Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

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Freiheit
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Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

Beitrag von Freiheit »

Moin.

ich habe im Internet einen recht frischen Eintrag gelesen wonach die Schufa nun die RSB auch vor Ablauf der 3 Jahre löschen muss.

Habt ihr hier mehr Infos dazu?
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Re: Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

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Hi Freiheit,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

Beitrag von caffery »

Dazu gibt es weiter nur eine uneinheitliche Einzel- und keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Man wird also in aller Regel den individuellen Klageweg erfolgreich beschreiten müssen um den gewünschten Effekt herbeizuführen.

Sollte man seinen Wohnsitz in Schleswig Holstein haben, hat man ggf. bessere Karten schon nach 6 Monaten RSB seine reine Weste genießen zu dürfen. Damit habe ich aber keine Erfahrungen. Vielleicht sonst jemand?
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paddy000
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Re: Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

Beitrag von paddy000 »

Moin zusammen,

ich habe mir dann mal neun Monate nach der RSB eine Schufaauskunft geholt, natürlich steht die Erteilung der RSB noch drin. Und ich habe einen Basisscore von gigantischen 20,22 %. Ich werde die Schufa jetzt mit Verweis auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 02.07.2021 (Az. 17 U 15/21) auffordern, diesen Eintrag zu löschen (ich wohne in SH). Ich halte euch auf dem Laufenden, aber mein Score würde sich dadurch wohl nicht ändern.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Über jede Rückmeldung freuen wir uns
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Enterprise
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Re: Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

Beitrag von Enterprise »

Ich habe ebenfalls im letzten Jahr meine Restschuldbefreiung erteilt bekommen.
Also könnte ich jetzt mittlerweile auch die Schufa auffordern diesen Eintrag zu löschen. Das kann ich theoretisch seit dem 01.01.23 machen. Ist das so richtig gedacht von mir?

Klar mir ist bewußt, das die Schufa das in der Regel abblockt. Aber versuchen kann man es ja mal.

Außerdem steht ja beim BGH bzw beim EuGH eine Entscheidung aus. Ist da absehbar, bis wann das geschieht?
Danke Schonmal
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Wayne1337
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Re: Restschuldbefreiung bei Schufa löschen vor Ablauf 3 Jahre?

Beitrag von Wayne1337 »

Moin Enterprise,

auffordern kannst Du immer, jedoch existiert das Widerrufsrecht nur auf dem Papier, für die SCHUFA ist alles korrekt was da drin steht. Löschung in der Regel nur nach Aufforderung vom Anwalt nach Erörterung des Sachverhaltes.

Ich denke die SCHUFA wird solange der EUGH und der BGH hier nicht geurteilt hat, weiterhin alles Blocken, anders sieht es eventuell aus in einem laufenden Klageverfahren.
Vom Generalanwalt ist es eine nicht bindende Empfehlung für die Richter am EUGH, sprich es kann am Ende auch so sein, dass die Richter entscheiden 3 Jahre gehen klar. An diese geringe Chance wird die SCHUFA sich klammern und bis zum Tag des Urteils alles blocken.

Die Richter am BGH warten auf den EUGH, was am 28.03.2023 gesprochen wird, weiß keiner.
Der BGH hat denke ich eine eigene Meinung, wenn die Meinung am BGH mit dem des Generalanwaltes übereinstimmt, könnte es hier schon negative Folgen für die SCHUFA haben.

Die Banken müssen dann halt mal wieder mehr Personal einstellen, aus meiner Sicht ist diese automatisierte Einzelentscheidung von der Bank gewollt, um sich Kunden vom Hals zu halten die nicht Flüssig, und unnötig arbeiten machen.

Ich freue mich, dass es der SCHUFA endlich an den Kragen geht.
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