Hallo Zusammen,
habe ein Schreiben vom GV bekommen mit einer Forderung in Höhe von ca 200€, diese habe ich in zwei Raten beglichen.
Der GV hat mir den Eingang der Zahlungen bestätigt via Mail und darin mitgeteilt das es eine Teilforderung war.
Das es eine Teilforderung war, war aber nicht ersichtlich in seinem mir zugesandten Schreiben.
Muss im GV-Schreiben explizit ersichtlich sein ob es eine Teil oder Hauptforderung ist?
Danke vorab.
VG
Andy
GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung
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Re: GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung
Hi Andy,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung" geschaut?
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Re: GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung
Irgendwo in dem Antrag auf Erlass des MB muss der Gläubiger ein Kreuzchen machen, ob das alles oder nur eine Teilforderung ist. Und dieses "Kreuz'chen" wirst Du vermutlich auch irgendwo im VB sehen können.
Aber was nützt es Dir ?
Willst Du zum GV gehen und Dein Geld zurückhaben ?
*lach*
Du wirst doch selbst wissen, wieviel Du dem Gläubiger schuldest - oder ?
Das ist jedenfalls ein altbekanntes Mittel zum Testen, ob beim Schuldner überhaupt etwas zu holen ist.
Dieser MB über 200,- € ist natürlich deutlich billiger, als einer über 2.000,- oder 20.000,- € oder noch mehr.
Nun hat er Dir den GV für 200,- € geschickt und weiß jetzt, Du hast Geld und läßt es wegen 200,- € jedenfalls nicht auf eine 'Vermögensauskunft' (früher: Eidesstattliche Versicherung) ankommen.
Also wird der GV demnächst mit einem VB kommen, der höher ist.
Natürlich kann der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner in Rechnung stellen,
aber einem nackten Mann ... usw.
Hätte der GV eine Nachricht geschickt: "Amtsbekannt pfandlos" oder so, dann hättest Du jetzt wohl erstmal Ruhe, denn wer wirft seinem guten Geld schon gern noch schlechtes hinterher ?
Wie hoch sind denn Deine Schulden bei DIESEM Gläubiger ?
Und wie hoch insgesamt ?
Vielleicht war es ein Fehler, diese 200,- € zu zahlen ?
Jedenfalls wird dieser Gläubiger jetzt wohl erst einmal keine Ruhe geben.
Schätze ich.
Viel Glück!
Aber was nützt es Dir ?
Willst Du zum GV gehen und Dein Geld zurückhaben ?
*lach*
Du wirst doch selbst wissen, wieviel Du dem Gläubiger schuldest - oder ?
Das ist jedenfalls ein altbekanntes Mittel zum Testen, ob beim Schuldner überhaupt etwas zu holen ist.
Dieser MB über 200,- € ist natürlich deutlich billiger, als einer über 2.000,- oder 20.000,- € oder noch mehr.
Nun hat er Dir den GV für 200,- € geschickt und weiß jetzt, Du hast Geld und läßt es wegen 200,- € jedenfalls nicht auf eine 'Vermögensauskunft' (früher: Eidesstattliche Versicherung) ankommen.
Also wird der GV demnächst mit einem VB kommen, der höher ist.
Natürlich kann der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner in Rechnung stellen,
aber einem nackten Mann ... usw.
Hätte der GV eine Nachricht geschickt: "Amtsbekannt pfandlos" oder so, dann hättest Du jetzt wohl erstmal Ruhe, denn wer wirft seinem guten Geld schon gern noch schlechtes hinterher ?
Wie hoch sind denn Deine Schulden bei DIESEM Gläubiger ?
Und wie hoch insgesamt ?
Vielleicht war es ein Fehler, diese 200,- € zu zahlen ?
Jedenfalls wird dieser Gläubiger jetzt wohl erst einmal keine Ruhe geben.
Schätze ich.
Viel Glück!
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Re: GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung
Ich habe so etwas auch schon in meiner Vergangenheit gehabt. Da war bereits im ersten Schreiben ersichtlich, dass es nur um einen Teilbetrag und nicht um die komplette offene Summe einer Forderung ging. Kann es sein, dass du es überlesen hast?
Mit so einer Vorgehensweise mit einer relativ kleinen Summe probiert ein Gläubiger gerne aus, ob weitere Maßnahmen Sinn machen.
Mit so einer Vorgehensweise mit einer relativ kleinen Summe probiert ein Gläubiger gerne aus, ob weitere Maßnahmen Sinn machen.
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Re: GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung
Guten Morgen @ Alle,
zu robo Frage 1:
Aber was nützt es Dir ?
