P-Konto zu einer anderen Bank
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
P-Konto zu einer anderen Bank
Hallo ihr,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei meiner Bank wo ich auch Schulden habe ein P-Konto erstellt.
Das Ziel ist irgendwann einmal die Privatinsolvenz zu stellen.
Bei der Schuldnerberatung bin ich bereits angemeldet und aktiv.
Leider zieht die Bank immer noch die Raten von meinem Konto teilweise ab.
Kann ich von dem P-Konto von der Hausbank jetzt zu einer anderen Bank ein Girokonto eröffnen und das dann in ein P-Konto umwandeln? Welche Banken sind da zu empfehlen, habt ihr Erfahrungen damit?
Wie gehe ich da am schlausten vor, nicht das ich einen Fehler mache. Mein Einkommen liegt übrigens sehr weit unter der Pfändungsgrenze.
Herlzlichen Dank und beste Grüße
Altmeier
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei meiner Bank wo ich auch Schulden habe ein P-Konto erstellt.
Das Ziel ist irgendwann einmal die Privatinsolvenz zu stellen.
Bei der Schuldnerberatung bin ich bereits angemeldet und aktiv.
Leider zieht die Bank immer noch die Raten von meinem Konto teilweise ab.
Kann ich von dem P-Konto von der Hausbank jetzt zu einer anderen Bank ein Girokonto eröffnen und das dann in ein P-Konto umwandeln? Welche Banken sind da zu empfehlen, habt ihr Erfahrungen damit?
Wie gehe ich da am schlausten vor, nicht das ich einen Fehler mache. Mein Einkommen liegt übrigens sehr weit unter der Pfändungsgrenze.
Herlzlichen Dank und beste Grüße
Altmeier
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Ich würde vorschlagen:
Wann kommt Dein Einkommen in der Regel auf Dein Konto ?
Am gleichen Tag möglichst alles vom Konto in bar abheben, was die Bank Dir gibt.
Dann das Konto kündigen.
Dann bei der Bank Deiner Wahl ein neues Konto eröffnen.
Erstmal nur "Konto", kein "P-Konto".
Wenn man sein einziges Konto gekündigt hat, dann hat man ja keins mehr.
Und wenn man kein Konto hat, dann MUSS Dir jede Bank ein Konto geben.
So steht es im Gesetz (ZKG=Zahlungskontengesetz, "Jedermann-Konto"):
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Ich würde ein kostenloses Konto wählen, wenn möglich,
und ich würde eine Bank mit einer Filiale vor Ort wählen, wenn möglich.
Gibt es bei Dir eine oder mehrere Sparkassen (Stadtsparkasse, Kreissparkasse) ?
Dann unverzüglich dort dein neues Konto mitteilen, von wo Dein Einkommen kommt
(Arbeitgeber oder wer auch immer).
Du kannst das neue Konto dann in ein P-Konto umwandeln lassen, wenn nötig
(nötig ist es ja erst dann, wenn dort tatsächlich ein Pfändungsbeschluss vorliegt).
Viel Glück!
Wann kommt Dein Einkommen in der Regel auf Dein Konto ?
Am gleichen Tag möglichst alles vom Konto in bar abheben, was die Bank Dir gibt.
Dann das Konto kündigen.
Dann bei der Bank Deiner Wahl ein neues Konto eröffnen.
Erstmal nur "Konto", kein "P-Konto".
Wenn man sein einziges Konto gekündigt hat, dann hat man ja keins mehr.
Und wenn man kein Konto hat, dann MUSS Dir jede Bank ein Konto geben.
So steht es im Gesetz (ZKG=Zahlungskontengesetz, "Jedermann-Konto"):
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Ich würde ein kostenloses Konto wählen, wenn möglich,
und ich würde eine Bank mit einer Filiale vor Ort wählen, wenn möglich.
Gibt es bei Dir eine oder mehrere Sparkassen (Stadtsparkasse, Kreissparkasse) ?
Dann unverzüglich dort dein neues Konto mitteilen, von wo Dein Einkommen kommt
(Arbeitgeber oder wer auch immer).
