Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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El Torro
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Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von El Torro »

Hallo..
Wie sind eure Erfahrungen..
Könnte in 6 bis 7 Monaten das IV auf 5 Jahren verkürzen..
Gerichtskosten und Treuhaender sind im Maerz bezahlt...wann soll ich den Antrag auf Verkürzung stellen..
Reicht Mai oder Juni?
Werden im Zuge des Verlürzungsantrages noch
Mal alle Gläubiger vor Erteilung der R S B angeschrieben..
Das der Treuhaender Bericht liefern muss , ist mir bekannt..
Gruss El Torro
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nach 5 Jahren vorzeitige RsB" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von tidus82 »

Die Gläubiger werden nicht angeschrieben, der TH gibt Stellung ab und dann entscheidet das Gericht.
Und der Antrag kann im Grunde nach jederzeit gestellt werden, Mai / Juni sollte aber auch reichen. Das Gericht wird erst tätig mit erreichen der 5 Jahre.
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El Torro
Wissender
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von El Torro »

Danke für die Antwort...
Das heisst,
Das Gericht fertigt den R S B Beschluss dann nach ca. 5 Jahren und schickt ihn dann an die Insolvenzgläubiger zur Kenntnisnahme..und dann nach Rechtskraft dessen ist dann das Verfahren erledigt?
Gruss E.T.
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tidus82
Admin
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von tidus82 »

Das Gericht hört nachdem die 5 Jahre durch sind den TH an, wenn er das alles bestätigt, dann bekommst du die RSB - mehr nicht. Die Gläubiger brauchen davon doch nichts erfahren, die wissen doch, dass du die Insolvenz bestreitest. Also können die während der Insolvenz und der WVP eh nichts pfänden, weil du dem pfändungsschutz unterliegst. Und wenn die dann keinen Tabellenauszug vom Gericht im Nachgang bekommen, womit die pfänden können, dann können die danach auch nichts mehr machen.
Als Beweis (im Fall des Falles) bekommst du ja den Beschluss vom Gericht, den du dem Gläubiger notfalls unter die Nase halten kannst.
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Graf Wadula
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von Graf Wadula »

§ 300 I 2 InsO. Die Gläubiger werden zu dem Antrag vor Entscheidung angehört. In den meisten Gerichten erfolgt das aber nicht per Brief, sondern über eine öffentliche Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de)
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tidus82
Admin
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von tidus82 »

Oh, äh.. sorry, ich dachte dass die Gläubiger während des Verfahrens ja eh tausend Möglichkeiten haben / hatten um einen Vorwand gegen die Erteilung der RSB vorzubringen und deswegen gar nicht mehr gehört werden.
Ok, dann entschuldige ich mich und behaupte das Gegenteil!
Sorry El Torro
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von Graf Wadula »

tidus82 hat geschrieben: 30. Jan 2023, 08:17 Oh, äh.. sorry, ich dachte dass die Gläubiger während des Verfahrens ja eh tausend Möglichkeiten haben / hatten um einen Vorwand gegen die Erteilung der RSB vorzubringen und deswegen gar nicht mehr gehört werden.
Ok, dann entschuldige ich mich und behaupte das Gegenteil!
Sorry El Torro
Das stimmt. In der lfd. "Wohlverhaltensperiode" können die Gläubiger jederzeit einen Antrag auf Versagung stellen, insofern macht(e) das wirklich keinen echten Sinn. Allerdings jetzt bei den Anträgen auf verkürzte RSB könnte es schon Sinn machen. So könnten ja die Gläubiger vortragen, dass die Voraussetzungen für diese nicht vorliegen.

Aber vielleicht auch für den TE: eigentlich braucht man davor keine wirkliche Angst zu haben. Wie bereits geschrieben; die Gläubiger können auch ohne Anhörung einen Antrag stellen. Es würde also gar kein Sinn machen, auf die Anhörung zu warten.
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Bella
Mitglied
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Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Beitrag von Bella »

hallo zusammen,

wird es während das Anhörens zum Verkürzung das Gehalt weiter gepfändet? und wie lange dauert es? Bzw wie lange wird es gepfändet?
Danke euch
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