
Mein Mann und ich ( Hausfrau, auch 2022) machen nun eine Lohnsteuererklärung zusammen.
Er ist Schuldenfrei und Alleinverdiener.
Ich muss jetzt eine Vermögensauskunft abgeben.
Da das Finanzamt jedes Jahr ca 3000 Euro an uns erstattet und mein Mann und ich eine Zusammenveranlagung haben, wird das Geld diesmal wahrscheinlich gepfändet werden.
Es wird auf mein Konto überwiesen.
Ich habe jetzt ein P- Konto.
Frage:
Muss ich dem Gericht mitteilen, dass ich vom Finanzamt Geld bekommen habe( wenn es soweit ist im Mai ca 2023) nach der Abgabe der Vermögensauskunft?
Darf man mir alles pfänden vom Konto, oder nur bis zur Pfändungsgrenze meines P- Kontos?
Also nur oberhalb der Pfändungsgrenze?
Wir brauchen das Geld dringend, oder zumindest einen Teil, um aus der mittlerweile zu teuren Wohnung auszuziehen.
Nein, Wohngeld bekommen wir nicht dafür verdient mein Mann zu gut.
Das heißt aber nichts, trotzdem kommen wir nicht gut über die Runden. Mieterhöhung, Auto, Kreditraten, Inflation..
LG Anne