Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Baba9 hat geschrieben: ↑30. Dez 2022, 14:05
... und ich habe der Bank zwei mal schriftlich mitgeteilt wer mein Arbeitgeber ist und dass der Arbeitgeber den Betrag den pfändbaren Betrag abgegeben hat.
...
... *lach* ...
Und Du glaubst echt, die Bank interessiert sich dafür, was Du ihr schreibst ?
Ziemlich naiv.
Nein, es geht in diesem Fall nicht um eine "Erhöhung des Freibetrages",
da nützt Dir keine (kostenlose) Beratungsstelle und auch kein (kostenpflichtiger) Anwalt.
In diesem Fall geht es um "Quellenfreigabe" (bei der Bank).
Witwe Bolte hat geschrieben: ↑30. Dez 2022, 18:56
Und Du glaubst echt, die Bank interessiert sich dafür, was Du ihr schreibst ?
Ich hab mich vor n paar Monaten mal mit ner Bänkerin unterhalten die in der Pfändungsabteilung einer großen Bank arbeitet. Die kriegt da haufenweise Mails und Briefe von Leuten, die mit Klagen, Blut und Teufel drohen wenn sie nicht sofort zackzack dies und jenes freigeben. Nicht selten auch mit wüsten Rechtsbelehrungen und Internetlinks.
Solche Briefe kommen da wohl ständig. Selbst bei Mitleid mit den Leuten - die es ja einfach nur nicht besser wissen und verzweifelt sind - wäre es völlig müßig darauf zu antworten. Dafür sind es einfach zu viele. Von daher werden solche Drohbriefe da nach dem "LLW" Prinzip abgearbeitet. Das ist wohl die fachliche Abkürzung für "Lesen - Lachen - Wegwerfen"