Willst Du zum GV gehen und Dein Geld zurückhaben ?
Wenn man einmal erleben durfte das ein GV die Gelder welche er erhalten hat, veruntreut wurden und man somit on top Verzugszinsen noch zahlen musste - dann interessiert mich das.
Der GV war dafür bekannt und ist dann selbst seinen Job losgeworden und in die Insolvenz.
zu robo Frage 2 :
Du wirst doch selbst wissen, wieviel Du dem Gläubiger schuldest - oder ?
Ja, sicher weiß ich das und das wäre die Summe die ich an den GV gezahlt habe.
zu robo Frage 3:
Wie hoch sind denn Deine Schulden bei DIESEM Gläubiger ?
siehe Antwort Nr 2
zum Schreiben an sich:
Es ist nirgends ein Häkchen an Teilbetrag (auf dem Schreiben ist überhaupt nichts vorgegeben wo GV ein Häkchen setzen könnte), weder wird überhaupt das Wort "Teilbetrag" im Schreiben erwähnt.
Lediglich in der E-Mail, als Antwort ob der GV das Geld erhalten hat.
Habe gefühlt das Schreiben vom GV 100 mal durchgelesen und nirgends ist die Rede von Teilbetrag.
Muss der GV denn Teil oder Gesamtforderung in seinem Schreiben ersichtlich mitteilen?
VG
zu robo Frage 1:
Aber was nützt es Dir ?
Willst Du zum GV gehen und Dein Geld zurückhaben ?
Wenn man einmal erleben durfte das ein GV die Gelder welche er erhalten hat, veruntreut wurden und man somit on top Verzugszinsen noch zahlen musste - dann interessiert mich das.
Der GV war dafür bekannt und ist dann selbst seinen Job losgeworden und in die Insolvenz.
zu robo Frage 2 :
Du wirst doch selbst wissen, wieviel Du dem Gläubiger schuldest - oder ?
Ja, sicher weiß ich das und das wäre die Summe die ich an den GV gezahlt habe.
zu robo Frage 3:
Wie hoch sind denn Deine Schulden bei DIESEM Gläubiger ?
siehe Antwort Nr 2
zum Schreiben an sich:
Es ist nirgends ein Häkchen an Teilbetrag (auf dem Schreiben ist überhaupt nichts vorgegeben wo GV ein Häkchen setzen könnte), weder wird überhaupt das Wort "Teilbetrag" im Schreiben erwähnt.
Lediglich in der E-Mail, als Antwort ob der GV das Geld erhalten hat.
Habe gefühlt das Schreiben vom GV 100 mal durchgelesen und nirgends ist die Rede von Teilbetrag.
Muss der GV denn Teil oder Gesamtforderung in seinem Schreiben ersichtlich mitteilen?
VG
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Re: GV- Forderung - nicht erischtlich ob Teil oder Hauptfoerderung
Nein, der GV muss Dir keine Email schicken, um Deinen Zahlungseingang zu bestätigen.
Aber Du kannst Deinen Gläubiger jetzt doch höflich bitten, den Titel herauszugeben, denn die Schulden sind doch jetzt bezahlt.
Hat der GV nicht den Titel bei seinem Besuch vorgelegt ?
"Der Gläubiger XY bekommt von Ihnen xxx EURO, dazu kommen folgende Kosten ... plus mein Entgelt für diesen Besuch in Höhe von ..., macht zusammen ... EURO - können Sie das hier und jetzt bezahlen ?"
So oder ähnlich.
Ich habe aber immer noch nicht verstanden, warum es Dir so wichtig ist, dass der GV Dir irgendetwas "ersichtlich mitteilt" ... muss ich aber auch nicht.
Für Dich ist doch eigentlich nur der entwertete Titel wichtig - oder ?
Aber Du kannst Deinen Gläubiger jetzt doch höflich bitten, den Titel herauszugeben, denn die Schulden sind doch jetzt bezahlt.
Hat der GV nicht den Titel bei seinem Besuch vorgelegt ?
"Der Gläubiger XY bekommt von Ihnen xxx EURO, dazu kommen folgende Kosten ... plus mein Entgelt für diesen Besuch in Höhe von ..., macht zusammen ... EURO - können Sie das hier und jetzt bezahlen ?"
So oder ähnlich.
Ich habe aber immer noch nicht verstanden, warum es Dir so wichtig ist, dass der GV Dir irgendetwas "ersichtlich mitteilt" ... muss ich aber auch nicht.
Für Dich ist doch eigentlich nur der entwertete Titel wichtig - oder ?
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