Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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cesara38
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Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder

Beitrag von cesara38 »

Hallo,
Ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensphase und habe bereits genug bezahlt, um die Gerichtskosten usw. abzudecken. Nächstes Jahr plane ich einen Antrag zu stellen, um in 5 Jahren fertig zu sein. Heute habe ich zum ersten Mal seit 3 Jahren einen Auskunftsbogen von meinem Treuhänder erhalten. Ich habe einen Sohn, der gerade studiert, und ich zahle Unterhalt für ihn. Im Auskunftsbogen werde ich nach netto Einkünften meiner Sohn mit Belegen gefragt.

Leider erhalte ich keine Auskunft von meinem Sohn, da er meint, dass der Treuhänder ihn direkt fragen soll und er selbst keine Auskunft geben möchte. Dennoch möchte ich keine Fehler machen oder falsche Angaben machen. Ich weiss nur vom hören dass er früher minijobs geübt hat. Mir ist bewusst, dass ich verpflichtet bin, korrekte Auskunft zu geben, um meine Privatinsolvenz nicht zu gefährden.

Wie kann ich am besten diese Frage auf dem Fragebogen beantworten, ohne mich in Gefahr zu bringen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
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Re: Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder

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Hi cesara38,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder" geschaut?
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robo
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Re: Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder

Beitrag von robo »

Das würde ich dem TH genau so mitteilen.

"Mein Sohn ist volljährig, er lebt nicht mehr bei mir, ich zahle Unterhalt in Höhe von ... EUR / Monat, leider besteht ansonsten kein persönlicher Kontakt zwischen uns."

So oder so ähnlich.

Muss der Sohn Dir seine eigenen Einkünfte eigentlich nicht mitteilen, um weiterhin in den Genuss Deiner Unterhaltszahlungen zu kommen ? Was wäre, wenn Du Deine Zahlung einfach einstellst ? Könnte Dein Sohn Dich dann auf die Weiterzahlung mit Erfolg verklagen ?
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cesara38
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Re: Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder

Beitrag von cesara38 »

Danke für das Antwort. Er ist gerade 23J alt und lebt seit 15 Jahren bei seiner Mutter. (früher hat er minijobs gemacht, das habe ich mitgekriegt durch Jobcenters Schreiben aber war es um die 150-200 Euro) Neulich habe ich mitgekriegt dass er ausgezogen ist. Klagen könnte er, weil er hohe Studiengebühren hat und dürfte Erfolg haben trotz er tatsächlich eine Studentenjob haben würde. (Ich habe irgendwo eine Gerichtbeschluss aus Koblenz gesehen.Könnte individuell sein aber es sieht gut aus für ihn)
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robo
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Re: Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder

Beitrag von robo »

Dann hast Du vermutlich einen Nachweis, DASS er studiert ?
Den würde ich dem TH vorlegen.
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cesara38
Mitglied
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Re: Auskunft über Kindes Einkünfte-Treuhänder

Beitrag von cesara38 »

Ja, das habe ich. Ich habe alles per-mail geschickt. Jetzt erst mal Ruhe hoffe ich und nächstes Jahr kann ich endlich Antrag auf RSB stellen. 8-)
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