Privatinsolvenz und Steuererklärung
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Bei mir war es so. 6 Jahre Insolvenzverfahren, davon 3 Jahre im eröffneten Verfahren. Im eröffneten Verfahren musste ich nachzahlen und das musste ich tatsächlich von meinem unpfändbaren, was wirklich hart war. Dann war ich in der Wohlverhaltensphase nach 3 Jahren und im Schlussbericht stand eigentlich, dass Steuerguthaben wieder mir gehören. Das war aber nicht der Fall. Das Finanzamt hat das Geld einbehalten. Erst mit dem Ende des Verfahrens und der RSB habe ich mein Guthaben wieder ausgezahlt bekommen.
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Wenn ich die Steuererklärung mache kostet mich das zirka 50 Eur. Die Erstattung von Finanzamt beträgt 1000 Eur.Das Finanzamt darf (und wird) Deinen evt. Erstattungsanspruch 'aufrechnen', so lange sie noch Forderungen gegen Dich haben. Und sie dürfen das auch (wie jeder andere Gläubiger) bis zum Ende der 'Abtretungsfrist' (früher sechs, jetzt drei Jahre), s.:
Wenn das Finanzamt mir, bzw. meinem IV die Erstattung nicht auszahlt, dann begehe ich absichtlich eine Bevorzugung des Gläubigers Finanzamt und meine anderen Gläubiger gehen leer aus.
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Komische Logik ... WENN, dann würde doch das FA sich selbst "bevorzugen" ...
Das tut es aber nicht, das hat der Gesetzgeber getan, denn so steht es in der InsO, s. §§94ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/94.html
Und das gilt für ALLE Gläubiger, die die Gelegenheit zum Aufrechnen haben.
Das sind in aller Regel ja nur öffentlich-rechtliche, wie eben das Finanzamt oder Sozialleistungsträger (wie die gesetzlichen Krankenkassen, Arbeitsagentur, JobCenter, Berufsgenossenschaft usw).
Bist Du denn schon in der sogenannten Wohlverhaltensphase ?
Also hast Du vom Insolvenzgericht schon einen Aufhebungsbeschluss bekommen ?
Falls nicht, ist doch Dein IV zuständig.
Und der darf keine 50,-€ dafür berechnen.
Das tut es aber nicht, das hat der Gesetzgeber getan, denn so steht es in der InsO, s. §§94ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/94.html
Und das gilt für ALLE Gläubiger, die die Gelegenheit zum Aufrechnen haben.
Das sind in aller Regel ja nur öffentlich-rechtliche, wie eben das Finanzamt oder Sozialleistungsträger (wie die gesetzlichen Krankenkassen, Arbeitsagentur, JobCenter, Berufsgenossenschaft usw).
Bist Du denn schon in der sogenannten Wohlverhaltensphase ?
Also hast Du vom Insolvenzgericht schon einen Aufhebungsbeschluss bekommen ?
Falls nicht, ist doch Dein IV zuständig.
Und der darf keine 50,-€ dafür berechnen.
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