Ein mir naher Angehöriger ist gestorben. Ich bin alleiniger Erbe. Für den Erben wurde letzten Monat das Insolvenzverfahren eröffnet. Erbe muss 50% des Erbes an IV abgeben.
Wenn Erbe 10.000€ beträgt dann kann das Geld nicht vollständig für die Beerdigung verwendet werden. Richtig?
Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?
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Re: Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?
Hi Heffn4,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?" geschaut?
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Re: Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?
Nach mir gibt es niemanden in der Erbfolge. Wenn ich das Erbe ausschlage erhält der Staat das Erbe. Wer zahlt die weitere Miete des Seniorenheims? Ich würde jetzt den Mietvertrag kündigen und das Seniorenheim weiter abbuchen lassen. Geht das in Ordnung?
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Re: Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?
Du bist der Erbe? Und du bist in einem Insolvenzverfahren?
Wenn dein Verfahren gerade erst eröffnet wurde, bist du noch nicht in der Wohlverhaltensphase. In diesem Fall geht das Erbe komplett an den Insolvenzverwalter.
Während der Wohlverhaltensphase wären es nur 50%.
Kannst du das Erbe noch ausschlagen? Oder ist die Frist schon abgelaufen?
Wenn dein Verfahren gerade erst eröffnet wurde, bist du noch nicht in der Wohlverhaltensphase. In diesem Fall geht das Erbe komplett an den Insolvenzverwalter.
Während der Wohlverhaltensphase wären es nur 50%.
Kannst du das Erbe noch ausschlagen? Oder ist die Frist schon abgelaufen?
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Re: Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?
Sie haben das etwas verklausuliert erläutert. Der Erbe, für den das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sind Sie, oder ?Heffn4 hat geschrieben: ↑1. Mär 2023, 20:41 Ein mir naher Angehöriger ist gestorben. Ich bin alleiniger Erbe. Für den Erben wurde letzten Monat das Insolvenzverfahren eröffnet. Erbe muss 50% des Erbes an IV abgeben.
Wenn Erbe 10.000€ beträgt dann kann das Geld nicht vollständig für die Beerdigung verwendet werden. Richtig?
Wenn das InsoVerfahren eröffnet ist, fällt das Erbe in die Masse. Allerdings ist die Verwertung durch den Insolvenzverwalter erst mal nicht möglich, denn Sie als Schuldner können grundsätzlich noch die Entscheidung fällen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausgeschlagen; das Recht hierzu steht gem § 83 Abs 1 weiterhin ausschließlich Ihnen zu. Sofern Sie nicht ausschlagen bzw. annehmen, gehört das Erbe zur Masse. Sie haben anscheinend schon angenommen. Dann gehören aber auch die Verpflichtungen und Schulden dazu. Beerdigungskosten sind Verpflichtungen des Erben. Somit wären das Insolvenzforderungen bzw. Masseverbindlichkeiten. An Ihrer Stelle würde ich das mit dem Insolvenzverwalter besprechen. Das Seniorenheim sollten Sie natürlich kündigen. Haben Sie das Erbe bereits angenommen, so können Sie das garnicht mehr machen, dann hat der InsOVerwalter die Verfügungsmacht.
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Re: Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?
"Normal" braucht man so einen Vertrag nicht zu kündigen,
"normal" endet er mit dem Heim mit dem Tod des Bewohners
(gem. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG).
Oder geht es hier um rückständige Miete ?
Wohl kaum, wenn das Heim eine Abbuchungserlaubnis hatte.
Die würde ich bei der Bank allerdings sofort widerrufen,
wenn Du das Erbe annehmen willst
(und damit Deinen IV beglücken willst).
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Re: Beerdigungskosten mit 50% des Erbes bezahlen?
Guten Morgen,
ich war auch mal mit Erbe in einer Erbengemeinschaft. Zu diesem Zeitpunkt war ich selbst in der Wohlverhaltensphase. Ich habe das Erbe zeitnah meinem TH gemeldet. Dann haben wir als Erbengemeinschaft eine Auflistung gemacht. Kontostand / Sparvermögen des Verstorbenen am Zeitpunkt des Todes. Die Beerdigung geplant und von diesem Geld bezahlt, sowie noch alles an Rechnungen, die noch auftauchten. Es blieb nicht viel übrig, das wurde in unserem Fall durch vier Personen geteilt. Davon habe ich 50%, waren damals etwa 300 Euro, an das Anderkonto überwiesen, dem TH eine Auflistung des Erbes minus Kosten zugesandt und gut war es. Die verbliebenen 300 Euro konnte ich dann behalten.
ich war auch mal mit Erbe in einer Erbengemeinschaft. Zu diesem Zeitpunkt war ich selbst in der Wohlverhaltensphase. Ich habe das Erbe zeitnah meinem TH gemeldet. Dann haben wir als Erbengemeinschaft eine Auflistung gemacht. Kontostand / Sparvermögen des Verstorbenen am Zeitpunkt des Todes. Die Beerdigung geplant und von diesem Geld bezahlt, sowie noch alles an Rechnungen, die noch auftauchten. Es blieb nicht viel übrig, das wurde in unserem Fall durch vier Personen geteilt. Davon habe ich 50%, waren damals etwa 300 Euro, an das Anderkonto überwiesen, dem TH eine Auflistung des Erbes minus Kosten zugesandt und gut war es. Die verbliebenen 300 Euro konnte ich dann behalten.
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