Verwirkung Uralt Forderungen usw.

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Inso?
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Registriert: 30. Apr 2019, 11:17

Verwirkung Uralt Forderungen usw.

Beitrag von Inso? »

Hat irgendjemand einen Tipp wie man uralte Forderungen los wird, die heute zu großen Teilen aus "Kosten" bestehen, die noch nicht einmal nachgewiesen sind.


Ich habe da zwei Sachen, einmal Telerent aus den 90ern, die haben sich nach ca. 27 Jahren gemeldet, bzw. die entsprechende Inkassobude - aus 190,00 DM sollen ca. 1500€ geworden sein. Ich habe 27 jahre nichts von denen gehört. Eine Kopie des Titels habe ich nicht bekommen, und man wollte sich auch nicht auf eine Summer von 500€ einlassen.

Zweiter Fall alte Stromrechnung, habe ich nach über 22 Jahren ein Schreiben vom Inkasso bekommen, 150,00 DM sollen jetzt 1800€ sein. Verhandlungen wurden dort ebenfalls nicht akzeptiert.

Ich habe in beiden Fällen die ganze Zeit über NICHTS gehört, ich bin immer in Deutschland erreichbar gewesen mit entsprechender Postadresse, und bin für jeden leicht zu finden - da ich alleine durch meinen Job immer eine öffentliche Adresse habe.

Beide Forderungen könnten in Sachen Hauptforderung in Ordnung sein, aber ich habe keine Unterlagen mehr aus der Zeit. Ich habe auch kein Problem einen gewissen Aufschlag zu bezahlen. Vollstreckungsmassnahmen finden auch keine statt, es nervt mich nur diese "Altlasten" rumzuschleppen. Gibt es ausser der vollständigen Befriedigung der Inkassobüros einen anderen Weg das aus der Welt zu schaffen?

Ich will endlich meine Ruhe vor solchem Scheiss haben, irgendwann muss die Vergangenheit doch mal erledigt sein, in der Schufa war beides auch nicht eingetragen.

Ich bin kurz davor eine Privatinso anzugehen um vor solchen Überraschungen gefeit zu sein, aber das kann es doch nicht sein.
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Verwirkung Uralt Forderungen usw.

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Hi Inso?,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verwirkung Uralt Forderungen usw." geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Verwirkung Uralt Forderungen usw.

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn man ein bisschen sucht, findet man z.B. das hier:
https://www.pvs-reiss.de/magazin/verjae ... n-schaden/

2. Die Verwirkung
Die Verwirkung ist im Gesetz nicht geregelt. Die Verwirkung stellt vielmehr eine auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) fußenden Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung dar. Im Gegensatz zur Verjährung, auf die sich der Schuldner ausdrücklich berufen muss, ist die Verwirkung als Einwendung durch das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Urteil v. 10.11.1965, Ib ZR 101/63, NJW 1966 S. 343, 345) und führt dazu, dass der Zahlungsanspruch erlischt (rechtsvernichtende Einwendung) bzw. gar nicht erst wirksam entstanden ist (rechtshemmende Einwendung).

Die Verwirkung eines Zahlungsanspruchs kommt dabei in Betracht, wenn der Gläubiger diesen längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (Zeitmoment), und der Schuldner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Gläubigers darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umstandsmoment).

Zeitmoment
Der Zeitraum, nach dem eine Verwirkung der Forderung bejaht werden kann, ist dabei zur Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist in Bezug zu setzen, da eine bereits kurze Verjährungsfrist in der Regel nicht noch weiter beschnitten werden soll. Insbesondere die Regelverjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB soll dem Gläubiger daher in der Regel ungekürzt zur Verfügung stehen.

Umstandsmoment
Das Umstandsmoment ist gegeben, wenn der Schuldner nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, durch den Gläubiger nicht mehr in Anspruch genommen zu werden. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger objektiv gesehen in der Lage gewesen wäre, seine fällige Forderung gegenüber dem Schuldner geltend zu machen, dies jedoch tatsächlich unterlassen hat und dem Schuldner den Eindruck vermittelt hat, er werde aus seinem Recht gegen ihn nicht weiter vorgehen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Patient den (Zahn-)Arzt aufgefordert hat, über die erbrachte Behandlungsleistung abzurechnen und der (Zahn-)Arzt dem nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachgekommen ist.

