Zustimmung zur Schlussverteilung

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Nie_mehr_Schulden
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Zustimmung zur Schlussverteilung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo Freunde des Schuldenabbaus,

ich habe in meinen Insolvenzbekanntmachungen folgendes gesehen: (Die Zahlen sind jetzt willkürlich ausgedacht)

Nach der Anzeige des Treuhänders betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 20.000 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 2.000,00 EUR zur Verfügung.

Bedeutet dies, dass die Gläubiger nur 20.000 Euro an den Forderungen angemeldet haben. Für die Verteilung stehen noch 2.000 Euro zur Verfügung. Also bleiben noch 18.000 Euro übrig. Bedeutet es, wenn ich 18.000 durch einen privaten Spender aufbringen würde, dann könnte ich vorzeitig die Restschuldbefreiung bekommen?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Zustimmung zur Schlussverteilung

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Hi Nie_mehr_Schulden,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zustimmung zur Schlussverteilung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Zustimmung zur Schlussverteilung

Beitrag von caffery »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 23. Okt 2022, 22:39 Bedeutet dies, dass die Gläubiger nur 20.000 Euro an den Forderungen angemeldet haben.
Yes, Sir.
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 23. Okt 2022, 22:39 Für die Verteilung stehen noch 2.000 Euro zur Verfügung. Also bleiben noch 18.000 Euro übrig. Bedeutet es, wenn ich 18.000 durch einen privaten Spender aufbringen würde, dann könnte ich vorzeitig die Restschuldbefreiung bekommen?
Im Prinzip ja.

Wenn man für sich zu dem Schluss kommt, dass einem die vorzeitige RSB solche Summen wert ist, dann ist das "stumpfe" Latzen der kompletten Insolvenzforderungen aber keine sonderlich elegante Lösung - und vor allem eine sehr teure.

Schnittiger wäre es, sich die Insolvenztabelle zu besorgen und den Gläubigern einen Insolvenzvergleich schmackhaft zu machen, woraufhin sie auf ihre Ansprüche aus dem Verfahren verzichten sollen. (Argumentation: Schauen Sie mal, nach Zeit X war ihr Teil vom Kuchen XY - nach Y Jahren warten würden Sie ggf. also YX Euro aus der letzten Verteilung kriegen. Ich biete Ihnen aber heute YX+X, wenn Sie im Gegenzug auf Ihre Ansprüche verzichten und Ihre Forderungsanmeldung zurückziehen).

Wenn Du das mit allen am Verfahren beteiligten Gläubigern geschafft hast, kannst Du die RSB gemäß § 213 InsO beantragen und bist deutlich billiger dabei weggekommen.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 305
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Zustimmung zur Schlussverteilung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für die informative Antwort.

Ich habe diese Zahlen gewählt, um es einfach zu verdeutlichen.
Bei mir ist es sogar so, dass die Summe unter 10.000 Euro liegt und knapp 25 Prozent von den ursprünglichen Schulden beträgt.

Ich werde mir deine Hinweise sehr zu Herzen nehmen. Danke dir. :-)
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