Hallo,
meine Inso wurde vor 2 Wochen eröffnet. Ich hatte mit meinem IV noch kein Kennenlerngespräch.
Ich habe nun nach einer MPU meinen Führerschein wieder.
Meine Eltern würden mir gerne ein gebrauchtes Auto kaufen für 3 - 4.000€. Also nichts wertvolles.
Darf ich das den in der Insolvenz überhaupt oder nimmt man mir das dann weg.
Zur Fahrt zur Arbeit fahre ich mit dem Bus, allerdings würde mir ein Auto den Weg dort hin doch schon ein wenig erleichtern, da ich gehbehindert bin und weite Weg mir schwer fallen.
Ich danke für eure Antworten.
LG
Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?
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Re: Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?
Hi Feeling,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?" geschaut?
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Re: Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?
Wenn Du Deinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kannst, wird sich Dein IV über das Fahrzeug freuen,es verwerten und den Erlös in die Insolvenzmasse einfließen lassen. Ob eine Gehbehinderung hier einen Unterschied machen könnte, kann ich nicht beurteilen.
Wenn Deine Eltern Dir das Geld für ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, wäre es am einfachsten das Fahrzeug auf sie zuzulassen. Wichtig dabei ist es, dass sie auch als Eigentümer des Fahrzeugs erkennbar sind.
Fährst Du mit einem Fahrzeug zur Arbeit,wirst Du dies dann wahrscheinlich auch in deiner Steuererklärung geltend machen, hier wird dann Dein IV mitbekommen, dass du ein Fahrzeug nutzt, da aber Deine Eltern Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind, sollte dies keine Rolle spielen.
Wenn Deine Eltern Dir das Geld für ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, wäre es am einfachsten das Fahrzeug auf sie zuzulassen. Wichtig dabei ist es, dass sie auch als Eigentümer des Fahrzeugs erkennbar sind.
Fährst Du mit einem Fahrzeug zur Arbeit,wirst Du dies dann wahrscheinlich auch in deiner Steuererklärung geltend machen, hier wird dann Dein IV mitbekommen, dass du ein Fahrzeug nutzt, da aber Deine Eltern Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind, sollte dies keine Rolle spielen.
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Re: Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?
Eigentümer ist, wer im Kaufvertrag steht. Somit können die Eltern das Auto kaufen, einen Nutzungsvertrag mit Dir machen und dann kannst Du das Auto auf Dich zulassen und versichern. Das stellt dann kein Problem dar.
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Re: Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?
Ich hoffe, Du nimmst es mir nicht übel. Ich muss da mal was kritisches zu schreiben.
Es fällt mir schwer zu verstehen, wie man 3000-4000 Euro als "nicht wertvoll" bezeichnen kann. Aus meiner Sicht ist das sehr viel Geld. Das ist so viel wie viele Vollzeitangestellte mit 3 Monaten harter Arbeit verdienen - das ist in etwa der acht bis neunfache SGB II Regelsatz. Also das Geld mit dem viele Menschen 9 Monate überleben müssen.
Ich z.b. habe mir noch nie in meinem Leben ein Auto für mehr als 3000 Euro gekauft. Meine ersten 2-3 Wagen kosteten dreistellige Beträge, waren meinem damaligen wirtschaftlichen Leistungsvermögen angemessen und sind auch gefahren.
Alles andere wurde ja schon gesagt. Also lautet die Antwort auf Deine Frage formal: Ja, das Auto würde Dir in dieser Phase des Verfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit "weggenommen" wenn Du Eigentümer bist/wirst und es nicht unbedingt und nachweislich für die Arbeit benötigst.
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Re: Darf man sich während der Insolvenz ein gebrauchtes Auto kaufen ?
Lass deine Eltern das Auto kaufen. Die müssen im Kaufvertrag stehen. Ob du es dann auf deinen Namen anmeldest oder nicht ist egal. Halter ist nicht gleich Eigentümer. Nutzungsvertrag kannst du machen, brauchst du aber auch nicht. Es reicht dem IV zu erklären, das deine Eltern dir das Auto wegen deiner Gehbehinderung zur Verfügung stellen und du der Halter und Versicherungsnehmer bist, damit sie keine evtl. Busgelder oder ähnliches bekommen und sie nicht den Unterhalt des Fahrzeugs bezahlen müssen.
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