Das OLG Nürnberg hat in diesem Zusammenhang mit Beschluss 09. Januar 2008 – 5 W 2508/07 entschieden, dass der Honoraranspruch eines Arztes/Zahnarztes jedenfalls dann verwirkt sei, wenn dieser mit der Stellung seiner Honorarrechnung mehr als drei Jahre zuwartet, nachdem der Patient die Behandlung unter Berufung auf deren angebliche Fehlerhaftigkeit unter Androhung gerichtlicher Schritte abgebrochen und den Arzt dazu aufgefordert hat, keine Rechnung zu stellen.

Das AG Frankfurt war mit Urteil vom 23. Mai 1996, Az. 30 C 2697/95 sogar der Auffassung gewesen, dass eine zahnärztliche Honorarforderung, die mehr als zwei Jahre nach Beendigung der Behandlung erstmals abgerechnet wird, verwirkt sei.

Behandlungsleistungen sollten daher zeitnah abgerechnet werden, insbesondere wenn der Patient den Behandler zur Abrechnung der erbrachten Behandlungsleistung ausdrücklich aufgefordert hat.

Oliver Graf
Rechtsanwälte Semsi & Graf, Singen

Zitat Ende

Also einfach ignorieren ?
Ich fürchte, Deine Verhandlungsversuche könnten kontraproduktiv gewesen sein.

Man könnte es doch einfach drauf ankommen lassen und einfach nicht reagieren.
Und wenn einer der beiden wirklich noch eine Lohn- oder Kontopfändung betreiben sollte,
dann eine Vollstreckungsabwehrklage dagegen erheben ?

Oder eben Inso ... (wenn da noch mehr "Leichen im Keller" sein könnten).

Viel Glück !
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cine
Wissender
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Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Verwirkung Uralt Forderungen usw.

Beitrag von cine »

Naja wen dato keine Vollstreckungsversuche unternommen wurden, erstmal die Titel anfordern um zu sehen ob es überhaupt welche gibt, sowie die Legitimation ob die Inkassobude für jemanden im Auftrag handelt oder die Forderung aufgekauft hat. Dazu auch gleichzeitig die Einrede auf Verjährung stellen und eine detaillierte Kostenaufstellung bereinigt von unzulässigen Kosten und Gebühren.
Beide Beträge zusammen gerechnet sind nicht mal 170€
Ohne Verjährung würden da ca. 250€ Zinsen draufkommen bis heute
Rechnet man die Verjährung raus. sind es gerade mal um die 25€ an Zinsen.

Rechnet man noch Inkasso dazu dürften da max. 500€ übrig bleiben, wenn überhaupt

Der Betrag den die aufrufen bekommt man relativ easy hin wenn man fleißig monatlich 4€ Kontoführungsgebühren berechnet 27 Jahre á 48€ = 1296€ 20 Jahre = 960€

Wenn die HF wirklich so gering sind bleibt da nimmer viel übrig das zu Zahlen wäre
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cine
Wissender
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Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Verwirkung Uralt Forderungen usw.

Beitrag von cine »

@Inso?
Was mir grad beim nachforschen ins Auge gefallen ist, weil ich nach Telerent gesucht habe, war der erste Eintrag bei google gleich unser Forum:

forum-schuldenprobleme/dr-wendel-telerent-t514.html

Da hast du doch genau deswegen schon mal gefragt oder irre ich und wenn ich nicht irre gab es doch schon massig Vollstreckungsversuche. Bitte klär uns mal auf
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Inso?
Wissender
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Re: Verwirkung Uralt Forderungen usw.

Beitrag von Inso? »

cine hat geschrieben: 2. Nov 2022, 02:28 @Inso?
Was mir grad beim nachforschen ins Auge gefallen ist, weil ich nach Telerent gesucht habe, war der erste Eintrag bei google gleich unser Forum:

forum-schuldenprobleme/dr-wendel-telerent-t514.html

Da hast du doch genau deswegen schon mal gefragt oder irre ich und wenn ich nicht irre gab es doch schon massig Vollstreckungsversuche. Bitte klär uns mal auf
Genau um den Fall geht es ja. Habe damals eine Kopie des Titels verlangt und Aufklärung wann und wo vollstreckt wurde. Keine Antwort bekommen.

Und ich wohne seit mehr als 15 Jahren an der gleichen Adresse, bin seit ca. 20 Jahren beruflich leicht zu finden, daher finde ich das alles ein wenig seltsam.
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