Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

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Mehrschweinchen
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Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von Mehrschweinchen »

Hallo,

Ein Schuldner, dessen Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, sucht einen neuen Job. Der potenzielle Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern zwischen 30 und 50 Urlaubstagen.

Der Schuldner möchte ebenfalls 50 Urlaubstage in Anspruch nehmen, würde dadurch jedoch nur etwa 55.000 € statt 60.000 € Brutto verdienen. Die Frage ist, ob der Schuldner das Angebot mit mehr Urlaubstagen annehmen darf.
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

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Hi Mehrschweinchen,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt" geschaut?
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tidus82
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von tidus82 »

Der Schuldner hat alles zu unternehmen um der Masse nicht zu schaden.
Und das würde er ja indem er den neuen Job annimmt, sofern natürlich aktuell pfändbares Einkommen vorhanden ist.
Sollte kein pfändbares Einkommen da sein, könnte man sich drüber streiten.

Aber im Prinzip muss der Schuldner natürlich alles dafür tun um der Masse nicht zu schaden. Wir können recht froh sein, dass ein Vollzeitjob dafür ausreicht - bei Unterhaltsforderungen könnte sogar noch ein Nebenjob gefordert werden.
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robo
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von robo »

Wenn der Schuldner den neuen Job unbedingt haben möchte (mit mehr Urlaub und weniger Geld), dann könnte er den Differenzbetrag ggf. 'freiwillig' aus seinem Nichtpfändbaren an den TH zahlen.

Das sollte zuvor mit dem TH besprochen und dokumentiert werden.
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Mehrschweinchen
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von Mehrschweinchen »

Welche Entscheidung darf ich treffen:

Einerseits könnte der Schuldner als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität arbeiten, bei einer Arbeitszeit von nur 35 Stunden pro Woche und mehr als 50 Urlaubstagen aufgrund der Semesterferien, bei einem Bruttojahresgehalt von 60.000 €.

Andererseits gibt es die Möglichkeit, als Unternehmensberater tätig zu sein, bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, allerdings mit nur 30 Urlaubstagen und dem gleichen Bruttojahresgehalt von 60.000 €.

Geht es primär darum, dass der TH genug Maße erhält oder dass der Schuldner zur Strafe möglichst viel arbeitet?
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robo
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von robo »

Es geht darum, dass der Schuldner seine "Obliegenheitspflichten" gem. § 295 ff InsO erfüllt, s
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Und dazu gehört ein Vollzeitjob (oder sich um einen solchen zu bemühen)

Und dass er weder dem IV/TH noch einem Gläubiger einen Grund liefert, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.

Denn die RSB ist doch das Ziel der Info - oder ?
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Mehrschweinchen
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von Mehrschweinchen »

Was bedeutet das konkret?

Sollte der Schuldner eine akademische Stelle mit 50 Urlaubstagen, 35h Wochenarbeitszeit und einem hohen Jahresbruttoeinkommen aufgeben, um stattdessen einen anstrengenderen, schlechter bezahlten 40h Vollzeitjob als Kassierer anzunehmen?

Der TH würde dadurch deutlich weniger Geld sehen.

Der Schuldner ist nicht verpflichtet, dem Treuhänder seinen Arbeitsvertrag vorzulegen. Wie kann der Treuhänder dann feststellen, ob die Stelle für Akademiker tatsächlich nur eine 35-Stunden-Woche anbietet?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Das Beispiel macht keinen Sinn. Niemand würde verlangen einen gut bezahlten Job zu kündigen, damit man einen schlecht bezahlten Job annimmt.

Es geht darum (ich beziehe mich auf den ersten Beitrag), das man durch einen schlechter bezahlten neuen Job die Gläubiger schlechter stellen würde. Dies könnte natürlich zu Problemen führen. Aus diesem Grund hat die Userin "Robo" auch vorgeschlagen den Differenzbetrag vom eigenen Geld zu bezahlen, damit man keine Probleme bei der RSB bekommt.

Ich bin mir übrigens nicht so sicher, ob man seinen neuen Arbeitsvertrag nicht vorlegen muss. Schließlich könnte dieser auch Zusatzleistungen enthalten, die für den IV relevant sind. Der IV muss zudem etwas schriftliches haben, damit er weiß bei welcher Firma er die Pfändung einleiten muss.
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robo
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von robo »

Mehrschweinchen hat geschrieben: 30. Apr 2023, 14:19 Was bedeutet das konkret?
...
Deinen Einzelfall wird im Fall des Falles ein Richter entscheiden, wenn ein Gläubiger meint, Du hättest ihm einen Grund geliefert, einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

Die Sicherheit, die Du gern hättest, verständlicherweise, gibt es vorab nicht - wie so oft in unserem Rechtsstaat ...

Was ist denn Dein Ziel ?
"Wennzze weisst, watte willzz, musse sehen, datte hinkommzz !"
(oder so ähnlich - frei nach den Missfitts)

Nachtrag: Ja, ich würde auch mal vermuten, dass der Schuldner dem IV/TH zumindest den Arbeitgeber nennen muss, denn er muss dem IV/TH ja eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Und wenn der AN seinen Vertrag nicht vorlegen will, dann wird es wohl der AG machen.
Schätze ich mal.
Und selbst WENN man den kompletten AV nicht vorlegen müsste,
so muss man doch die Lohn-/Gehaltsabrechnung vorlegen.

Sonst: Mangelnde "Mitwirkung" = Versagungsgrund.
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Mehrschweinchen
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von Mehrschweinchen »

Vielen Dank für die Antworten.

Mein Ziel besteht darin, ein umfassendes Verständnis des Insolvenzverfahrens zu erlangen. Dieser Rechtsbereich ist oft schwer verständlich, da er teilweise widersprüchlich erscheint.

Aktuell befinde ich mich in einer Festanstellung und bin auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Es besteht die Möglichkeit, dass ich meinen Arbeitsplatz nicht wechseln darf, da ich sonst die RSB riskiere. Ich mich weiterhin von meinem Vorgesetzten herumschikanieren und seine Lügen 🤥 ertragen muss, da ich in einer anderen Beschäftigung möglicherweise einen geringeren Beitrag zur Insolvenzmasse leisten kann und das zur Ablehung der RSB führt.

Wie wird ein variables Einkommen während der Wohlverhaltensphase gehandhabt?

In einer neuen Arbeitsstelle, würde ich in der Vollzeitanstellung ein Grundgehalt von 4.000 € brutto monatlich erhalten. Wenn ich Verträge vermittle, erhalte ich für jeden vermittelten Vertrag eine Provision von 200 € brutto. Wird dieses zusätzliche Einkommen als Überstundenvergütung betrachtet?
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robo
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Re: Jobangebot mit mehr Urlaubstagen und reduziertem Gehalt

Beitrag von robo »

Willst Du einen neuen Job ?
Dann such Dir doch einen, der besser bezahlt wird als Dein bisheriger Job.

Willst Du DIESEN neuen Job (mit Provisionszahlungen) ?
dann zahl den Differenzbetrag zum bisherigen doch an den IV/TH.

Willst Du ein 'umfassendes Verständnis ...' ?
Dann werd Schuldnerberater oder studier Jura und spezialisier Dich aufs Inso-Recht.
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