Frage zur Lohnpfändung
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Frage zur Lohnpfändung
Guten Morgen
Ich werde nächstes Jahr eine Lohnpfändung erhalten da ich Kreditzahlung platzen lassen habe. Da hätte uch eine Frage, ich habe als Alleinverdiener eine Unterhaltspflichtige Frau Zuhause, (wegen Krankheit kann sie leider nicht Arbeiten) wenn eine Lohnpfändung kommt wird dann Automatisch diese Unterhaltspflicht erkannt? Also bei 2500€ Netto würden ca 335€ gepfändet oder muss ich da was beantragen vor Gericht?
Ich werde nächstes Jahr eine Lohnpfändung erhalten da ich Kreditzahlung platzen lassen habe. Da hätte uch eine Frage, ich habe als Alleinverdiener eine Unterhaltspflichtige Frau Zuhause, (wegen Krankheit kann sie leider nicht Arbeiten) wenn eine Lohnpfändung kommt wird dann Automatisch diese Unterhaltspflicht erkannt? Also bei 2500€ Netto würden ca 335€ gepfändet oder muss ich da was beantragen vor Gericht?
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Re: Frage zur Lohnpfändung
Bei einer Lohnpfändung ist zunächst mal nur relevant, dass der Drittschuldner (Dein Arbeitgeber) von Deiner Ehefrau Kenntnis hat. Wenn dem so ist, sollte er die unterhaltsberechtigte Person automatisch pfändungslindernd berücksichtigen. Andernfalls wäre er im Ernstfall sogar haftbar.
Ich persönlich wäre aber auf jeden Fall Sicherheitsfanat genug, um mich diesbezüglich bei meiner Lohngedönsestelle rück zu versichern.
Ich persönlich wäre aber auf jeden Fall Sicherheitsfanat genug, um mich diesbezüglich bei meiner Lohngedönsestelle rück zu versichern.
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Re: Frage zur Lohnpfändung
Also muss der Arbeitgeber nur wissen das ich verheiratet bin? Das wissen die ja, da der Arbeitgeber ja schon Erfahrungen mit andere Mitarbeiter wegen Insolvenz gemacht haben wird das denk ich kein Problem werden. Wichtig ist das der Arbeitgeber Weiß das ich verheiratet bin, werde wohl die Heiratsurkunde in kopie abgeben müssen richtig?
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Re: Frage zur Lohnpfändung
Ich vermute es reicht nicht, dass die wissen, dass du verheiratet bist - die Frau könnte ja auch selbst Geld verdienen, weshalb du ggf. gar nicht zu Unterhalt verpflichtet bist. Ich kenn mich damit aber so gut wie gar nicht aus - ist nur mein Empfinden
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Re: Frage zur Lohnpfändung
Erstmal ist es nur wichtig, dass er verheiratet ist. Sollte die Frau nicht zu den Unterhaltspflichtigen gehören, wird sie doch nur auf Antrag des Gläubigers herausgerechnet.
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Re: Frage zur Lohnpfändung
Es kann mit Sicherheit auch nicht schaden, bevor es zu der Lohnpfändung kommt sich vertrauensvoll an die Personalabteilung zu wenden, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
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Re: Frage zur Lohnpfändung
Also da ja stkl. 3 auf Lohn steht und meine Frau nicht Arbeiten kann bin ich aufjedenfall zu unterhalt verpflichtet. Muss ich meine Frau als unterhaltspflichtige Person in meinem Haushalt bestätigen lassen? Zum Beispiel beim Gericht? Woher wissen die sonst das ich eine Unterhaltspflichtige person (Frau) im Haushalt habe. Nicht das man mir alles abzieht als hätte ich keine Unterhaltspflichtige Frau im Haushalt.
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Re: Frage zur Lohnpfändung
Vom Finanzamt. Das übermittelt den Familienstand automatisch.Woher wissen die sonst das ich eine Unterhaltspflichtige person (Frau) im Haushalt habe.
Aber bevor du schlaflose Nächte hast, kannst du sicher bei der Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers nachfragen, was die genau über dich gespeichert haben.
(mit Steuerklasse 3 sollte es aber klar sein, dass dem Arbeitgeber deiner Ehe bekannt ist)
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