Einkommenssteuererklärung 2018

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Lieschenmüller
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Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von Lieschenmüller »

Hallo Ihr Lieben, long time no Thema.
Soll heißen, es war lange ruhig bei mir.
Nun leider nicht mehr. Hab gestern einen Brief vom Finanzamt bekommen, ich solle Unterlagen über meine niederländischen Renten für 2018 nachrreichen bzw. eine neuer Einkommenssteuererklärung schicken. Diese wurde von meinem IV gemacht. Daraufhin habe ich die Sachen per Mail zu meinem jetzt Treuhänder geschickt. Diese lehnen jetzt ab, sich darum zu kümmern, da das Inso Verfahren aufgehoben ist und ich somit selber verantwortlich bin.
Wie ich jetzt nochmal die Unterlagen durchsehe, haben die Tatsächlich die Renten nicht angegeben und somit ja eigentlich den Bockmist gebaut.
Sollte es jetzt zu einer Nachzahlung kommen, ist die dann durch die Insolvenz Beginn 03/2019 abgedeckt oder muss ich das selber nach zahlen? Und wohlmöglich auch noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, die ich ja nun wirklich nicht verursacht habe, da ich alle Unterlagen zum IV geschickt habe?
Danke schonmal für Euer Wissen.
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

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Hi Lieschenmüller,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einkommenssteuererklärung 2018" geschaut?
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Lieschenmüller
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von Lieschenmüller »

Na toll.....jetzt habe ich gerade auch noch gelesen, dass mir bei Falschangaben in der Steuerklärung bis 3 Jahre vor der Inso auch noch die RSB verweigert werden kann. Ich krieg hier grad echt nen Rappel.
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imker
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von imker »

Was hast Du wo gelesen??? Und wie verstanden???

1. Nett sein zum Finanzamt und sich bemühen, das alles zu liefern, was die sich wünschen.
2. "Lesen", ob in der Wohlverhaltensperiode noch Forderungen angemeldet werden können. Und mal überlegen, was denn "Sache" ist, wenn die Forderung des FA aus dem Einkommen 2018 jetzt nachberechnet wird. Ich meine, dass die Steuerforderung in 2019 begründet war, weil in dem Kalenderjahr die Erklärung abzugeben war -. kann aber auch der 31.12.2018 sein (Entstehenszeitpunkt der Steuer 2018).
3. Falschangaben in der Steuererklärung ... warst Du oder der damalige Insolvenzverwalter - der die ndl. Einkünfte kannte - zuständig für die Abgabe der Erklärung -im Regelfall doch Du "nur" ihm gegenüber für das Liefern von Unterlagen. Er dann für die richtige Erklärung.
4. Versagungsgründe können bei den meisten Verfahren bis zum Ende der Abtretungsfrist vorgetragen werden. Welcher soll das bei Dir sein - oder meist Du, dass die Forderung von der RSB ausgenommen sein könnte - dann müsste sie aber so im Verfahren angemeldet worden sein. Versagungsgrund Steuervermeidung iSd 290 I 2 InsO erfordert grob fahrlässiges Handeln. Wie kam es denn zu dem Angabe"leck" - Du warst doch immer der Meinung, dass das in den Niederlanden auch versteuert worden ist. Wenn Du jetzt eine korrekte Angabe der ndl. Einkünfte machst und dann noch drei mal in den Einspruch und die Klage gehts, dann ist doch geniug Zeit vergangen, bevor so ein Versagungsantrag glaubhaft gestellt werden kann.
5. Und dann gibt es nachträglich geltend zu machende Versagungsgründe - meinst Du so etwas??
6. FF(viel Freude) mit den Fragen, um die Dich keiner beneidet, die aber auch niemand zuverlässig beantworten kann.
7. Um wieviel Mehrsteuern geht es denn?? Vielleicht ist es wirtschaftlich und nervlich klug, die dann in Raten zu zahlen.
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Lieschenmüller
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von Lieschenmüller »

