steht die Restschuldbefreiung bevor?

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vogelmeister
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steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von vogelmeister »

Hallo zusammen.
Ich bin seit Juli 2020 in der Privatinsolvenz und wäre daher noch in der alten Insolvenz mit sechs Jahren.

Bekam dann aber relativ bald einen Anruf meiner Insolvenzverwalterin, dass bei mir auf fünf Jahre reduziert werden kann, da ich bereits die Gerichtskosten gezahlt hätte.

Und jetzt im Mai dieses Jahres bekam ich Post meines Treuhänders, dass ich im Juli 2023 bereits 35% + die Verfahrenkosten erreicht hätte und somit Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren stellen kann. Ich war so glücklich in diesem Moment. Dies habe ich gemacht und seitdem aber nix mehr gehört.

Nun bekam ich letzte Woche einen gelben Brief vom Insolvenzgericht, in dem das erste mal das Wort „Restschuldbefreiungsverfahren“ vorkam.

Allerdings ging es dort nur um die Vergütung des Treuhänders.



In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.

XXX, geboren am , Straße, Ort
- Schuldner -
|
Die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt XXX, Straße, Ort, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Treuhänder wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Treuhänders vom 17.07.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Treuhandschaft unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 14 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 16 Abs. 1 S. 4, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.



_________


Ist das einfach ein schreiben, dass in der Wohlverhaltensperiode jedes Jahr eintrifft? oder ist das tatsächlich ein gutes Zeichen, dass mein Antrag bearbeitet wurde?

Bin tatsächlich extremst nervös beim Treuhänder direkt nachzufragen, fühle mich als Schuldner ziemlich schlecht.

Liebe Grüße
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

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Hi vogelmeister,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "steht die Restschuldbefreiung bevor?" geschaut?
0
tidus82
Admin
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von tidus82 »

Hi vogelmeister,

freu dich, das ist ein gutes Zeichen.
Du kannst davon ausgehen, dass dein Antrag bearbeitet wird. Am besten guckst du bei den Insolvenzbekanntmachung online nach, da siehst du relativ schnell wenn das bearbeitet ist. :)
0
vogelmeister
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von vogelmeister »

Hallo tidus82.
Danke für die rasche Antwort.

Bei den Insolvenzbekanntmachungen schaue ich seitdem regelmäßig rein. Tatsächlich ist das bisher der einzige Eintrag (neben der Insolvenzeröffnung).
So wie ich es hier im Forum lesen konnte, hätte vorher eigentlich ein Brief und eine Bekanntmachung erscheinen müssen, indem mor mitgeteilt wird, dass der Antrag bearbeitet wird und die Gläubiger, Treuhänder und eventuell Schuldner angehört werden. Solch ein Brief bzw. solch eine Bekanntmachung exisitieren nicht. Daher war ich etwas verunsichert.
Habe aber auch hier im Forum rauslesen können, dass bei vorzeitig beantragten Restschuldbefreiungen diverse Texte nicht veröffentlicht werden.

Aber freut mich zu hören, dass dies wohl ein gutes Zeichen ist. Unglaubliches Gefühl.

Liebe Grüße
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vogelmeister
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von vogelmeister »

Hallo, ich nochmal.
Kommt es eigentlich dem Treuhänder/Insolvenzverwalter seltsam und ungeduldig vor, wenn man anruft und sich genauer informieren möchte über die eigene Insolvenz?

Bin tatsächlich etwas stutzig wieso ich nicht soetwas erhalten habe:




Beschluss:
|
1. Nach vollständiger Berichtigung der Verfahrenskosten und Ablauf von x Jahren der Abtretungsfrist hat das Gericht auf Antrag des Schuldners über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum Datum, Uhrzeit Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.

Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.


______________


Möchte wie gesagt nicht ungeduldig wirken, auch nicht euch nicht gegenüber.
Bin aber seit dem Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen bzw. des Briefes sehr aufgeregt. Eventuell zu wissen dass zeitnah ein Ende in Sicht ist, ist so ein tolles Gefühlt.

Liebe Grüße
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Graf Wadula
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von Graf Wadula »

Es ist etwas ungewöhnlich, dass Sie das nicht erhalten haben oder zumindest in Kenntnis gesetzt worden sind. Zumal Sie gemäß § 300 InsO eigentlich auch anzuhören sind. Allerdings geht da wohl das Gericht davon aus, dass Sie ja den Antrag auf Erteilung gestellt haben, warum sollten Sie zu Ihrem eigenen Antrag angehört werden. Man weiß es nicht genau. Aber gehen Sie mal davon aus, dass nach Ablauf der Anhörungsfrist Ihnen die RSB erteilt wird.
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vogelmeister
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von vogelmeister »

Okay, danke Dir. dann heißt es einfach mal (mit etwas Aufregung) abzuwarten.
Die Festsetzung der Vergütung kann aber so verstehen, dass der Treuhänder mit seiner Arbeit soweit fertig ist?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von Graf Wadula »

Ja. Formal endet mit Ende der Abtretungsfrist die Tätigkeit. Allerdings muss er natürlich noch eine Verteilung vornehmen, falls es etwas zu verteilen gibt und die Schlussabrechnung erstellen (was er auch erst kann, wenn seine Vergütung feststeht und er diese entnehmen konnte).
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vogelmeister
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von vogelmeister »

Okay, alles klar.
Vielen lieben Dank für die rasche Hilfe.

Ich werde berichten sobald ich mehr weiß.

Gruß Matthias
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vogelmeister
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von vogelmeister »

UPDATE:

Diese eMail bekam ich heute beiläufig vom Treuhänder. Das klingt ja ganz gut. Kann es kaum abwarten. :-)
Ich hoffe es dauert nicht mehr all zu lange.

____________

Sehr geehrter Herr XXX,

ich habe meinen Endbericht am 17.07.2023 zum Ablauf der 3 Jahre beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Nach Prüfung setzt das Amtsgericht einen Anhörungstermin fest. Dieser ist meist im schriftlichen Verfahren.

Nach diesem erhalten Sie sodann den endgültigen Beschluss über die Restschuldbefreiung.

Mit freundlichen Grüßen

XXX XXX
Sachbearbeiterin


__________


Liebe Grüße
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vogelmeister
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Re: steht die Restschuldbefreiung bevor?

Beitrag von vogelmeister »

UPDATE

Hallo zusammen, nun kam auch die Bekanntmachung online, nach der ich Ausschau gehalten habe. Juhuu. Jetzt heisst es nurnoch abzuwarten bis September.


IK XX/XX
|
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.

XXX XXX, geboren am, Adresse, Ort
- Schuldner -
|
Beschluss:
|
1. Nach vollständiger Berichtigung der Verfahrenskosten, Verstreichen der Abtretungsfrist von 3 Jahren und Eingang eines Betrages bei dem Treuhänder innerhalb dieses Zeitraums, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 % ermöglicht, hat das Gericht auf Antrag des Schuldners über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 04.09.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.

Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht - Insolvenzgericht -


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Liebe Grüße
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