Hallo liebes Forum,
ich weiß nicht, ob das noch ein Insolvenzproblem ist, ich poste es trotzdem mal in dieser Kategorie.
Mir wurde am 07.02.2020 die Restschuldbefreiung erteilt. So steht es auf dem Beschluss, so steht es in der SCHUFA.
Bei allen negativen SCHUFA-Einträgen steht "07.02.2020 - Forderung ausgeglichen."
Nur bei einem Gläubiger steht "09.03.2020 - Forderung ausgeglichen."
Das kann doch eigentlich nur ein Fehler sein, oder!?
Grundsätzlich ist es mir einigermaßen wurscht, ob die SCHUFA einen Monat früher (Wie es korrekt wäre.) oder gut einen Monat später wieder sauber ist, aber irgendwie geht es mir ums Prinzip.
Wen müsste ich auf diesen Fehler hinweisen? Die SCHUFA? Oder den Ex-Gläubiger? Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?
Ist die SCHUFA dann am 07.02.2023, bzw. am 09.30.2023 wirklich wieder so blank, als wäre nie was gewesen?
Liebe Grüße und einen schönen 4. Advent an alle.
Blecheimer
Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA
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Re: Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA
Hi Blecheimer,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA" geschaut?
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Re: Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA
So soll es zumindest sein, dass die Schufa taggenau wieder blank ist. Das einzige was noch etwas „falsch“ sein kann ist der Score, der nur alle 3 Monate berechnet wird.
Und wenn es dir nicht um den Monat geht würd ich keinen Aufwand betreiben. Das kostet nur nerven und Anstrengungen und Ärger - ich würd mir das nicht mehr antun (zumindest wenn es um einen Monat geht)
Dir auch noch einen schönen restlichen vierten Advent
Und wenn es dir nicht um den Monat geht würd ich keinen Aufwand betreiben. Das kostet nur nerven und Anstrengungen und Ärger - ich würd mir das nicht mehr antun (zumindest wenn es um einen Monat geht)
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Re: Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA
Hallo Tidus.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Aber nochmal zum Verständnis: Werden ALLE erledigten Einträge taggenau nach drei Jahren gelöscht? Der Eintrag mit dem 09.03.2020 ist ja nicht der RSB-Eintrag.
Nicht, dass dann alles, wo 07.02.2020 weg ist, aber der Eintrag vom 09.03.2020 noch da ist...
Vielen Dank für Deine Antwort.
Aber nochmal zum Verständnis: Werden ALLE erledigten Einträge taggenau nach drei Jahren gelöscht? Der Eintrag mit dem 09.03.2020 ist ja nicht der RSB-Eintrag.
Nicht, dass dann alles, wo 07.02.2020 weg ist, aber der Eintrag vom 09.03.2020 noch da ist...
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Re: Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA
Yes Sir!Blecheimer hat geschrieben: ↑18. Dez 2022, 20:44
Aber nochmal zum Verständnis: Werden ALLE erledigten Einträge taggenau nach drei Jahren gelöscht?
So sollte es sein.
Entsprechend ist das wohl für den dargelegten Zeitraum vom 07.02.23 bis zum 09.03.23 aus meiner Sicht das mit Abstand realistischste Szenario.Blecheimer hat geschrieben: ↑18. Dez 2022, 20:44 Nicht, dass dann alles, wo 07.02.2020 weg ist, aber der Eintrag vom 09.03.2020 noch da ist...
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