Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

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Andalus6
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Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von Andalus6 »

Hallo,

seit 1,5 Jahren befinde ich mich in Privatinsolvenz. Während meiner Ausbildung im letzten Jahr habe ich viele, wirklich sehr viele Überstunden gemacht. Mein Chef wollte mir die nicht ausbezahlen, stattdessen hat er vorgeschlagen, diese in Zukunft irgendwann abzufeiern.

Jetzt nach meiner Ausbildung, möchte er mir die Überstunden nun doch ausbezahlen, was ich jedoch aufgrund meiner Insolvenz ablehnen möchte, da ich im Endeffekt nur die Hälfte der nun ausbezahlten Überstunden erhalte.

Ich würde es bevorzugen, wenn mein Chef die Gehaltsnachweise aus dem letzten Jahr korrigiert, sodass mein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze bleibt. Ist das rechtlich zulässig?
Im letzten Jahr betrug mein monatliches Einkommen nur 900€ netto und hätte er mir die Überstunden damals ausgezahlt wäre mein Einkommen 1200€ netto im Monat.

Danke für Ihre Ratschläge!
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

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Hi Andalus6,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren" geschaut?
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robo
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von robo »

M.E. müsste der Chef die tatsächlich geleisteten Überstunden jeweils dem Monat zuordnen, in dem sie geleistet wurden - und die Gehaltsnachweise entsprechend nachträglich korrigieren.
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imker
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von imker »

Gibt es in Deinem Ausbildungs-Vertrag eine Regelung, wonach Überstunden vergütet werden?
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Graf Wadula
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von Graf Wadula »

Seit Juli 2021 liegt die Freigrenze bei 1.252,- €. Danach (2022 und 2023) ist sie noch höher. Da wäre dann doch eh nix pfändbar.
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robo
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von robo »

Ja, darum geht es ja wohl genau, dass von der Überstunden-Vergütung nichts an den IV geht.

'Normal' hat jeder Arbeitgeber ja eine Software für die Lohn-/Gehaltsabrechnungen oder ein Steuerberater o.ä. macht das. Da ist idR dann auch 'eingepflegt', wie Nachzahlungen zu berechnen sind.
Ich kenne es nur so, dass sie jeweils dem Monat zuzuordnen sind, in dem/für den sie entstanden sind.

Es wäre natürlich gut, Andalus6, wenn Du für jeden Monat einen korrekten Stundennachweis geführt hast und noch besser, wenn Dein Chef den auch abgezeichnet hat.
Vermutlich musst Du sämtliche Lohnabrechnungen dem IV vorlegen ?
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Andalus6
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von Andalus6 »

imker hat geschrieben: 30. Jul 2023, 09:31 Gibt es in Deinem Ausbildungs-Vertrag eine Regelung, wonach Überstunden vergütet werden?
Indirekt ja, es gibt eine unternehmensweite schriftlich festgelegte Regelung, wonach allen Mitarbeitern Überstunden vergütet werden.

robo hat geschrieben: 31. Jul 2023, 08:57 Ich kenne es nur so, dass sie jeweils dem Monat zuzuordnen sind, in dem/für den sie entstanden sind.
Die Überstunden, die ich ausschließlich während meiner Ausbildung im Jahr 2022 angesammelt habe, würden, wenn sie entsprechend den jeweiligen Monaten zugeordnet werden, meinen monatlichen Verdienst immer noch deutlich unter die damalige Pfändungsfreigrenze von 1.252,64 Euro bringen.

Trotzdem lehnt mein Arbeitgeber eine Korrektur der Gehaltsabrechnungen aus dem Jahr 2022 ab und hat nun die Überstunden aus 2022 jetzt mit der Gehaltsabrechnung Juli 2023 ausgezahlt, allerdings auf eine Weise, die dazu führt, dass 50% des Nettobetrags an den Treuhänder gehen. Das empfinde ich als unangemessen. Gibt es rechtliche Maßnahmen, z.B. Arbeitsgericht, die ich in diesem Fall ergreifen könnte?

robo hat geschrieben: 31. Jul 2023, 08:57 Es wäre natürlich gut, Andalus6, wenn Du für jeden Monat einen korrekten Stundennachweis geführt hast und noch besser, wenn Dein Chef den auch abgezeichnet hat.
Vermutlich musst Du sämtliche Lohnabrechnungen dem IV vorlegen ?
Ich verfüge sowohl über einen von mir persönlich geführten Stundennachweis als auch über den unveränderlichen Nachweis, der meinem Arbeitgeber vorliegt. Ich habe mich mit meinem Treuhänder zusammengesetzt und ihm die Situation erläutert, dass mir die Überstunden, die im Jahr 2022 angefallen sind und nun ausgezahlt wurden, vollständig zustehen und nicht in die Insolvenzmasse fallen sollten.

