Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
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Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Hallo,
ende november 2020 stelle ich einen Insolvenz Antrag. Dieser galt dem neuen Insolvenzrecht(schuldenfrei in 3 jahren). Jetzt ist es so das ich 35 Prozent meiner Forderung abgezahlt habe und hoffte endlich wieder raus zu sein. Dann bekam ich post vom Gericht das ich auf Grund von der im einmalig Jahr abgebenden steuererkläung der Beschlag weiterhin bestehen bleibt. Jetzt ist es so, das ich evtl mal so 100 bis 200 € von der steuer wieder bekomme mit dem weiterhin bestehenden Beschlag werden mir weiter 400 bis 500 weiter einbehalten und das über ein jahr lang.
Gibt es da die möglich dem Gericht die steuer zusagen für von mir aus den letzten 5 und zukünftig 2 Jahren die Zahlung zuzusprechen ?
Danke für eure zeit
ende november 2020 stelle ich einen Insolvenz Antrag. Dieser galt dem neuen Insolvenzrecht(schuldenfrei in 3 jahren). Jetzt ist es so das ich 35 Prozent meiner Forderung abgezahlt habe und hoffte endlich wieder raus zu sein. Dann bekam ich post vom Gericht das ich auf Grund von der im einmalig Jahr abgebenden steuererkläung der Beschlag weiterhin bestehen bleibt. Jetzt ist es so, das ich evtl mal so 100 bis 200 € von der steuer wieder bekomme mit dem weiterhin bestehenden Beschlag werden mir weiter 400 bis 500 weiter einbehalten und das über ein jahr lang.
Gibt es da die möglich dem Gericht die steuer zusagen für von mir aus den letzten 5 und zukünftig 2 Jahren die Zahlung zuzusprechen ?
Danke für eure zeit
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Hi kkca,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Ne, da hast Du was falsch/überhaupt nicht verstanden.
Die 3 Jahre nach der neuen Ordnung kann man nicht mehr weiter verkürzen in dem man eine Quote erreicht. (Abgesehen von 100% natürlich)
Was Du bekommen hast, ist der Aufhebungbeschluss. Da ist das mit der Steuererstattung völlig normal. Auch die Abtretung des Lohns bis die 3 Jahre um sind kannst Du nicht verhindern - und das hat mit der Nachtragsverteilung der Steuererstattung auch nichts zu tun.
Die 3 Jahre nach der neuen Ordnung kann man nicht mehr weiter verkürzen in dem man eine Quote erreicht. (Abgesehen von 100% natürlich)
Was Du bekommen hast, ist der Aufhebungbeschluss. Da ist das mit der Steuererstattung völlig normal. Auch die Abtretung des Lohns bis die 3 Jahre um sind kannst Du nicht verhindern - und das hat mit der Nachtragsverteilung der Steuererstattung auch nichts zu tun.
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Vielen dank für das schnelle antworten. Bin derzeit trotzdem noch am suchen einen weg daraus zufinden, das nervt mich ... etwas .......
Gerne kann ich ihnen auch eine spende für die Rasche Antwort zukommen lassen.
Gerne kann ich ihnen auch eine spende für die Rasche Antwort zukommen lassen.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Es gibt keinen sinnvolleren "Weg daraus" als es bis zum Ablauf der 3 Jahre im November weiter über Dich ergehen zu lassen wenn Du soeben erst eine 35% Quote auf Insolvenzforderungen erreicht hast (wenn wir mal davon ausgehen, dass Du überhaupt genau weißt wie man das feststellt - was ich mal einfach so bezweifeln möchte - aber lassen wir das mal so stehen).
Die einzigen theoretischen Alternativen wären:
100% Befriedigung der Insolvenzgläubiger (mit hoher Wahrscheinlichkeit unglaublich teuer)
Ein erfolgreicher Insolvenzvergleich bzw. die Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung aller InsO-Gläubiger (ist aber 5 Monate vor Ablauf völlig sinnfrei da Gläubiger nicht weniger nehmen als sie ohnehin kriegen würden und das außerdem mehrere Monate dauert)
Ein erfolgreiches Insolvenzplanverfahren (Da wirds endgültig abenteuerlich - um einen zu bezahlen der sowas kann brauchste sicher mehr Dir noch bis zum Ende weggepfändet wird - außerdem dauert sowas auch ewig)
Antrag auf Restschuldbefreiung widerrufen (GANZ großer Quatsch in Deiner Situation)
Also: Machs Dir gemütlich und sitz die letzten 5 Monate fein aus. Wie schlimm kann das schon sein?
Einen einfacheren Weg gibt es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht.
Die einzigen theoretischen Alternativen wären:
100% Befriedigung der Insolvenzgläubiger (mit hoher Wahrscheinlichkeit unglaublich teuer)
Ein erfolgreicher Insolvenzvergleich bzw. die Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung aller InsO-Gläubiger (ist aber 5 Monate vor Ablauf völlig sinnfrei da Gläubiger nicht weniger nehmen als sie ohnehin kriegen würden und das außerdem mehrere Monate dauert)
Ein erfolgreiches Insolvenzplanverfahren (Da wirds endgültig abenteuerlich - um einen zu bezahlen der sowas kann brauchste sicher mehr Dir noch bis zum Ende weggepfändet wird - außerdem dauert sowas auch ewig)
Antrag auf Restschuldbefreiung widerrufen (GANZ großer Quatsch in Deiner Situation)
Also: Machs Dir gemütlich und sitz die letzten 5 Monate fein aus. Wie schlimm kann das schon sein?
Einen einfacheren Weg gibt es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht.
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Ähm... @caffery.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das vom Threadersteller richtig verstanden habe: Ich glaub eher, daß der Insolvenzbeschlag nur für die Rückerstattung der Einkommenssteuer für das Jahr 2023 bleibt. (?)
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das vom Threadersteller richtig verstanden habe: Ich glaub eher, daß der Insolvenzbeschlag nur für die Rückerstattung der Einkommenssteuer für das Jahr 2023 bleibt. (?)
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
könnte so hart den Sommer feiern wenn das nicht wäre
- Dateianhänge
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- inso beschlag.jpg (190 KiB) 1419 mal betrachtet
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Hmmm ... was willst Du damit sagen ?
Feiern kann man doch immer.
Den Sommer.
Das Leben.
Und überhaupt.
Du hast noch sechs Monate bis zur RSB.
Sag jetzt nicht, dass Du wg. der Nachtragsverteilung nicht feiern kannst.
Oder was ?
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Ich verstehe das Problem auch nicht so recht, da sind es schon nur noch 3 Jahre und das ist immer noch nicht genug.. mit Fingerschnipp schuldenfrei geht in Deutschland nunmal nur mit genug Geld.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Ich verstehe auch nicht wirklich, was einem an einer Nachtragsverteilung von Steuerguthaben den Sommer verhageln kann.
Vielleicht wurde (immer noch) der Zusammenhang nicht verstanden?
Vielleicht wurde (immer noch) der Zusammenhang nicht verstanden?
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