Du kannst das neue Konto dann in ein P-Konto umwandeln lassen, wenn nötig
(nötig ist es ja erst dann, wenn dort tatsächlich ein Pfändungsbeschluss vorliegt).
Viel Glück!
0
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Hallo Witwe Bolte,
Mein Geldeingang ist immer am 1 Tag vor dem Ersten drauf.
Brauche ich erst eine Bestätigung (Kündigung des P-Kontos) um ein neues Girokonto oder Jedermannskonto zu eröffnen?
Also das mein altes P-Konto gekündigt ist, da man ja keine 2 P-Konten haben darf.
Was passiert wenn die Schuldnerbank mir die Kündigung bzw. die Umwandlung in ein P-Konto verwehrt und mir keine Bestätigung gibt? ist das dann eine Kontoleiche?
Muss ich das P-Konto erst vorher wieder umwandeln in ein normales Girokonto bevor ich es kündige?
Muss ich meiner neuen Bank unbedingt sagen wo ich vorher war, also bei welcher Bank?
Vielen Dank für deine Antwort und beste Grüße zu dir
Mein Geldeingang ist immer am 1 Tag vor dem Ersten drauf.
Brauche ich erst eine Bestätigung (Kündigung des P-Kontos) um ein neues Girokonto oder Jedermannskonto zu eröffnen?
Also das mein altes P-Konto gekündigt ist, da man ja keine 2 P-Konten haben darf.
Was passiert wenn die Schuldnerbank mir die Kündigung bzw. die Umwandlung in ein P-Konto verwehrt und mir keine Bestätigung gibt? ist das dann eine Kontoleiche?
Muss ich das P-Konto erst vorher wieder umwandeln in ein normales Girokonto bevor ich es kündige?
Muss ich meiner neuen Bank unbedingt sagen wo ich vorher war, also bei welcher Bank?
Vielen Dank für deine Antwort und beste Grüße zu dir
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Dann würde ich das Konto jetzt noch nicht sofort kündigen,
erst dann, wenn diesen Monat das Geld gekommen ist,
also vermutlich am 30. Dezember, dann gehst Du hin, holst Dein Geld ab
und gibst die Kündigung ab (oder wirfst sie dort in den Briefkasten der Bank):
"Hiermit kündige ich mein Konto Nr. ... mit sofortiger Wirkung."
Datum nicht vergessen.
Und Deine Unterschrift.
Fertig. Mehr braucht es nicht.
Mach Dir eine Kopie von Deinem Kündigungsschreiben.
Nein, brauchst Du nicht.
Wenn Du Deine Kündigung abgegeben hast, dann hast Du ja kein P-Konto (mehr).
Du brauchst das alte P-Konto zuvor nicht wieder umwandeln
und Du brauchst keine Kündigungsbestätigung.
Nein.
Nein, musst Du nicht.
Das können die aber vermutlich sehen, denn meistens machen sie eine Schufa-Abfrage und sehen es dort.
Dann reicht es, wenn Du sagst: "Das Konto ist gekündigt, das habe ich nicht mehr."
Gerne.
Wenn Du dann am 2. Januar ein neues Konto bei einer neuen Bank hast,
dann kannst Du die neue Kontonummer Deinem "Geldgeber" mitteilen,
dann hat der Zeit genug bis zum nächsten Zahlungstermin .
0
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Ich würde mir eine Kündigungsbestätigung geben lassen. P-Konten werden der Schufa gemeldet und auch wenn das P-Konto bereits gekündigt wurde, braucht die Schufa ein paar Tage, bis die Daten aktualisiert sind. Dh die neue Bank macht die Abfrage, sieht aber, dass du noch ein P-Konto bei Bank X hast. Um mögliche Probleme direkt im Keim zu ersticken, wäre eine Kündigungsbestätigung nützlich.
0
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Hallo Witwe Bolte, herzlichen Dank für deine Antworten die mir sehr weiter geholfen haben.
