diese Frage könnte etwas länger ausfallen.
Ich befinde mich derzeit im privatem Insolvenzverfahren. Vor kurzem bekam ich eine Email (Forderung entstand logischerweise vor Eröffnung des Inso-Verfahrens) mit einer Forderung. Auf Nachfrage beim Insolvenzverwalter wurde mir mitgeteilt, das dieser NICHT im Inso-Verfahren sei, da er von der Schuldnerberatung nicht mit aufgelistet werden konnte.
Somit wurde dieser Gläubiger nicht angeschrieben und konnte seine Forderung auch nicht anmelden.
Nach einiger Diskussion, das derartige Gläubiger nach dem Inso-Verfahren WIEDER gegen mich vollstrecken können, habe ich beim Insolvenzgericht nachgefragt... auch hier: Ratlosigkeit... nur war man nach Rücksprache mit der Rechtspflegerin der Meinung, das ALLE Gläubiger und Schulden von der Restschuldbefreiung umfasst sind, außer sie unterfallen den "üblichen" Ausnahmen...
Was bitte aber stimmt denn nun davon?
Ich habe etwas Angst, das ich zwar die begehrte Restschuldbefreiung erhalte, danach aber immer noch mit etlichen Gläubigern dastehe, die vollstrecken können und dürfen. Leider war ich, wie wohl viele... so dumm, und habe Schriftstücke, als ich mir der Situation noch nicht bewusst war, entsorgt. Dadurch kommt leider nur ein Bruchteil der Gläubiger für mich sichtbar ins Inso-Verfahren.... für den Rest steht die o.g. Frage.
Ich hoffe, das war nicht zu kompliziert. Falls für eine fundierte Antwort weitere Info´s nötig sind, gern nachfragen
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Mit freundlichen Grüßen
Marc