Immerwieder interessant, wie unterschiedlich die Gerichte entscheiden,
das Amtsgericht gibt der Klage statt
(da will ein Insolvenzverwalter Unterhaltszahlungen eines Vaters vom Jugendamt zurück "zur Masse" holen)
das Landgericht weist die Klage ab und
der Bundesgerichtshof sagt: "Du Du ... dummes Landgericht, du durftest die Klage gar nicht abweisen - los, nachsitzen, mach Deine Hausaufgaben nochmal!"
Geht das dann eigentlich an dieselbe Kammer des LG zurück ?
Wird die Richter da vermutlich nicht freuen ...
Während der Insolvenz Bank wechseln?
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Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?
Die Sache insgesamt ist kompliziert. Im Normalfall geht das an die gleiche Kammer zurück.
Für uns interessant war eben die klare Aussage hinsichtlich eines normalen Kontos. da gibt es eben keine Ausnahme.
Für uns interessant war eben die klare Aussage hinsichtlich eines normalen Kontos. da gibt es eben keine Ausnahme.
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Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?
Danke, Graf Wadula.
Gibt es in dieser Sache inzwischen eigentlich eine neue Entscheidung des LG ?
Gibt es in dieser Sache inzwischen eigentlich eine neue Entscheidung des LG ?
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Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?
Hallo,
Das Thema ist und die letzten Einträge sind schon etwas länger her, doch ist dies genau meine Frage: Während der Insolvenz Bank wechseln?
Ich nehme an, dass eine Pfändung auf meinem Konto liegt da ich keine Überweisung und Bargeldsbhebungen am Automaten tätigen kann, einkaufen und online Abbuchungen gehen jedoch.
Ein Information über eine mögliche Pfändung habe ich von der A. Agentur wegen einer, aus meiner sich unrechtmäßigen, Forderung von Rückzahlungen für mein Kind, von der Bank selbst hab ich keine Info. Selbst hab ich diese auch noch nicht kontaktiert.
Wenn auf dem P-Konto jetzt eine Pfändung ist,
Kann ich das einfach kündigen und mir dann irgendwo ein neues P-Konto machen?
Mit dem IV hab ich nie Kontakt, ausser wo ich einmal vergessen hab die Kontoauszüge & Lohnbebscheinugung zu senden. Ich denke, er wird von der Pfändung noch nichts wissen, vielleicht wenn er die nächsten Kontoauszüge sieht, wo die Überweisungen zurückgbucht wurden.
Herzlichen Dank für eure Zeit bis hierher.
Liebe Grüße,
KaEl
Das Thema ist und die letzten Einträge sind schon etwas länger her, doch ist dies genau meine Frage: Während der Insolvenz Bank wechseln?
Ich nehme an, dass eine Pfändung auf meinem Konto liegt da ich keine Überweisung und Bargeldsbhebungen am Automaten tätigen kann, einkaufen und online Abbuchungen gehen jedoch.
Ein Information über eine mögliche Pfändung habe ich von der A. Agentur wegen einer, aus meiner sich unrechtmäßigen, Forderung von Rückzahlungen für mein Kind, von der Bank selbst hab ich keine Info. Selbst hab ich diese auch noch nicht kontaktiert.
Wenn auf dem P-Konto jetzt eine Pfändung ist,
Kann ich das einfach kündigen und mir dann irgendwo ein neues P-Konto machen?
Mit dem IV hab ich nie Kontakt, ausser wo ich einmal vergessen hab die Kontoauszüge & Lohnbebscheinugung zu senden. Ich denke, er wird von der Pfändung noch nichts wissen, vielleicht wenn er die nächsten Kontoauszüge sieht, wo die Überweisungen zurückgbucht wurden.
Herzlichen Dank für eure Zeit bis hierher.
Liebe Grüße,
KaEl
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Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?
Ist das Konto komplett dicht? Dh du kannst nicht mal innerhalb des Freibetrags verfügen? Das sollte auch bei einer Pfändung möglich sein. Dafür ist das P-Konto ja da.
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Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?
... und um auf Deine Frage zu antworten:
Ja, Du kannst Dein Konto trotz Inso und Pfändung einfach kündigen - und jede andere Bank MUSS Dir ein Konto geben (wenn Du keines mehr hast, das gilt per Gesetz seit 2016).
Dennoch wird es Banken geben, die Dir kein Konto geben wollen, mach Dich darauf gefasst und weise sie ggf. freundlich auf ihre gesetzliche Pflicht hin.
Aber wozu soll das gut sein ?
Dann wird die AfA demnächst eben Dein neues Konto kündigen.
... was sie während der Inso übrigens gar nicht dürfen!
Steht diese Forderung nicht mit auf Deiner Inso-Liste?
Wissen die (AfA) überhaupt von Deiner Inso ?
Weiß die Bank von Deiner Inso ?
Eigentlich müsstest Du ja über Deinen Freibetrag verfügen können, wie shopgirl schon schrieb,
hast Du im Sep komplett darüber verfügt ?
Und hast Du jetzt im Oktober nochmal versucht, das Konto zu nutzen ?
(Beim Einkauf am Samstag zB?)
Das wäre schon komisch, wenn auch jetzt im Okt. gar keine Kontoverfügung geht.
Aber manchmal sperren die Banken auch nur die Karte und online-Verfügungen,
aber vor Ort in der Bank wäre dann alles möglich (Barabhebung und Überweisung).
Also klär das morgen mit der Bank.
Viel Glück!
Ja, Du kannst Dein Konto trotz Inso und Pfändung einfach kündigen - und jede andere Bank MUSS Dir ein Konto geben (wenn Du keines mehr hast, das gilt per Gesetz seit 2016).
Dennoch wird es Banken geben, die Dir kein Konto geben wollen, mach Dich darauf gefasst und weise sie ggf. freundlich auf ihre gesetzliche Pflicht hin.
Aber wozu soll das gut sein ?
Dann wird die AfA demnächst eben Dein neues Konto kündigen.
... was sie während der Inso übrigens gar nicht dürfen!
Steht diese Forderung nicht mit auf Deiner Inso-Liste?
Wissen die (AfA) überhaupt von Deiner Inso ?
Weiß die Bank von Deiner Inso ?
Eigentlich müsstest Du ja über Deinen Freibetrag verfügen können, wie shopgirl schon schrieb,
hast Du im Sep komplett darüber verfügt ?
Und hast Du jetzt im Oktober nochmal versucht, das Konto zu nutzen ?
(Beim Einkauf am Samstag zB?)
Das wäre schon komisch, wenn auch jetzt im Okt. gar keine Kontoverfügung geht.
Aber manchmal sperren die Banken auch nur die Karte und online-Verfügungen,
aber vor Ort in der Bank wäre dann alles möglich (Barabhebung und Überweisung).
Also klär das morgen mit der Bank.
Viel Glück!
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