Du meinst mit einem variablen Gehalt wahrscheinlich die unterschiedliche Höhe des Gehaltes, die sich monatlich ändert. Da brauchst du dir keine Gedanken machen. Diese wird automatisch vom Arbeitgeber berechnet und die richtige Summe an den IV abgeführt.
Provisionen werden zum monattlichen Bruttogehalt addiert und diese Summe wird auf die Pfändungstabelle vom Arbeitgeber angewendet. Sie werden also nicht als Überstundenzahlungen betrachtet. Und Provisionen sind nicht pfändungsfrei.
Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20