Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

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caffery
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von caffery »

Na gut - dann lasse ich mich hier auch zu was unfachlichem hinreißen.

Anstelle des TEs würde ich dem Dingen tatsächlich auch einfach komplett widersprechen - selbst wenn die Hauptforderung dem Grunde nach berechtigt sein sollte.
Einfach weil der TE ohnehin schon überschuldet ist, dauerhaft unpfändbar und sowieso nix mehr zu verlieren hat.

Normalerweise bin ich ja kein Freund von dieser Vorgehensweise aber bei diesem "Institut" würde ich da bei solchen Rahmenbedingungen mal eine Ausnahme machen.

Asche auf mein Haupt...
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Inso?
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von Inso? »

Der komplette Widerspruch macht in der Konstellation durchaus Sinn, denn auch die windigsten Inkassos überlegen es sich dreimal bei einer Forderung von 2,05€ noch weiteres echtes Geld zu investieren.

Aktuell hat die Investition in den Mahnbescheid dazu gedient, den Gewinn des Unternehmens zu erhöhen, die Forderungen sind jetzt auf der Habenseite verbucht. Ein Gerichtsverfahren würde hier aber wenig zusätzliches bringen, jedoch erstmal echte Kosten verursachen, diese senken dann den Gewinn.

Und wenn es tatsächlich zu einem Verfahren kommt und man unterliegt verändert sich auch kaum etwas.
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Karli78
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von Karli78 »

ok Leute, ich müsste langsam mal drauf reagieren, denke die Frist ist 14 tage, oder?
Also wie läuft das mit einem kompletten Widerspruch, gehe ich damit irgendein risiko ein, haben die dann letztendlich am Ende noch Anspruch auf deutlich mehr "Bearbeitungskosten" oder so? Erhöhte Gerichtskosten oder etc.?

Und reicht das, wenn ich widerspreche, oder muss ich das irgendwie begründen auf dem zettel?

LG.


Und zu den 129eu...das wäre also tatsächlich "gerechtfertigt"? das aus einer 2eu öastschrift 130eu werden? Sowas machen gerichte hier mit?


edit: es sieht ja wie folgt aus, irgendwann werde ich mich mit meinen ALtschulden auseinandersetzen müssen, irgendwann will ich ja auch wieder arbeiten...dann werde ich zur schufa, mir nen Überblick verschaffen und ratenzahlungen aushandeln. Denke mal, durch meine lange Zeit mit P-Konto habe ich auch ne Verhandlungsbasis was Vergleiche angeht. Ich will also nicht den rest meines Lebens insolvent bleiben. Sind ja auch keine Millionen oder Hundertausende, sondern "relativ" wenig Schulden, iwo zwischen 5k und 20k glaube ich. Mit Vergleich dann deutlich weniger am Ende hoffe ich.


Ich denke mal spätestens wenn ich widerspreche, dann werden sie aber schon meine Bonität und meinen Finanzstatus überprüfen, bevor sie entscheiden, ob sie vor Gericht gehen, oder? Muss ich dann etwa persönlich zu einer Verhandlung irgendwo wegen einer Summe von 2eu? Das wäre ja fürchterlich.
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Karli78
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von Karli78 »

ach ja und nochmal zu Thema Inkasso Briefe wegwerfen, kann mich jetzt nicht mehr erinnern ob er mir zu wegwerfen was gesagt hat, glaube nur ich sollte nicht reagieren. Aber was soll ich denn damit machen, der Müll kommt seit etlichen jahren. Ab und zu mache ich einen auf, dann steht drin wieviel Glück ich habe, ich hätte nen Rabatt gewonnen, wenn ich bis zum xy. überweise etc bla blub. Auf dem land könnte ich wenigstens mit den Briefen heizen, hier in ner Mietwohnung kann ich mit einer Kilotonne Altpapier nix anfangen.
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Shopgirl
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von Shopgirl »

Du hast das Risiko, dass der Gläubiger klagt und es dann teurer wird. Dieses Risiko kann dir auch niemand abnehmen.
Wie hoch das ist, sei mal dahingestellt. Sicherlich nicht 100%, aber auch vermutlich nicht 0%.

