Richtig.
Sobald vom Gericht der Beschluss über die Eröffnung des Inso-Verfahrens vorliegt,
darf die Bank Dich nicht mehr ohne die Zustimmung des Inso-Verwalters über Dein Konto verfügen lassen
und das kann eben dauern, je nach IV.
"Weg" ist Dein Geld also nicht, Du kommst nur eben nicht dran.
Wenn der Bank keine Pfändung vorliegt, ist das mit dem P-Konto erstmal egal
und Du kannst über Dein gesamtes Guthaben verfügen
(und theoretisch auch Deinen Dispo abräumen - aber dann hast Du eben auch Schulden bei der Bank).
Erst dann, wenn der Bank der 'Eröffnungsbeschluss' (der Inso) vorliegt, kannst Du eben nicht mehr über Dein Geld verfügen.
Der IV wird Dich vermutlich fragen, wo das Geld geblieben ist.
Schliesslich hat der auch ein Eigeninteresse, denn er bekommt von Deiner 'Insolvenzmasse' 40%
(während des 'eröffneten Verfahrens, später weniger).
Aber Du ja eben auch: Du hast ja vermutlich Miete zu zahlen, hast offensichtlich Unterhaltsberechtigte, der Kühlschrank will gefüllt werden ... und und und.
Viel Glück!