@INTI: Sie schreiben dass der BGH § 850b ZPO für "anwendbar erklärt hat" ? Gibt es hierzu ein Aktenzeichen der Entscheidung des BGH?
Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz
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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz
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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz
@karli
Mein VORSCHLAG
bgh zu 850 b ZPO und 36 InsO
bei der Tante google eingeben und hoffen, dass da was angezeigt wird.
Und Du bist "A", willst Trennungsunterhalt und willst in die Insolvenz und willst wissen, was dann im Verfahren übrig bleibt??
Mein VORSCHLAG
bgh zu 850 b ZPO und 36 InsO
bei der Tante google eingeben und hoffen, dass da was angezeigt wird.
Und Du bist "A", willst Trennungsunterhalt und willst in die Insolvenz und willst wissen, was dann im Verfahren übrig bleibt??
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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz
Ja ich bin "A" und es ist so, wie Sie vermuten....aber man kann den Fall doch auch abstrakt halten?




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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz
Eine Zusatzfrage vielleicht mal noch:
Wie schaut es eigentlich mit § 850a ZPO aus, wenn man in der Privat-Insolvenz ist und vom Arbeitgeber veranlasste auswärtige Tätigkeit angeordnet wird, die eine doppelte Haushaltsführung erforderlich machen. Man kann ja dann die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) ändern und die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung steuerfrei stellen lassen (maximaler möglicher Steuerfreibetrag bis zu 1000,-EUR/Monat). Diese, von der Finanzverwaltung gewährte Steuerfreistellung kann man ja dann mit einem Antrag nach § 850a ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibetrages für Arbeitseinkommen beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen. Aber ist dann überhaupt ein Vollstreckungsgericht noch zuständig? Alle Vollstreckbaren Forderungen fallen doch - wenn man die Involvenz richtig vorbereitet in die Insolvenzmasse? Wäre hier dann der Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, was ja nicht unbedingt das gleiche Gericht sein muss, wie ein Vollstreckungsgricht.
Besten Dank.
Wie schaut es eigentlich mit § 850a ZPO aus, wenn man in der Privat-Insolvenz ist und vom Arbeitgeber veranlasste auswärtige Tätigkeit angeordnet wird, die eine doppelte Haushaltsführung erforderlich machen. Man kann ja dann die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) ändern und die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung steuerfrei stellen lassen (maximaler möglicher Steuerfreibetrag bis zu 1000,-EUR/Monat). Diese, von der Finanzverwaltung gewährte Steuerfreistellung kann man ja dann mit einem Antrag nach § 850a ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibetrages für Arbeitseinkommen beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen. Aber ist dann überhaupt ein Vollstreckungsgericht noch zuständig? Alle Vollstreckbaren Forderungen fallen doch - wenn man die Involvenz richtig vorbereitet in die Insolvenzmasse? Wäre hier dann der Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, was ja nicht unbedingt das gleiche Gericht sein muss, wie ein Vollstreckungsgricht.
Besten Dank.
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