Hallo,
informiert der IV auch den Vermieter, wenn überhaupt keine Mietkaution bei Abschluss des Mietvertrages vom Mieter an den Vermieter gezahlt wurde? Reicht dem IV sozusagen die Angabe hierzu im Mietvertrag? Eine Enthaftungserklärung ist doch dann völlig überflüssig?
Besten Dank für hoffentlich aufschlussreiche Antwort(en).
Mietverhältnis in der Privatinsolvenz
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Re: Mietverhältnis in der Privatinsolvenz
Hi Karli*,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mietverhältnis in der Privatinsolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mietverhältnis in der Privatinsolvenz" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Mietverhältnis in der Privatinsolvenz
Er muss in jedem Falle die Erklärung gemäß § 109 InsO abgeben; das Ansprüche (des Vermieters etc.) im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Gibt er diese Erklärung nicht ab, wären die laufenden Mieten sogenannte Masseverbindlichkeiten, für die dann die Insolvenzmasse aufkommen müsste.
Im Grundsatz muss er bei jedem Mietverhältnis die Erklärung abgeben, ob er die Miete aus der Masse zahlt oder ob der den Mietvertrag kündigt. da man aus sozialen Gründen natürlich keine Kündigung der Mietwohnung durch den Insoverwalter haben wollte, hat man im § 109 InsO den Satz 2 eingefügt und lediglich die o.g. Erklärung aufgenommen
Im Grundsatz muss er bei jedem Mietverhältnis die Erklärung abgeben, ob er die Miete aus der Masse zahlt oder ob der den Mietvertrag kündigt. da man aus sozialen Gründen natürlich keine Kündigung der Mietwohnung durch den Insoverwalter haben wollte, hat man im § 109 InsO den Satz 2 eingefügt und lediglich die o.g. Erklärung aufgenommen
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