Mein Treuhänder hat mir daraufhin mitgeteilt, dass mein Arbeitgeber sowohl die aktuelle Lohnabrechnung aus Juli 2023 als auch die Gehaltsabrechnungen aus dem Jahr 2022, in dem die Überstunden angefallen sind, korrigieren sollte, andernfalls habe ich Pech gehabt und das Geld, das eigentlich mir zu 100% zusteht, verbleibt in der Insolvenzmasse.
Dennoch weigert sich mein Arbeitgeber, eine entsprechende Korrektur der Lohnabrechnungen aus 2022 vorzunehmen.

ich bin wirklich auf dieses Geld angewiesen, da ich nur begrenzte Mittel zur Verfügung habe.
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tidus82
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von tidus82 »

Ich weiß nicht ob ich das falsch verstehe, aber §850a ZPO sagt, dass die Hälfte der Überstunden ausgezahlt wird, die andere Hälfte wird gepfändet. Punkt. Da steht nicht, dass, wenn es die Pfändungsfreigrenzen nach §850c übersteigt oder?
Und die Rangfolge der Gesetze sagt doch die Rangfolge der entsprechenden „Wichtigkeit“ des Gesetzes aus.

Aber korrigiert mich bitte.

Als Beispiel:
Ich nehme einen Teilzeitjob an, bei dem ich 700 Euro ausgezahlt bekomme, dann kann ich doch nicht einfach monatlich 80 Überstunden machen und hoffen, dass mir das Geld komplett zusteht, oder? Dann sollte der Vertrag von vornherein ein Vollzeitjob sein.

So zumindest mein Verständnis :)
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Andalus6
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von Andalus6 »

tidus82 hat geschrieben: 4. Aug 2023, 19:31 Ich weiß nicht ob ich das falsch verstehe, aber §850a ZPO sagt, dass die Hälfte der Überstunden ausgezahlt wird, die andere Hälfte wird gepfändet. Punkt. Da steht nicht, dass, wenn es die Pfändungsfreigrenzen nach §850c übersteigt oder?
Und die Rangfolge der Gesetze sagt doch die Rangfolge der entsprechenden „Wichtigkeit“ des Gesetzes aus.
Interessante Fragestellung. Kennt sich jemand mit der Rangfolge der Gesetze aus?
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imker
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von imker »

Die übliche Berechnung kann man mit Internetrechnern u.a. Quick Lohn kennenlernen. Z.B. mit 600 EUR für Überstunden:

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Ergebnisse
Pfändbarer Betrag
€0.00
Gesamter Bruttolohn
€2,000.00
Pfändbarer Bruttolohn
€1,700.00
Pfändbares Netto
€1,289.02
Nicht pfändbare Beträge
Summe nicht pfändbare Beträge
€300.00
Steuern
Solidaritätszuschlag
€0.00
Kirchensteuer
€0.00
Fiktive Lohnsteuer
€67.58
Summe Steuern
€67.58
Sozialabgaben
Krankenversicherung
€124.10
Zusatzbeitrag Krankenversicherung
€0.00
Rentenversicherung
€158.10
Arbeitslosenversicherung
€22.10
Pflegeversicherung
€39.10
Summe Sozialabgaben
€343.40


Wenn Du das erläutert haben möchtest, nachfragen erlaubt....
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Graf Wadula
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Re: Gehaltsnachweise nachträglich korrigieren

Beitrag von Graf Wadula »

850a ZPO bedeutet, dass die Hälft unpfändbar ist. Die andere Hälfte ist aber nicht voll pfändbar, sondern sie wird dem pfändbaren Einkommen hinzugerechnet. Sprich ich habe 2000,- und kriege 1000 € Überstunden ausbezahlt. Dann sind schon mal 500 unpfändbar. die anderen 500 € werden dem normalen Lohn zugerechnet und dann geht man bei der Berechnung des pfändbaren in diesem Monat von 2.500 € aus.

Ich meine, es kommt doch letztlich garnicht darauf an, wie das auf dem Lohnzettel steht, wenn für alle klar ist, welche Überstunden das sind und auf welche Monate was fällt.
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