Hallo liebe Leute,
nun ist es bei mir soweit das ich das alles nicht mehr stemmen kann und tatsächlich die Privatinsolvent in Betracht ziehe.
Nun habe ich aber eine Frage bevor ich das angehe.
Ich habe vor ca.6 Jahren eine PV-Anlage geerbt die noch eine Restschuld von ca 25.000€ hat und von der KFW Bank mitfinanziert wurde. Diese Anlage trägt sich selber und ist nicht mein Problem. Kann ich diese von der Insolvenz herausnehmen bzw wird das ein Problem? Ich würde Sie ungerne abbauen lassen, verkaufen ect, da Sie auf meinem Elternhaus ist und die Personen darin, von der Anlage profitieren. sollte ich diese Anlage samt der Restschuld und dem dazugehörigen Konto zwecks Einspeisevergüten an wen anderes überschreiben?
Und dann habe ich noch einen Oldtimer zu der Zeit geerbt, der auf keinen Fall verkauft werden soll (Persönlicher Wert). Sollte ich den schnellstmöglichst "verkaufen/verschenken" damit der nicht in die Insolvenzmasse einfließt? Und wenn ja, wie weit vorher sollte das passieren, bevor ich den Insolvenzantrag stelle?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
LG
PV-Anlage geerbt
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Re: PV-Anlage geerbt
Na, da fallen einem doch gleich ein paar Namen ein ...
... Boris Becker, Anton Schlecker, Alfons Schubeck ...
Vielleicht hast Du ja noch mehr in petto, als diese Herren,
und kannst Dir noch bessere Anwälte leisten ... wer weiß ... ?
Das eine Problem ist das strafrechtliche
(das schreckt so manchen aber ja gar nicht, s.o.).
Das andere ist, dass der Insolvenzverwalter die Aufgabe hat,
alle Deine Vermögenswerte "zur Masse" zu ziehen,
um sie 'gerecht' auf Deine Gläubiger zu verteilen
(nachdem er sich seine 40% davon in die eigene Tasche gesteckt hat -
er hat also auch ein massives Eigeninteresse - und macht ggf. alle Deine
Bemühungen zunichte ... ).
Meines Wissens darf er das per Gesetz in manchen Fällen der 'Vermögensveränderungen'
sogar bis zu zehn Jahren rückwirkend VOR dem Inso-Antrag / der Inso-Eröffnung.
Ich würde hier trotzdem eine professionelle Schuldnerberatung empfehlen.
Und dort alle Karten auf den Tisch legen und alle 'äusseren Umstände' erörtern.
Viel Glück!
... Boris Becker, Anton Schlecker, Alfons Schubeck ...
Vielleicht hast Du ja noch mehr in petto, als diese Herren,
und kannst Dir noch bessere Anwälte leisten ... wer weiß ... ?
Das eine Problem ist das strafrechtliche
(das schreckt so manchen aber ja gar nicht, s.o.).
Das andere ist, dass der Insolvenzverwalter die Aufgabe hat,
alle Deine Vermögenswerte "zur Masse" zu ziehen,
um sie 'gerecht' auf Deine Gläubiger zu verteilen
(nachdem er sich seine 40% davon in die eigene Tasche gesteckt hat -
er hat also auch ein massives Eigeninteresse - und macht ggf. alle Deine
Bemühungen zunichte ... ).
Meines Wissens darf er das per Gesetz in manchen Fällen der 'Vermögensveränderungen'
sogar bis zu zehn Jahren rückwirkend VOR dem Inso-Antrag / der Inso-Eröffnung.
Ich würde hier trotzdem eine professionelle Schuldnerberatung empfehlen.
Und dort alle Karten auf den Tisch legen und alle 'äusseren Umstände' erörtern.
Viel Glück!
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Re: PV-Anlage geerbt
Ja, in Bezug auf das Auto kann ich das nachvollziehen.
Aber die PV-Anlage ist ja selber verschuldet und ich möchte halt verhindern das diese am Ende abgebaut wird. Darum geht es mir hauptsächlich.
Aber die PV-Anlage ist ja selber verschuldet und ich möchte halt verhindern das diese am Ende abgebaut wird. Darum geht es mir hauptsächlich.
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Re: PV-Anlage geerbt
Naja, ein Haus wird ja auch versteigert in der Insolvenz - weil damit nunmal Masse generiert werden kann. Und wenn die PV Anlage ein Vermögen ist, dann kann die natürlich auch abgebaut und verkauft werden. Du solltest das definitiv mal mit einer Schuldnerberatung besprechen - bis auf das „rauskaufen“ - also selbst nochmal den Wert in die Masse einzahlen - würde mir da aber auch nicht einfallen.
Vorher verschenken / verkaufen wäre meines Erachtens nach aus den bereits angeführten Gründen keine gute Idee.
Vorher verschenken / verkaufen wäre meines Erachtens nach aus den bereits angeführten Gründen keine gute Idee.
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Re: PV-Anlage geerbt
Ich bin mir jedoch nicht sicher ob ein Eigentumsvorbehalt ggf. vor einer Verwertung schützt - also wenn die PV noch der Bank gehört. Wobei die ja dann dadurch dass sie insolvenzgläubiger ist ein eigenes Interesse daran hat das Ding loszuwerden.
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Re: PV-Anlage geerbt
Was bedeutet "selber verschuldet" ?
Und ob der Insolvenzverwalter sie abbauen lässt, um sie zu verscherbeln, das hängt vom IV ab, er müsste ja die Kosten der Demontage vorfinanzieren.
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