Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Ja, im Prinzip war das die Frage.
Danke für Deine Antwort, Imker,
auch wenn sie in Teilen schon recht kryptisch ist:
imker hat geschrieben: ↑21. Dez 2022, 22:41
...
3. was andere erlet haben, ist plumpel Gefummelt mit nicht passenden Regelung
...
Zu dieser Situation gibt es also keine gesetzliche Regelung ?
Dh, der "Neu-Insolvenzler" (wie hier jenny89 und Bernd111) sind entweder von der Bank oder von ihrem IV abhängig, wenn sie im laufenden Monat der Inso-Eröffnung noch Geld auf dem Konto haben.
Wieder mal ein Beispiel für schlechte Arbeit des Gesetzgebers ?
@ Witwe Bolte:
ach, ich habe keine Lust immer alles drei mal mit dem Duden in der Hand nachzuschlagen, wenn ich mich vertippt habe - Du bekommst das richtige Verstehen schon hin
schlechte Arbeit ist das mE überhaupt nicht, denn der Gesetzgeber erläutert die sich aus seiner Regelung ergebenden Auswirkungen fast nie und hier ist es halt so, dass ohne Pfändung keine alte oder neue Regelung zum Freibetrag aus der ZPO greift
wenn bis zum 15. eines Monats keine Pfändung auf dem Konto liegt, greift keine Freibetragsregelung - die P-Konto-Regelung schlummert bis zu einer Pfändung im Hintergrund wie im Winterschlaf
die Freibetragsregelung wird zum Leben erweckt, wenn jemand pfändet oder die Inso so wirkt
und die Freibeträge sind Kalendermonatsbeträge, nicht 28, 29, 30 oder 31 Tage Regelungen je nach "Länge" des Monats in dem eingezahlt wurden
und nun etwas Freude beim Erläutern
plumpes Gefummel mit einer nicht passenden Regelung ist das was, was ein IV oder seine MA gemacht haben wenn sie ratierlich abrechnen
ratierliches Geld belassen gibt es in der ZPO nur bei Taschenpfändungen in §§ 808, 811 Abs. 1 Ziff 3 ZPO ... ich bin fast sicher, dass außer Dir da keiner nachschlägt und sich über den Gesetzestext wundert
und wenn ein IV so etwas auf ein Guthaben auf dem Konto anwendet - einfach Murks
Bei mir war es so Inso Eröffnung am 22.11. Bank wurde am 2.angeschrieben und seit dem gilt die Freibetrags regel.im Nov konnte ich noch über alles verfügen