Hallo Shopgirl und Witwe Bolte, das ist mein Problem dass die Bank da meistens sehr stur ist und nicht kommunizieren möchte (auf Zeit spielt),wahrscheinlich auch im Falle der Bestätigung einer Kündigungsbestätigung ;-(.
Was tut man dann ?
Gibt es da bei den P-Konten auch Kündigungsfristen oder ist das immer AB SOFORT?
Hallo Shopgirl und Witwe Bolte, das ist mein Problem dass die Bank da meistens sehr stur ist und nicht kommunizieren möchte (auf Zeit spielt),wahrscheinlich auch im Falle der Bestätigung einer Kündigungsbestätigung ;-(.
Was tut man dann ?
Gibt es da bei den P-Konten auch Kündigungsfristen oder ist das immer AB SOFORT?
0
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
wegen der Kündigungtsfristen: Schau Dir den Vertrag mit den AGB an - ich vermute, dass da Fristen zu lesen sein werden.
ABER: das Basiskonto bei der nächsten Bank soll es auch schon dann geben können, wenn das alte gekündigt wurde und die Frist bis zum Ende noch läuft - musste mal googeln
UND: wenn die alte Bank einen Schalter hat, mit zwei Stück Papier hingehen und auf der Kopie sich bestätigen lassen, dass das Original am DATUM abgegeben wurde - gibt es keinen Schalter, vorab die Kündigung faxen und Sendebericht zur neuen Bank mitnehmen - Original normal zusätzlich mit einfacher Post hinterherschicken
viel Erfolg
ABER: das Basiskonto bei der nächsten Bank soll es auch schon dann geben können, wenn das alte gekündigt wurde und die Frist bis zum Ende noch läuft - musste mal googeln
UND: wenn die alte Bank einen Schalter hat, mit zwei Stück Papier hingehen und auf der Kopie sich bestätigen lassen, dass das Original am DATUM abgegeben wurde - gibt es keinen Schalter, vorab die Kündigung faxen und Sendebericht zur neuen Bank mitnehmen - Original normal zusätzlich mit einfacher Post hinterherschicken
viel Erfolg
0
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Bei einem Girokonto gilt eigentlich meistens "Kündigung per sofort". Es gibt Banken, da laufen die Konten noch bis zum Monatsende - das ist aber eher die Ausnahme.
Es wird allerdings nicht so funktionieren, dass du zum Schalter gehst und das Konto in der Minute geschlossen ist. Meist werden Kündigungen gar nicht in der Filiale selbst bearbeitet und weitergeleitet.
Daher: lass dir die Kündigung irgendwie bestätigen. Die Idee von Imker ist prima.
Es wird allerdings nicht so funktionieren, dass du zum Schalter gehst und das Konto in der Minute geschlossen ist. Meist werden Kündigungen gar nicht in der Filiale selbst bearbeitet und weitergeleitet.
Daher: lass dir die Kündigung irgendwie bestätigen. Die Idee von Imker ist prima.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Ich habe hier nicht alles gelesen - drum sorry wenns schon gesagt wurde oder folgendes an irgendeiner Stelle schon ausgeschlossen wurde:
Wir reden doch hier höchstwahrscheinlich von einer schnöden Lastschrift.
Mal so ganz pragmatisch betrachtet würde mir hier die Tatsache aus dem Gesicht fallen, dass man Lastschriften auch in dem dargelegten Zusammenhang aus den letzten 8 Wochen widerrufen kann.
Dies eingedenk würde sich mir im Falle einer akuten Existenzgefährdung also - unabhängig von der sicherlich auch sinnvollen Wechselnummer - zunächst mal die pragmatische Frage aufdrängen, ob etwas dagegen spräche von dem o.g. Recht einfach Gebrauch zu machen.
0
Re: P-Konto zu einer anderen Bank
Hallo ihr lieben Menschen,
vielen herzlichen Dank für eure Antworten und eurer Hilfe, ich schätze das sehr.
Liebe Grüßé, Altmeier
vielen herzlichen Dank für eure Antworten und eurer Hilfe, ich schätze das sehr.
Liebe Grüßé, Altmeier
0