Wieso irgendwann Ratenzahlungen vereinbaren und nicht jetzt den Weg zur Schuldnerberatung gehen? Was spricht dagegen, sich helfen zu lassen?
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robo
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von robo »

Karli78 hat geschrieben: 25. Jul 2023, 14:28 ok Leute, ich müsste langsam mal drauf reagieren, denke die Frist ist 14 tage, oder?
Ja, das steht im Bescheid.
Karli78 hat geschrieben: 25. Jul 2023, 14:28 Also wie läuft das mit einem kompletten Widerspruch, gehe ich damit irgendein risiko ein, haben die dann letztendlich am Ende noch Anspruch auf deutlich mehr "Bearbeitungskosten" oder so? Erhöhte Gerichtskosten oder etc.?

Und reicht das, wenn ich widerspreche, oder muss ich das irgendwie begründen auf dem zettel?
WENN die Inkassofirma nach Deinem Widerspruch TATSÄCHLICH zum Gericht geht, könnte es sein, dass der Richter einfach alles durchwinkt (dann hättest Du MEHR Kosten), es könnte auch sein, dass der Richter etliches streicht (dann hättest Du WENIGER Kosten) - es ist aber ziemlich unwahrscheinlich, dass diese Firma überhaupt zum Gericht geht und noch mehr Geld ausgibt, um Dir für die 2,05 € so viel wie möglich rauszupressen.
Ich würde auch komplett widersprechen und es drauf ankommen lassen.

Und "nein", das muss man nicht begründen. Einfach nur das Kreuz'chen an der richtigen Stelle machen, Datum dazu, die Unterschrift nicht vergessen, und am besten per Einwurf-Einschreiben ans Gericht schicken. Vorher noch ne Kopie machen (und die gut abheften).
Karli78 hat geschrieben: 25. Jul 2023, 14:28 Und zu den 129eu...das wäre also tatsächlich "gerechtfertigt"? das aus einer 2eu öastschrift 130eu werden? Sowas machen gerichte hier mit?
Das weiss ja vorher keiner, welcher Richter zuständig ist und was der so alles mitmacht.
Karli78 hat geschrieben: 25. Jul 2023, 14:28 edit: es sieht ja wie folgt aus, irgendwann werde ich mich mit meinen ALtschulden auseinandersetzen müssen, irgendwann will ich ja auch wieder arbeiten...dann werde ich zur schufa, mir nen Überblick verschaffen und ratenzahlungen aushandeln. Denke mal, durch meine lange Zeit mit P-Konto habe ich auch ne Verhandlungsbasis was Vergleiche angeht. Ich will also nicht den rest meines Lebens insolvent bleiben. Sind ja auch keine Millionen oder Hundertausende, sondern "relativ" wenig Schulden, iwo zwischen 5k und 20k glaube ich. Mit Vergleich dann deutlich weniger am Ende hoffe ich.
Die Schufa weiß auch nicht alles.
Nicht alle melden ihre Forderungen dort.
Besser, Du legst Dir selbst einen Ordner an, um heftest dort schön ordentlich alles ab.
Karli78 hat geschrieben: 25. Jul 2023, 14:28 Ich denke mal spätestens wenn ich widerspreche, dann werden sie aber schon meine Bonität und meinen Finanzstatus überprüfen, bevor sie entscheiden, ob sie vor Gericht gehen, oder? Muss ich dann etwa persönlich zu einer Verhandlung irgendwo wegen einer Summe von 2eu? Das wäre ja fürchterlich.
Nein, selbst WENN die zum Gericht gehen (die gehen auch nicht persönlich, das geht alles schriftlich), dann wird kein Gericht in D (wette ich mal) Dich vorladen. Da musst Du nicht persönlich hin.

Wie viele Gläubiger hast Du denn etwa ?
Fünftausend wäre ja noch relativ überschaubar.
Bei 20 Tsd wird es schon schwieriger.

