Hallo,
Ich habe ziemlich hohe Schulden bei KK und FA. Diese sind aus lange beendeter Selbständigkeit.
Bin nicht mehr die jüngste, und mache mich gerade schlau wegen inso... Irgendwo hab ich gelesen, dass Schulden bei FA und KK bei inso ausgeschlossen sind.
Ist das richtig so?
Danke schön einmal
Schulden bei KK und FA
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Re: Schulden bei KK und FA
Nein, Quatsch, "im Prinzip" sind die nicht ausgeschlossen.
Im Prinzip.
Es kommt aber drauf an, was das für Schulden sind:
Hattest Du Angestellte ?
Sind bei den Schulden auch Arbeitnehmer-Anteile der SV dabei ?
Oder eben Lohnsteuer, die Du Deinen Mitarbeitern zwar vom Lohn einbehalten,
dann aber nicht ans FA abgeführt hast ?
Das wäre nicht gut ...
In Deutschland ist es für Selbständige wichtiger,
ZUERST die AN-SV an die KK und die LSt an das FA zu zahlen,
anstatt seinen Mitarbeitern den Lohn für geleistete Arbeit.
Es KÖNNTE sein, dass FA oder KK solche Schulden als "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" anmelden (mit "vbuH-Zusatz"), wenn Du einen Inso-Antrag abgibst.
Könnte, muss nicht - aber die Gefahr ist groß.
Und wenn sie damit durchkommen (man könnte ggfs. Widerspruch einlegen ... ) - aber wenn sie damit durchkommen, dann würden Dir diese Schulden (mit dem vbuh-Zusatz) trotz Inso erhalten bleiben, sprich: FA und KK könnten nach der Inso wieder Vollstreckungsversuche starten.
Du schreibst "nicht mehr die Jüngste" und "lange beendete Selbständigkeit" ...
Hast Du es schon mal mit einem 'Antrag auf Niederschlagung' bei KK+FA versucht ?
Im Prinzip.
Es kommt aber drauf an, was das für Schulden sind:
Hattest Du Angestellte ?
Sind bei den Schulden auch Arbeitnehmer-Anteile der SV dabei ?
Oder eben Lohnsteuer, die Du Deinen Mitarbeitern zwar vom Lohn einbehalten,
dann aber nicht ans FA abgeführt hast ?
Das wäre nicht gut ...
In Deutschland ist es für Selbständige wichtiger,
ZUERST die AN-SV an die KK und die LSt an das FA zu zahlen,
anstatt seinen Mitarbeitern den Lohn für geleistete Arbeit.
Es KÖNNTE sein, dass FA oder KK solche Schulden als "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" anmelden (mit "vbuH-Zusatz"), wenn Du einen Inso-Antrag abgibst.
Könnte, muss nicht - aber die Gefahr ist groß.
Und wenn sie damit durchkommen (man könnte ggfs. Widerspruch einlegen ... ) - aber wenn sie damit durchkommen, dann würden Dir diese Schulden (mit dem vbuh-Zusatz) trotz Inso erhalten bleiben, sprich: FA und KK könnten nach der Inso wieder Vollstreckungsversuche starten.
Du schreibst "nicht mehr die Jüngste" und "lange beendete Selbständigkeit" ...
Hast Du es schon mal mit einem 'Antrag auf Niederschlagung' bei KK+FA versucht ?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
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Re: Schulden bei KK und FA
Hallo Moppel!
Du brauchst jemanden, der für Dich einen außergerichtlichen Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung durchführt und sich mit den besonderen Bestimmungen der genannten Behörden für den (Teil)erlass von Forderungen gem. § 227 AO vor diesem Hintergrund auskennt.
Wenn Du so jemanden findest und tatsächlich nur diese beiden Gläubiger hast, dann könnte das mit etwas Glück eine dankbare Geschichte ohne Insolvenzverfahren werden.
PS: Ach und - dass Schulden bei KK und FA grundsätzlich bei einer InsO "ausgeschlossen" sind, ist Kokolores.
Du brauchst jemanden, der für Dich einen außergerichtlichen Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung durchführt und sich mit den besonderen Bestimmungen der genannten Behörden für den (Teil)erlass von Forderungen gem. § 227 AO vor diesem Hintergrund auskennt.
Wenn Du so jemanden findest und tatsächlich nur diese beiden Gläubiger hast, dann könnte das mit etwas Glück eine dankbare Geschichte ohne Insolvenzverfahren werden.
PS: Ach und - dass Schulden bei KK und FA grundsätzlich bei einer InsO "ausgeschlossen" sind, ist Kokolores.
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