Hallo zusammen,
wie verhält es sich eigentlich mit der Pfändung, wenn das Erwerbseinkommen einerseits von Vollzeit auf Teilzeit reduziert wurde und in Teilzeit Überstunden aufgebaut und ausbezahlt wurden?
Beispiel:
Einkommen beträgt bei Vollzeit 36h/Woche Netto 1.800 €.
Laut Pfändungstabelle ist Abgabe an IV: 328,89 €
AN arbeitet nur Teilzeit 30h/Woche für Netto 1.500 €.
Der AG überweist dem IV den Anteil auf Basis des reduzierten Lohns: 118,89 €
Der AN hat dem IV eine Entschädigung zu bezahlen, die der IV erhalten würde, wenn der AN in Vollzeit wäre: IV erhält von AN die Differenz aus 328,89 € und 118,89 €
Die Auftragslage wird wegen der Weihnachtszeit größer und und das Einkommen wird für
- November 1.700 € netto (also 200 € netto mehr im Monat wegen 4 Überstunden/Woche)
- Dezember 2.000 € netto (also 500 € netto mehr im Monat wegen 10 Überstunden/Woche)
Die Berechnung, dass Einkommen aus nur 50% der Überstunden an den IV abgeführt werden ist mir bekannt. Das macht der AG direkt.
Wie berechnet sich das mit der oben gezeigten Konstellation bei der der AN einerseits freiwillig einen Teil seines Erwerbseinkommen an den IV abgibt, weil der AN regulär nur in Teilzeit arbeitet und andererseits ausnahmsweise Überstunden machen muss und entsprechend entlohnt wird?
Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden
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Re: Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden
Hi Amal,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden" geschaut?
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Re: Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden
Das entscheidet der Arbeitgeber nicht, der berechnet mit einem Programm, dass 50% der Teilzeit-Überstunden pfändbar sind. Und eine gesetzliche Regelung zur Verrechnung von freiwilligen Zahlungen mit Überstunden gibt es dazu auch nicht.
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Re: Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden
Ohne gesetzliche Grundlage darf ich und der Arbeitgeber machen was wir für richtig halten und der Richter darf dann die Restschuldbefreiung nicht verweigern? Schließlich gibt es keine gesetzliche Grundlage, das hat der Gesetzgeber verpennt.Und eine gesetzliche Regelung zur Verrechnung von freiwilligen Zahlungen mit Überstunden gibt es dazu auch nicht.
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Re: Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden
Ich wäre vorsichtig - wenn du Überstunden machst, dann lässt sich das nicht einfach so mit „Freiwilligen Zahlungen“, die du vorher getätigt hast verrechnen - du musst aus deinen Überstunden, die aus der besseren Auftragslage resultieren schon die 50% abführen.
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