitrag von caffery »

Tag!

Das kommt auf den Zeitpunkt des Inkassoauftrags an. Wenn dieser nach dem 01.10.21 gelegen hat, würde ich in jedem Fall einen Teilwiderspruch machen und die Inkassokosten auf eine 0,9er RVG Gebühr - dem sogenannten Inkassoregelfall -runterrechnen.

Für Inkassoaufträge vor dem genannten Datum war eine 1,3er Gebühr (sogenannte Kappungsgrenze oder auch Mittelgebühr) der Standardfall aus Sicht der Gläubigerbranche. Aus meiner persönlichen Sicht (und der unzähliger Einzelrichter), war es damals höchst strittig ob eine solch hohe Gebühr im Masseninkasso gerechtfertigt war und ich habe bei Mahnbescheiden reihenweise erfolgreich per Teilwiderspruch auf eine 0,3er oder 0,5er Gebühr runtergerechnet. Ob da jetzt bei "Altfällen" noch zu zu raten ist - dazu habe ich keine Erfahrungswerte. Denn der Gesetzgeber hat ja "netterweise" im Rahmen der Gesetzgebung die 1,3er Gebühr selbst zum ehemaligen Regelfall ernannt und damit die mit dem Gesetz angeblich erreichte Verbesserung für den Verbraucher begründet.
Vielen Dank dafür nochmal an dieser Stelle...

Hier nochmal eine hilfreiche Kostentabelle zum Thema Inkassokosten.

https://infodienst-schuldnerberatung.de ... treten.pdf
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KleinerBürger
Neuankömmling
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Re: Mahnbescheid Widerspruch

Beitrag von KleinerBürger »

Hallo Liebes Forum

Ich bin der Ralle und neue hier.
Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
Folgendes: seit Januar hat mein ehemaliger Anwalt mit sechs Gläubiger um eine Außergerichtliche Einigung gekämpft. Ein ständiges hin und her… aber letztendlich hat es im Juli doch geklappt und alle haben sich auf 28% der jeweiligen Schuldsumme geeinigt. Alles wurde auch Vertraglich festgehalten. Erste Zahlungen war im Juli fällig, die zweite August. Alles bezahlt.
Gestern erhalte ich plötzlich von ein Gläubiger (Inkasso ALEKTUM) einen Mahnbescheid.
Natürlich direkt da angerufen (sehr sehr unfreundlich…) und angeblich der Sachbearbeiter im Urlaub, somit keine Auskunft☹️
Mein Anwalt kann oder will mir nicht helfen, da der Außergerichtliche Vergleich abgeschlossen ist (denke eher, ohne Geld keine Antwort, was ja verständlich da diese davon leben).
Meine Frage jetzt, was soll ich machen?
Auf den Mahnbescheid steht als Eingang den 12.06, also nur zwei Tage vor den Außergerichtlichen Vergleich Abschluss.
Habe den aber erst gestern zugestellt bekommen. Wie kann das sein ?
Soll ich dagegen Widersprechen? Habe ja gezahlt (auf das Richtige Konto, da Zahlschein)
Was passiert wenn ich widerspreche? Geht das dann vor Gericht ?

Besten Dank

Ralle
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2517
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Mahnbescheid Widerspruch

Beitrag von caffery »

Wenn der Gläubiger Teil des Plans war und seine ausdrückliche Zustimmung zu diesem vorliegt würde ich

1. Dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
2. Auf jeden jeden jeden Fall und egal was passiert und was die machen stur und penibel den Plan weiter bedienen.
3. Nie wieder bei einer Inkassobude anrufen (außer man hat so richtig Bock auf ne inhaltsleere Ansauge und schlechte Laune).
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KleinerBürger
Neuankömmling
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Registriert: 11. Aug 2023, 08:21

Re: Mahnbescheid Widerspruch

Beitrag von KleinerBürger »

Alles klar, danke dir @caffery
Ja ist das zweite mal das ich ich mit inkasso telefoniert habe. Beide mal hatte nix mit ordentlichen Gespräch zu tun.
Naja egal.
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