Ausschluss von Ehepartner als Unterhaltsberechtigten

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Saturnring
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Ausschluss von Ehepartner als Unterhaltsberechtigten

Beitrag von Saturnring »

Hallo,
Ich bin nun in Privatinsolvenz, hatte aber noch kein Gespräch mit meinem IV
Wahrscheinlich wird er beantragen, dass meine Frau aus der Unterhaltspflicht herausgenommen wird (Einkommen als Auszubildende vorhanden, ca. 900 € netto)
Wie sieht das mit dem Freibetrag für unsere beiden Kinder aus? Bekomme ich für Kind 1 den höheren Betrag (für den 1. Unterhaltberechtigten) und dann den niedrigeren Betrag für Kind 2 für die folgenden Unterhaltsberechtigten? Kann der Unterhalt für die Kinder halbiert werden, weil es ja noch meine Frau gibt?
Kann man sich vor Gericht äußern, und die Rausrechnung evtl abwenden?
Wenn die Probezeit nicht bestanden werden sollte, wie kompliziert ist es dann, dass sie wieder als Unterhaltsberechtigte Berücksichtigung findet?

Würde mich sehr über Rat freuen
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Re: Ausschluss von Ehepartner als Unterhaltsberechtigten

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Hi Saturnring,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ausschluss von Ehepartner als Unterhaltsberechtigten" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ausschluss von Ehepartner als Unterhaltsberechtigten

Beitrag von caffery »

Saturnring hat geschrieben: 19. Dez 2022, 09:08
Wahrscheinlich wird er beantragen, dass meine Frau aus der Unterhaltspflicht herausgenommen wird (Einkommen als Auszubildende vorhanden, ca. 900 € netto)
Yap, da ist mit einiger Sicherheit von auszugehen.
Saturnring hat geschrieben: 19. Dez 2022, 09:08 Wie sieht das mit dem Freibetrag für unsere beiden Kinder aus? Bekomme ich für Kind 1 den höheren Betrag (für den 1. Unterhaltberechtigten) und dann den niedrigeren Betrag für Kind 2 für die folgenden Unterhaltsberechtigten?
Ja, wenn die Frau rausfällt, wäre dies zunächst die reguläre Arithmetik.
Saturnring hat geschrieben: 19. Dez 2022, 09:08 Kann der Unterhalt für die Kinder halbiert werden, weil es ja noch meine Frau gibt?
Für sowas gibt es keine starren, allenfalls schlabberige, Regeln. Es sind also im Endeffekt Einzelfallentscheidungen. Vielleicht stellt der Verwalter einen Antrag auf teilweise Herausrechnung eines Kindes - vielleicht auch nicht.
Ich orakel bei dem dargestellten Einkommen aber mal optimistischer Weise Letzteres.
Saturnring hat geschrieben: 19. Dez 2022, 09:08 Kann man sich vor Gericht äußern, und die Rausrechnung evtl abwenden?
Yes Sir! Man wird zu sowas als InsO-Schuldner immer angehört - also schriftlich. Ich persönlich würde bei dem Einkommen vermutlich auch lediglich die Herausrechnung der Frau tatenlos akzeptieren und bei allem anderen sehr wahrscheinlich aufmucken wollen.
Es sei denn ihr wohnt mietfrei oder sowas in der Art...
Saturnring hat geschrieben: 19. Dez 2022, 09:08 Wenn die Probezeit nicht bestanden werden sollte, wie kompliziert ist es dann, dass sie wieder als Unterhaltsberechtigte Berücksichtigung findet?
Ich sach ma so mittelkompliziert. Wenn man keine Angst davor hat, einen vernünftigen Text auf einen Zettel zu schreiben, der den Zusammenhang erklärt und belegt - und zudem ein deutliches Ziel des Antrags herauszuarbeiten und das in einem hübschen Bündel ans Gericht zu schicken, dann ist es ein Kinderspiel .
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Saturnring
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Re: Ausschluss von Ehepartner als Unterhaltsberechtigten

Beitrag von Saturnring »

Vielen Dank für die Einschätzungen, dann warten wir mal ab was passiert.
Sollte ich für den Besuch die Abrechnungen meiner Frau zur Hand haben?
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