Sterbegeldversicherung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Saturnring
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Sterbegeldversicherung

Beitrag von Saturnring »

Hallo,

Meine Privatinsolvenz wurde im Dezember letzten Jahres eröffnet.
Ist es mir erlaubt eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?

Danke schonmal für eine Antwort
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Bot
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Re: Sterbegeldversicherung

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Hi Saturnring,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sterbegeldversicherung" geschaut?
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Sterbegeldversicherung

Beitrag von robo »

Du darfst mit Deinem pfandfreien Einkommen doch machen was Du willst.

Wer ist denn der 'Begünstigte' dieser Sterbegeldversicherung
(Du bist im Fall des Falles dann ja nicht mehr da) ?

Willst Du zB Deine Kinder (oder sonstige Erben) vor den Kosten für Deine Beerdigung schützen ?

Aber ob sich das wirklich rechnet ???
Guckstdu hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... icht-24283

robo
alias MrsRobinson
alias Witwe Bolte
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Sterbegeldversicherung

Beitrag von caffery »

Saturnring hat geschrieben: 11. Mär 2023, 07:22 Ist es mir erlaubt eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?
Erlaubt - im Sinne von "nicht verboten" - ist es sowieso.
Wenn Du sie in diesem aktuellen Stadium aber auch behalten willst, sollte sie die Kriterien des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO erfüllen.

Unpfändbar sind
(...)
Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, wenn die Versicherungssumme 5 400 Euro nicht übersteigt.


Das Wort "nur" ist hier entscheidend und sollte jetzt eigentlich groß und bunt blinken.

Der Versicherer sollte ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Vertrag dieses Erfordernis erfüllen muss.

Ob so eine Versicherung überhaupt Sinn macht, kann man hier ja schlecht entscheiden. Aus meiner Sicht ist das in den allermeisten Fällen nicht so - aber gut. Muss ja jeder selbst wissen.
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Saturnring
Mitglied
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Registriert: 19. Dez 2022, 08:56

Re: Sterbegeldversicherung

Beitrag von Saturnring »

Danke für eure Antworten und den Link, den werde ich gleich mal lesen.
Begünstigen würde ich meine Frau. Ich möchte vorsorgen, weil ich in der Familie mitbekommen habe, was passierte, als die Oma starb. Keine Rücklagen, einer hat einen Kredit aufgenommen, beteiligt hat sich am Ende doch keiner und es gab Streit, der bis heute nicht beigelegt wurde. Es wäre mir lieber, wenn das später bei unseren Kindern kein Streitthema wird.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Sterbegeldversicherung

Beitrag von imker »

Ich habe cafferys Hinweis an Dich so verstanden, dass Du damit in der Zeit Deines eröffneten Insolvenzverfahrens aus unpfänbarem Einkommen pfändbares Vermögen machen könntest - wenn denn erst einmal die kalkulierten Verwaltungskosten der Versicherung "gedeckt" sind.
Kannst Du nicht warten, bis Du in der WVH-Phase sein wirst?
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