Die Gerichtskosten orientieren sich letztlich an den Einnahmen im Insolvenzverfahren. Da die Vergütung des Verwalters (auch) "nur" 1.500 ,- € sind, dürfte diese auch nur relativ gering sein. Aber genaues weiß man bei Ihnen nicht.RubyGloom hat geschrieben: ↑14. Sep 2022, 16:42 Moin,
hole nochmals dieses Thema hoch, da der Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens da ist und auch eine Kopie des Schlussverzeichnisses.
Also es steht nur ein Gläubiger im Schlussverzeichnis.
Gläubiger 1: 1000€
Insoverwalter Vergütung 1500€
Da ab 1.10. ein neuer Job mit höherem Einkommen und pfändbarem Teil angefangen wird, würden wir gerne durch Drittmittel Forderung und Kosten begleichen, damit die Insolvenz vorzeitig beendet werden kann.
Welche Gerichtskosten kommen ungefähr dazu? Gibt es eine Berechnungsformel?
Geht dies nach den zu googelnden Gerichtsgebührentabellen und welcher Wert wird dann zugrunde gelegt?
Dazu kommen auf jeden Fall nochmals 5% für den Treuhänder wenn das Geld bezahlt wird, richtig?
Wie läuft das dann ab, zeitlich und formal?
Kosten erfragen, Geld beim Treuhänder bezahlen ...
Welche Anträge wohin oder geht das dann von alleine und dauert sowas dann eher 3 Monate oder 1 Jahr ?
Viele Fragen aber wir sind dankbar für jede Antwort
Viele Grüße
Eine GKG-Tabelle gibt es im Internet. Es entstehen
eine 0,5 Gebühr für ihren Antrag (bei bis 300,00 € Masse sind das 17,50 €)
eine 2,5 Gebühr für die Durchführung (bei bis 300,00 sind das 87,50 €)
Die genau Kosten können Sie eigentlich bei Gericht erfragen.
Die 5% können sie eigentlich auch selber ausrechnen.
Den Antrag können Sie nach § 300 InsO stellen, einfach formlos beantragen, dass sie die vorzeitige RSB beantragen, da Sie die Summe X zur Abgeltung der Forderung und der Kosten eingezahlt haben (Den Betrag müssen sie eigentlich vorher einzahlen).
Oder Sie machen es, wie Imker es vorgeschlagen hat.