Aber verlass Dich nicht darauf, dass ein Gläubiger sich überhaupt auf einen Vergleich einläßt.
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Karli78
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von Karli78 »

ok, danke, werd dann mal den Widerspruch raushauen morgen...

Und zu meinen restlichen Schulden, ich meinte natürlich, dass ich das mithilfe der Scvhuldnerberatung iwann mache. Ich hatte schonmal Kontakt zur Schuldenberatung, damals hatte ich bei 2 Banken jeweils 3000eu SChulden und der berater meinte, er würde mit 2000eu beide Banken bedienen/ einern Vergleich raushauen. das war damals im Jugendgefängnis^^..

Sind aber noch ein paar andere Schulden da....ich denke ich werde wirklich mal zur Diakonie wackeln dieses jahr noch.

ist schon lange her. DEr meinte damals auch, dass man bei Inkasso meist mit einem bruchteil wegkommt. Ist aber alles schon über 20 jahre her, keine Ahnung, wie das heute ist.

Vom gericht kam nie was die ganzen jahre, immer nur Inkassoterror...das einzige, wofür ich den Finger heben musste ein paar mal, waren 500eu hartz4, bzw. Sozialhilfe damals, die ich mal einen Monat lang im Jahr 1999 bekommen habe und zurückzahlen soll. Könnte jetzt meine Meinung dazu niederschreiben, aber wen interessierts.
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Karli78
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von Karli78 »

so Widerspruch ist raus, ganz normal, ohne Einschreiben. hatte das gestern vergessen und es dann noch spät abends gemacht. Mal gucken ob sie jetzt bald kommen und mich in den Knast transportieren, weil ich so ein schlechter Mensch bin, erst mache ich schulden und dann widerspreche ich noch dem Anspruch des Gläubigers. :(
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hpoperator86
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Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?

Beitrag von hpoperator86 »

der Beitrag ist schon etwas älter, da ich aber darauf gestoßen bin und andere in zukunft vermutlich ebenso, würde ich hier gern mal etwas dazu beitragen, da es noch nicht erwähnt wurde (glaube ich zumindest :D )

der TE schrieb an einer Stelle seiner Antworten, dass die Forderungen die sonst noch so eintrudeln von im älter seien und er sie nie öffnete, zum einen, weil noch nie etwas von einem Gericht kam und zum anderen ihm dazu angeraten wurde......

Ich liste prinzipiell alle meine Forderungen die gegen mich bestehen in einer Excel-Tabelle auf, welche die aktuelle Forderung aufführt und aufzeigt, von wann die Hauptforderung ist (MM/JJJ), auch solche Geschichten wie "Tituliert J/N?" ; "Pfändung vorhanden?" Aktenzeichen und so etwas ist auch inhalt dieser Tabelle (kann man bis ins unendliche treiben). Jedoch, auf was ich hinaus möchte ist: Mit dieser Tabelle kann man auf einen Blick erkennen welche Forderungen verjährt sind und kann zeitnah darauf mit einer Einrede reagieren. Die Einrede muss vom Schuldner erhoben werden, es ist nichts was quasi "automatisch" installiert wird. Sollte eine Forderung vejährt sein, aber ein Inkasso/Gläubiger denoch einen Vollstreckungsbescheid beantragen.....und man reagiert noch immer nicht.....dann ist hat der Zug den Bahnhof verlassen und die Schulden auf Dauer an der Backe!

Man glaubt garnicht wie oft Inkassos/Gläubiger Forderungen verjähren lassen! nicht nur kleinstbeträge! Ich konnte durch dieses System Forderungen von zig Tausend Euros von meiner Liste streichen.
Wichtig dabei ist, die Mail / den Brief mit der Einrede aufzubewahren und auch die evtl. Antwort darauf (niemand ist gezwungen darauf zu Antworten).

Ich habe aber auch festgestellt, dass, wenn ich mehrere Forderungen bei EINEM Inkasso habe und gegen eine oder gar ein paar (nicht alle) die Einrede erstellt habe, tauchten wie aus Zauberhand bei den restlichen Forderung irgendwelche Phantasieposten auf.... scheinbar um den Wegfall der verjährten zu kompensieren ;)
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