Hey Imker...danke für deine Meinung/Fragen.
1. Ich bin immer nett zum Finanzamt. Die machen nur ihre Arbeit, gnau wie ich.
2.Wo kann ich nachlesen, ob in der WVP noch Forderungen nachgemeldet werden können? Ich dachte immer, das gehe nur im laufenden Inso verfahren?
3. Ja genau..ich habe die Anlagen zum Steuerbüro des IV geschickt und die haben von 2015-2018 die Este gemacht. Es gab dann sogar noch eine Neuberechnung, da das Finanzamt vonmeinem Wohnort wohl nicht zuständig war, sondern das wo mein Arbeitgeber sitzt bzw. wo ich früher mal gewohnt habe.
4. Ich habe gelesen, dass wenn nachweislich falsche Angaben in der Este bis 3 Jahre vor der Inso gemacht wurden, die RSB versagt werden kann. Da stand jedoch nicht, wenn der IV die Falschangaben gemacht hat. Ich habe zwar die Bescheide zur Este gelesen, war aber davon ausgegangen, dass das alles so korrekt ist. (Hab davor noch nie eine gemacht)
Also wie es genau zu dem Leck gekommen ist, weiß ich nicht, wie gesagt habe ich alle Unterlagen zum IV geschickt.
5. Ja ich glaub das wars, was ich da gelesen habe. War ne Info Seite zum Thema Steuern in der Inso.
6. Vor allem, weil ich heute die Komplette Bude nach den Jahresangaben ( Jaaropgave) auf den Kopf gestellt habe, sie nicht gefunden habe und mein Freund dnn meinte....du musstest doch die Originale dahin (IV) schicken, hast du die überhaupt zurück bekommen? Zumal die Jahre 2015-2017 unauffindbar sind. Alles davor und danach ordentlich abgeheftet. Ich bin hier bald durchgedreht. E-Mail an IV ist schon raus!
7. Es könnten so um die 2000Euronen werden. Geht ja um diesen bescheidenen Progressionsvorbehalt. Die Steuern, die ich in NL bezahlt habe, werden noch nicht mal davon abgerechnet, da das Doppelbesteuerungsabkommen in 2016 geändert wurde, es allerdings keinerlei Infos von der NL Seite darüber gab. Somit bezahle ich im Grunde doppelt Steuern. Laut meinem Lohnsteuerberater, kann ich da noch nicht mal was gegen unternehmen. Ist quasie persönliches Pech.

Ich guck jetzt jedenfalls erstmal zu, dass ich meinen Kram zusammen kriege, meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt kontaktiere (die Nachreichungsaufforderung war von einem anderen) und der Dinge harre,die da kommen. Vielleicht ruf ich auch noch beim Anwalt an, um zu erfahren, ob ich die Nachforderung dann an meine TH weiterleiten kann(ist die selbe wie IV). Ham die ja nun mal verbockt.
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Lieschenmüller
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von Lieschenmüller »

So...neue Woche, keine guten Aussichten.
Steuerbüro des IV/TH hat angeblich keine Unterlagen bei sich im Ordner/System.
Dame vom Finanzamt hat auch nichts in ihren Unterlagen. Ist anscheinend nicht mit eingereicht worden.
Also bei der niederländischen Rentenstelle angerufen, mit der Bitte mir die Unterlagen zu zu schicken.
Ich will nur hoffen, dass ich das jetzt nicht bezahlen muss ....wovon denn?.....sondern, dass es mit unter die RSB fallen wird, die ja nur noch 9 Monate auf sich warten läßt. (Verkürzung auf 5 Jahre)
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Itak65
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von Itak65 »

Hallo ich wollte nur Mal meine Erfahrung zwecks Steuern hier mitteilen,
ich wurde im Januar angeschrieben vom Finanzamt ich soll noch meine Steuererklärung von 18 und 19 abgeben, mit der neuen Steuernummer zwecks Insolvenz..Nach Aussage des Finanzamtes dürfte ich diese Erklärung auch selber machen.Das habe ich getan kto Nr des Inso Verwalters eingetragen und alles ging seinen Gang.Ich schreibe das nur weil man immer wieder hört im Inso verfahren dürfte man die Steuererklärung nicht selber machen.
Ein schönes Wochenende
Itak65
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caffery
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von caffery »

Itak65 hat geschrieben: 9. Jun 2023, 16:33 Ich schreibe das nur weil man immer wieder hört im Inso verfahren dürfte man die Steuererklärung nicht selber machen.
Das stimmt normalerweise auch so. Darf man nicht.
Im wahren Leben beschwert sich aber in der Regel auch keiner wenns so läuft wie Du beschrieben hast. "Richtig" ist das im formalen Sinne aber eigentlich nicht.
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Lieschenmüller
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von Lieschenmüller »

So ich mal wieder. Jetzt habe ich von meinem Steuerberater eine E-Mail über die Nachberechnung der Steuer 2015 und 2016 übermittelt bekommen.
Die Forderungen fallen doch unter die Insolvenz (Beginn 03/2019) oder muss ich dass jetzt doch zahlen, weil es jetzt in der WVP festgestellt wurde?
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Fib
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Re: Einkommenssteuererklärung 2018

Beitrag von Fib »

nur eins ganz kurz:

Wenn Dein Insoverfahren im März 2019 eröffnet wurde und es um Steuererklärungen für 2018 und früher geht und daraus Schulden beim Finanzamt resultieren, dann sind diese Schulden erstmal ganz normale "Insolvenzforderungen" und von der Restschuldbefreiung betroffen, unabhängig davon, ob sie im Insolvenzverfahren angemeldet wurden.

Die anderen Fragen, ob da irgendjemand einen Fehler in der Steuererklärung gemacht hat und wer da eventuell wofür haftet usw., sind ein bisschen schwieriger und nur in Einzelfallprüfung zu beantworten
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